Alleinerziehend, na und?

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Getrennt, Hartz4, gemeisamer Mietvertrag

Thema: Getrennt, Hartz4, gemeisamer Mietvertrag

Hallo an alle, wer kann mir helfen? Ich bin schwanger und mit 2 weiteren Kinder nun getrennt von dem Vater. Er ist ausgezogen, lebten zusammen in einer Wohnung und stehen gemeinsam im Mietvertrag. Nun muss ich hartz4 beantragen. Inwiefern wird der Mietvertrag mit Vater akzeptiert bzw. bin ich für das Amt denn so trotzdem alleinerziehend? Er hat eine neue Wohnung und kann auch einen Mietvertrag vorweisen. Wer weiß was? Danke

von novemberwind81 am 01.05.2014, 09:32



Antwort auf Beitrag von novemberwind81

Wieso H4 ? Er ist für Euch auch finanziell zuständig. Und solange er im Mietvertrag steht auch für die hälftige Miete. Da kann man nicht einfach ausziehen und sich nicht weiter kümmern.

von Sternenschnuppe am 01.05.2014, 09:37



Antwort auf Beitrag von novemberwind81

>>Er hat eine neue Wohnung und kann auch einen Mietvertrag vorweisen. Dann hat er jetzt wohl zwei Wohnungen... Ihr müsst mit dem Vermieter klären, ob er Deinen Ex aus dem Mietvertrag entlässt und einen neuen Mietvertrag nur mit Dir abschließt. Aktuell seid ihr beide Mieter und haftet beide gemeinsam für die Miete.

von shinead am 01.05.2014, 09:57



Antwort auf Beitrag von novemberwind81

Das Jobcenter geht normalerweise danach, wer im Haushalt lebt und auch gemeldet ist. Wenn Ex dort nicht mehr gemeldet ist, wird er auch nicht mit berechnet. Viele Alg2-Empfängerinnen haben ihren Ex noch mit im Mietvertrag stehen und bewohnen die Wohnung mit den Kindern alleine und solange die Wohnung sozusagen als angemessen gilt, wird das Jobcenter die Kosten der Unterkunft dafür übernehmen ( es gibt auch Alg2-Empfänger die jemanden ganz anderen im Mietvertrag stehen haben und selber nicht drin stehen, weil sie anders keine Wohnung bekommen, das Jobcenter geht aber immer danach, wer tatsächlich in der Wohnung wohnt und nicht wer im Mietvertrag steht - in unklaren Fällen wird man mit nem Meldenachweis nachweisen müssen das nur die angegebenen Personen dort wohnen ) . Das Jobcenter wird von deinem Ex Einkommensunterlagen anfordern um daraus den Unterhalt zu berechnen für dich und die Kinder, das Alg2 wird sich dann auf Dauer um den gezahlten Unterhalt verringern, das Jobcenter tritt erstmal in Vorleistung bei Mittelosigkeit und holt es sich vom Ex wieder ( den errechneten Betrag). Wenn Ex nicht in der Lage ist zu zahlen, wirst du vermutlich Unterhaltsvorschußgeld beim Jugendamt beantragen müssen und um diesen Betrag, der vom Jugendamt dann gezahlt wird, verringert sich dann der Alg2-Betrag. Wenn du alleine in der Wohnung mit den Kindern lebst, bist du alleinerziehend, egal wer nun alles im mietvertrag steht.

von PatchworkByDoing am 01.05.2014, 10:35



Antwort auf Beitrag von PatchworkByDoing

Ohne Vertrag keine Zahlungsverpflichtung. Aus welchem Grund sollte das Jobcenter also die Miete übernehmen ?

von Sternenschnuppe am 01.05.2014, 11:26



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich habe nichts von OHNE Mietvertrag geschrieben, sondern davon, dass andere Personen darin stehen. Ich hatte eine Wohnung, die mein Vater angemietet hat für mich ( solange ich noch in der Inso war, lief das über meinen Vater, später wurde der Mietvertrag auf mich umgeschrieben wo ich die Restschuldbefreiung nachweisen konnte gegenüber dem Vermieter). Für das Jobcenter war es ok, dass ich nicht im Mievertrag stand, die Kosten der Unterkunft wurden auf jeden Fall übernommen. Ich brauchte also keinen Mietvertrag der auf meinen Namen lief - das Jobcenter wurde im Vorfeld über diese Problematik informiert und sagte mir schriftlich zu, dass mein Vater für mich diese Wohnung anmieten könne und dass ich per Meldenachweis eben nachweisen solle, dass ich mit den Kindern dort wohnen würde. Das lief so alles ok. Meine Nachbarin hat ihren Ex immer noch mit im Mietvertrag stehen, der wohnt aber nachweislich nicht mehr da. Ab dem Tag wo er nachweislich auszog übernahm das Jobcenter die vollen Kosten der Unterkunft für sie und ihre Kinder.

von PatchworkByDoing am 01.05.2014, 11:46



Antwort auf Beitrag von PatchworkByDoing

Warum verlangt das Amt dann in den meisten Fällen einen geänderten Mietvertrag ?

von marie1998 am 23.04.2024, 00:55



Antwort auf Beitrag von novemberwind81

Ist das mit eurem Vermieter so abgeklärt. Du solltest ihn austragen lassen. Akzeptiert dich dein Vermieter denn überhaupt als alleinige Mieterin?

von CKEL0410 am 01.05.2014, 11:23



Antwort auf Beitrag von novemberwind81

Kommt manchmal vielleicht auf den Sachbearbeiter an.... Generell habt ihr da vorher zusammen gewohnt und steht daher beide im Mietvertrag. Aufgrund der Trennung ist er ausgezogen und kann das auch nachweisen. Dem Jobcenter wird das wohl so akzeptieren. Anders würde die Situation aussehen, wenn Ihr dien Vertrag nach Trennung abgeschlossen hättet. Wo ich eher Probleme sehe ist der Vermieter. Wenn etwas ist haftet Dein Ex mit...Mietschulden etc. Ich würde aber hier die Füße still halten und keine schlafenden Hunde wecken. Für Dich kann es ja eher von Vorteil sein, dass Dein Ex mithaften würde. Das Jobcenter soll die Miete an Dich überweisen und Du dann an den Vermieter. So bekommt dieser auch nicht mit, dass sich etwas geändert hat.

von SimplySingle am 01.05.2014, 13:59



Antwort auf Beitrag von novemberwind81

Kein Problem. Ihr müsst beim Jobcenter nur eine schriftliche Erklarung abgeben dass du mit den Kids dort alleine lebst und dein Partner muss die whg fristgerecht kündigen. War bei mir auch so und hatte keine Probleme. Konnte dann Harz IV beantragen und habs bekommen. Viel Erfolg!

von EM-LE0710 am 03.05.2014, 23:54