Alleinerziehend, na und?

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Hilfe Kindesvater erschwert erheblich das Leben

Thema: Hilfe Kindesvater erschwert erheblich das Leben

Hallo liebe Eltern, Vor paar Monaten, hat der Kindesvater sich dazu entschieden, die Beziehung zu beenden. Alles schön und gut. Allerdings seitdem ändert der Herr andauernd, seine Meinung, was der Umfang seines Umgangs mit unseren Sohn sein soll. Erstmal sollte er den kleinen soweit betreuen, dass ich meiner Berufsausbildung nachgehen kann. Da ich eine 40 Stunden Woche im Betrieb habe und der Kitaplatz auf 8 Stunden pro Tag begrenzt ist, ich aber noch außer der täglichen Arbeitszeit noch Pause von 30min und hin und Rückfahrt (+ ca. 2 std) einhalten muss. Leider von einem Tag auf den anderen, hat sich der Kindesvater dazu entschieden, an 2 Tagen in der Woche bis 19 Uhr und jedes 2 Wochenende, unseren Sohn zu nehmen. So musste ich meine Familie um Hilfe bitten, um meine Ausbildung fortführen zu können, da er der Betreuung durch Kindergarten auf mehr als 8 Stunden nicht zustimmt (gemeinsames Sorgerecht). Er hat auch für die 2 Tage in der Woche, öfter abgesagt, sodass ich auch diese übernehmen musste und er mir nur gesagt hatte, es wäre mein Problem, wie ich es mit der Erziehung und der Ausbildung machen möchte, er lediglich das Rechte und keine Pflichten besitzt und durch seine dauerhaften absagen, möchte das Kind (3 Jahre alt) auch nicht mehr zu Papa... Ich habe angeboten, gemeinsam daran zu arbeiten, dass die Bindung wieder hergestellt werden konnte, was erstmal positiv aufgenommen, aber dann ignoriert wurde. Mein Besuch beim Jugendamt, ergab nicht einmal eine Offizielle Umgangsregelung, bloß keine Antworten mehr. Vor kurzem hat sich der kindesvater dazu entschieden, dass er ausschließlich an 2 Tagen für je 3 Stunden im der Woche die Betreuung übernimmt, da er ja nicht nett zu mir sei müsste. Eigentlich sollte es ihm klar werden, dass ich meine Ausbildung mache, um unseren Sohn ein Leben ohne Sozialhilfe zu ermöglichen... Nun ist meine Mama, die mir bisher geholfen hat, auch sehr krank und ich nicht weiter weiß, wie ich es alles machen soll. Es wäre dem Papa möglich, die Betreuung zu leisten oder wenigstens über die Kita zu gewähren, dabei handelt es sich um ein Jahr in den ich die Hilfe benötige, denn danach könnte ich auch von zuhause aus arbeiten und im vollen Umfang für den kleinen da zu dein. Es geht mir bloß um ein Jahr, wo die Arbeitszeit betreut wird, nicht um irgendwelche Freizeit... Kennt sich da jemand aus, was ich da machen könnte? Vielen Dank für eure Antworten. Grüße

von Liiwii am 08.01.2024, 15:08



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Also der Kindergarten könnte das abdecken? Dann buche das doch einfach. Will der Kindergarten wirklich seine Unterschrift? Dann würde ich an Deiner Stelle so schnell wie möglich zum Familiengericht und über den Rechtspfleger einen Eilantrag auf Ersetzung seiner Unterschrift auf den Weg bringen. Grund: Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz.

von Sternenschnuppe am 08.01.2024, 23:07



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Einfach Antrag beim Rechtspfleger stellen

von Garnele08 am 09.01.2024, 10:49



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Ich würde mich an deiner Stelle gedanklich ganz schnell davon trennen, dass der Vater die Weitsicht hat dich in deinem Berufsleben zu unterstützen! Das kann nur nach hinten losgehen. Auch wenn es im Sinne seines Kindes ist. Viele Menschen können nach einer Trennung nicht derart agieren! Auch wenn er sich getrennt hat, da scheint doch einiges noch ungeklärt! Ich würde mir an deiner Stelle auch einen Rechtsbeistand zulegen, sodass der Umgang dann auch formal wirklich steht. Such dir also eine gute Anwaltskanzlei für Familienrecht und lass dich beraten, auch was die Aufstockung der kitastunden angeht. Das musst du nicht allein schaffen, dafür gibt es Profis! Lass dir unbedingt helfen und mach diesen Affenzirkus nicht mehr mit. Es ist auch im Interesse deines bzw eures Kindes, dass alles kontinuierlich läuft und es auch dir als Mutter gut geht.

