Geschrieben von NickiHH am 03.01.2009, 14:23 Uhr |
Geburtsurkunde
Hallöle,
weiss hier jemand, was für Rechtsfolgen es hat, wenn der leibliche Vater in der Geburtsurkund steht? Ihm ist es sehr wichtig und er ist ja auch der biologische Vater. Habe mich schon mit allem befasst (Sorgerecht, Unterhatl, Anerkennung,...) Nur hab ich noch nichts über mögliche Rechtsfolgen der Geburtsurkunde gefunden.
Kann er nur in der Urkunde stehen, wenn auch die Vaterschaft anerkannt wurde (das möchten wir nämlich nicht).?
Kann man eine Geb.-Urkunde auch nachträglich ändern lassen?
Vielen Dank euch schonmal.
Re: Geburtsurkunde
Antwort von franziska1958 am 03.01.2009, 14:29 Uhr
Also ich versteh kein Wort.
Er ist der Vater, steht auch in der Geburtsurkunde, aber ihr wollt es nicht? Was wollte ihr nicht?
Re: Geburtsurkunde
Antwort von NickiHH am 03.01.2009, 14:34 Uhr
Die Vaterschaftanerkennung werden wir nicht machen.
Ihm ist es aber wichtig, in der Geb.-Urkunde zu stehen.
Re: Geburtsurkunde
Antwort von Speedy78 am 03.01.2009, 14:35 Uhr
Ich glaub ich steh auch auf dem Schlauch... Wenn er doch der Vater ist und in der Geb.Urkunde steht, dann beißt sich das doch wenn er NICHT die Vaterschaft anerkennt... *grübel*
Re: Geburtsurkunde
Antwort von NickiHH am 03.01.2009, 14:45 Uhr
Wir haben uns aus verschiedenen Gründen geeinigt, die Vaterschaft nicht anzuerkennen. Wir verstehen uns (hoffentlich auch in Zukunft) sehr gut und wollen zumindest versuchen, uns ausserhalb jeglichen Behördenkrieges in Sachen Unterhalt und Umgang zu einigen.
Uns (oder besser gesagt ihm) ist es nur wichtig, dass beide leiblichen Eltern in der Geb.-Urkunde stehen. Kann er aber als Vater in dieser ohne Rechtsfolgen für ihn aufgeführt werden?
Wie ich das bisher verstanden habe, ist die Geburtsurkund einfach nur ein "Wisch", der gar nichts (ausser die Namen der Eltern) zur Folge hat. Liege ich da richtig oder gibt es etwas hierbei zu beachten???
Re: Geburtsurkunde
Antwort von franziska1958 am 03.01.2009, 14:48 Uhr
Ich fasse mal zusammen:
Ihr habt zusammen ein Kind, du bist die leibliche Mutter, er der leibliche Vater. So steht es auch in der Geburtsurkunde, weil es die Wahrheit ist.
Er will aber die Vaterschaft nicht anerkennen, warum auch immer.
Aber wenn er doch in der Geburtsurkunde steht, braucht man doch die Vaterschaft nicht mehr anzuerkennen, weil doch alles geregelt ist, oder?
ganz ehrlich????
Antwort von engelchen_lpz am 03.01.2009, 14:49 Uhr
ich versteh dich nicht. geburtsurkunde hin und her, aber ne vaterschaftsanereknnung ist für sein eigenes kind sehr wichtig... es regelt die dinge wie erbrecht, wenn mal was passiert mit schweren Krankheiten (wünsch ich zwar keinem, gehört hier aber aufgeführt), wenn dir mal was passiert, usw....
nenn uns einen plausiblen grund warum er keine vaterschaftsanerkennung machen will... ist er verheiratet mit ner anderen oder so was, und selbst das wäre für ich kein grund.
ich hab zum vatrer meiner tochter keinen kontakt, aber die vaterschaftsanereknnung ist durch... grad für so nen fall das mal was ist... das kind soll immer wissen von wem es ist, auch wenn der jenige viell. nicht will
nachtrag
Antwort von engelchen_lpz am 03.01.2009, 14:50 Uhr
weiß gar nicht ob das geht ohne vaterschaftsanereknnung das er in der geb.urkunde steht... solange er sie nicht unterschrieben hat, steht glaub ich keiner drin
Re: Geburtsurkunde
Antwort von NickiHH am 03.01.2009, 14:50 Uhr
Oh mann, ich hab natürlich das Wichtigste vergessen:-)
Der Kleine ist noch unterwegs. Es gibt also noch gar keine Geb.-Urkunde.
Der Papa und ich sind aber schon getrennt.
Sorry:-)
Re: Geburtsurkunde
Antwort von Leena am 03.01.2009, 14:52 Uhr
Meines Wissens kann nur derjenige als Vater in einer Geburtsurkunde stehen, der auch juristisch der Vater ist - sprich, ohne Vaterschaftsanerkennung wird niemand als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen.
Wer biologisch Vater ist, ist - relativ - egal, bei einer Geburtsurkunde zählt das juristische.
Re: nachtrag
Antwort von NickiHH am 03.01.2009, 14:56 Uhr
Das Erbrecht z.B. kann ja auch negativ behaftet sein. Wenn ihm z.B. etwas zustösst erbt sein Kind auch die Schulden. Das Kind wird immer wissen, wer der Vater ist-da sind wir uns sehr einig-auch was Besuche usw angeht. Wie gesagt, wir möchten einfach versuchen, uns ausserhalb der Behörden zu einigen.
Re: Geburtsurkunde
Antwort von shinead am 03.01.2009, 14:56 Uhr
In der Geburtsurkunde steht der Vater dann, wenn er damit einverstanden ist. Ist er mit dem Eintrag einverstanden hat er die Vaterschaft anerkannt.
Ganz ehrlich...
Dein Kind hat ein Recht auf einen rechtlichen Vater. Eie und ob ihr euch versteht ist eure Sache. Aber das Kind hat einen Anspruch auf einen "behörlich genehmigten Vater".
Das Jugendamt wird Dir bezüglich eines Geburtsurkundeneintrages ggf. auf den Füßen stehen. Wie gesagt: das Kind hat ein Recht darauf.
Rechtsfolgen:
Wer als Vater in der Geburtsurkunde steht hat die Vaterschaft anerkannt. Er ist daher Unterhaltsverpflichtet. Das Kind hat einen entsprechenden Erbschaftsanspruch. Der Vater hat (genauso wie das Kind) ein Umgangsrecht. Das ganze Programm eben... (Ausser der Erziehungsberechtigung, die hat man nicht durch Anerkennung der Vaterschaft.
Die Geschichte hört sich für mich nicht "sauber" an. Was auch immer ihr plant, lasst es!
Re: Geburtsurkunde
Antwort von Anka85 am 03.01.2009, 14:57 Uhr
Also bei meinem Sohn war es so das seine rzeuger erst die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben musste bevor er in der Geburtsurkunde stand..
Danke Leena
Antwort von NickiHH am 03.01.2009, 14:58 Uhr
Danke Leena,
das wars, was ich wissen wollte. Hab nur leider nichts darüber im Web gefunden.
erbrecht
Antwort von engelchen_lpz am 03.01.2009, 15:10 Uhr
es hat aber auch das recht das erbe auszuschlagen
Wikipedia sagt´s doch:
Antwort von Möhrchen am 03.01.2009, 15:13 Uhr
Die Geburtsurkunde ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person – mit Name, Geschlecht, Datum und Ort. Außerdem werden die im Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde rechtlich geltenden Eltern (nicht zwingend die leiblichen Eltern z. B. bei Adoption; siehe Abstammungsurkunde) eingetragen.
Und ein Erbe kann man auch immer noch ausslagen.
Was ich nicht so ganz verstehe: ihr versteht euch gut usw., aber er will auf keinen Fall irgendwelche juristischen Folgen eingehen...alles schön unverbindlich...offiziell zwar gerne der Vater sein,aber sobald es um Pflichten geht, die dann auch nicht mehr wegzudiskutieren sind, kneift er...der Mann ist echt clever;-)
lg heike
Re: Geburtsurkunde
Antwort von Heike-füsch am 03.01.2009, 15:15 Uhr
also bei mir bzw. meiner Tochter war es so:
man kann vor der Geburt die Vaterschaft eintagen lassen beim JA,
das war bei uns nicht so, auf der Geburtsurkunde stehe ich, nicht der KV,
dann stände er wohl auch auf der Gebiurtsurkunde
wir haben nachträglich beim JA die Vaterschaft anerkennen lassen,
somit ist die Vaterschaft anerkannt, es gilt genauso, wenn er auf der Geburtsurkunde steht.
also betr, Unterhalt, Erbrecht usw.
fazit ist es egal, ich will mal mit der Vaterschaftanerkennung die Geburtsurkunde "vervollständigen" lassen, ist ja eher fürs Kind mal später evt. von Bedeutung.
Ich finde es wichtig, dass die Verhältnisse klar sind, da Du ja noch schwanger bist hat das ja noch Zeit bis der/die Kleine da ist....
naja und betr. gutes Verhältnis zum KV (möge es so bleiben) kann sich ja auch noch einiges ändern (unterhalt usw.)
alles Gute,
viele Grüße Heike
es kann sein das die vaterschaft anerkannt werden muss
Antwort von Carina+Eve am 03.01.2009, 15:53 Uhr
hallo
es geht ja z.b. auch darum,gehst du arbeiten?
lebst du vom amt?
die wollen dann ganz sicher wissen wer der vater ist,da er z.b. auch für dich unterhalt zahlen muss bis das kind 3 jahre alt ist,soi einfach wird das nicht sein wenn da irgendwelche ämter mit drin stecken.
warum will er denn nicht die vaterschaft anerkennen,würd mich mal interessieren?
gruß carina
Re: Geburtsurkunde
Antwort von berita am 03.01.2009, 16:21 Uhr
Auf die Geburtsurkunde kommt ein Mann erst, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat.
War bei uns so: erst hatte ich eine Geburtsurkunde meiner Tochter, wo nur ich drauf stand. Nach der Vaterschaftsanerkennung kam dann der KV mit drauf. Das ist ja kein einmaliges Dokument, sondern man kann sich beliebig viele Kopien vom Amt holen, wo dann immer der aktuelle Stand drauf steht.
Übrigends finde ich das Argument, man wolle die Behörden aussen vorlassen, völlig unsinnig. Solange du (oder er) nicht zum Jugendamt gehst, hast du mit denen gar nichts zu tun! Früher war es mal so, dass das Amt bei "unehelichen Kindern" grundsätzlich eine Beistandschaft ausgeübt hat. Aber heute ist das rein freiwillig. Du allein hast das Sorgerecht und wenn du keine Ansprüche gegen den Vater erhebst, ist das allein deine Entscheidung und ihr kommt gar nicht in Kontakt mit Ämtern. Jedenfalls solange du deine kleine Familie selbst finanzierst und nicht erwartest, dass der Staat für Kosten aufkommt, die der Vater eigentlich zahlen müsste.
LG
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