von JakobsMutti am 09.01.2024, 11:31



Antwort auf Beitrag von Liiwii

Hallo, auch ich rate dir: mache dich komplett, unabhängig von dem Vater deines Kindes. Nach dem Gesetz ist er verpflichtet, so viel wie möglich Umgang mit dem Kind zu haben, nicht dir das Leben zu erleichtern oder ermöglichen. Was daraus folgt: 1) biete ihm schriftlich ein Gespräch beim Jugendamt an, um eine dauerhafte und verlässliche (!) Umgangsregelung für das Kind zu finden. Noch mal, wichtig: das Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem Vater, nicht der Vater mit dem Kind. Das Kind steht im Mittelpunkt, nicht der Vater. also geht es darum, eine verlässliche Umgangsregelung zum Wohle des Kindes zu finden. Er möge doch bitte einen Termin beim Jugendamt ausmachen, damit man das dort gemeinsam bespricht und schriftlich festhält. Bis dahin musst du erst mal gar nichts machen, und auch das Kind nicht zwingend zu ihm geben. 2) wenn er meint, dass das Kind nicht länger als 8 Stunden betreut werden muss, und dadurch seine Unterschrift nicht hergibt, dann würde ich eben zum Amtsgericht gehen. Das kostet kein Pfennig. Nimm alle Schriftwechsel mit den du hast, in dem er die Unterschrift für mehr Zeit verweigert und setze ein kurzes Schreiben auf, indem du bittest, die Unterschrift des Vaters zu ersetzen, da deine wirtschaftliche Existenz gefährdet ist. Und bitte um eine kurzfristige Entscheidung im Eilverfahren, da dein bisheriges Zwischenprüfung durch Krankheit nicht mehr funktioniert. Mach dich frei vom Vater, organisiere dein Leben so als ob es ihn nicht gäbe, das gibt deinem Kind die größte Stabilität. Alles Gute.

von desireekk am 09.01.2024, 13:40



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Hallo, Das problematische ist dabei, sich von ihm unabhängig zu machen, dass er auch ja Sorgerecht hat. Die Verlängerung der Kitagutscheins auf mehr als 8 Stunden stimmt er nicht zu, da es seiner Meinung nach nicht dem Kindeswohl dient und hat das auch so dem Jugendamt gesagt, dass es ihm hauptsächlich darum geht, dass ich meine Mutterrolle übernehme, was mir angeblich durch die Ausübung der Ausbildung nicht möglich sei. Heute hat er den kleinen von der Kita abholen sollen und wieder bekomme ich eine Nachricht, dass er Zeit braucht um mit dem ganzen klar zu kommen... mir tut es langsam für unseren Sohn sehr leid, dass der KV wieder absagt und sogar auf eine unbestimmte Zeit. Das Jugendamt interessiert sich dafür leider null. Es kam bloß eine Nachricht, dass eine Umgangregelung nicht erstellt werden könne, da sie nicht weiß, was der Papa möchte. Und auf dreist wurde mir sogar gesagt, wenn der Papa was nicht übernimmt soll ich "Krank machen"... Ich möchte eigentlich auch nicht wirklich gegen dem KV vorgehen und habe es immer wieder versucht das beste aus der ganzen Situation ohne Stress, zu machen. Bloß mir fehlt mittlerweile nichts mehr ein, wie ich mit ihm was klären soll ohne Anwälte. Wird wohl aber darauf hinauslaufen, dass ich dies machen muss. Vielen Dank !

von Liiwii am 09.01.2024, 14:02



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biete dem kv an auf die ausbildung zu verzichten wenn er dir dauerhaft den verdienstausfall finanziell ausgleicht. kannst ja gleich einen vertrag aufsetzen in dem steht was er monatlich zu zahlen hat. vergiss nicht den rentenausgleich. wenn er dir "verbietet", vz zu arbeiten, steht dir nämlich betreuungsunterhalt zu. nimm dir eine rechtsvertretung und mache das geltend. ich habe das schon mehrfach im namen meiner klientinnen gemacht. danach haben alle kvs alles unterschrieben. beim geld hört das patriarchat auf.

von WonderWoman am 09.01.2024, 14:41



Antwort auf Beitrag von Liiwii

Ich würde da gar nichts mehr über das Jugendamt regeln. Das JA kann auch nur soweit agieren, wie beide Elternteile mitmachen! Da das bei euch nicht klappt, direkt zum Anwalt und das fix machen. Soll sich doch bitte ein Gericht damit auseinandersetzen! Ansonsten würde ich den Umgang komplett aussetzen lassen, der Vater hat sich doch getrennt und jetzt macht er solche Spielchen? Bereite dich einfach darauf vor, dass dieser Mann kein verlässlicher Elternteil sein wird! Du lässt dir jetzt schon viel zu viel bieten und richtest dein Leben nach einem Menschen aus, der nicht zuverlässig ist! Dein Kind hat recht auf Umgang und das würde ich in diesem Sinne auch einfordern!

von JakobsMutti am 09.01.2024, 16:17



Antwort auf Beitrag von Liiwii

Du kannst beim Familienfreizeit seine Unterschrift ersetzen lassen und dann ist es vollkommen egal ob er zustimmt oder nicht. Im übrigen hat er dir nicht zu sagen, was er denkt, dass deine Rolle sei oder wie du diese auszuführen hast. Wehr Dich! Er hat keine Macht über dich! Also - melde das Kind Länger an und lasse seine Zustimmung von Gericht ersetzen. Ganz einfach.

von kirshinka am 09.01.2024, 23:28



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Sorry - sollte natürlich Familiengericht heißen, nicht -Freizeit….

von kirshinka am 09.01.2024, 23:30



Antwort auf Beitrag von Liiwii

Lass ihn ins Leere laufen mit seinen Machtspielchen und werde unabhängig von ihm. Verlangt die Kita denn ausdrücklich seine Unterschrift? Falls nein: einfach buchen! Es liest sich so, als hättest Du vieles Schriftlich (SMS/WA etc.). Das würde ich auf jeden Fall aufheben und auch die Fälle notieren, in denen der Vater unzuverlässig war. Falls die Kita auf die Unterschrift besteht: wie schon von anderen geschrieben: diese vom Familiengericht ersetzen lassen (ruf am besten dort einmal an und schildere die Sachlage...also dass du eine zuverlässige Betreuung brauchst um die Ausbildung durchziehen zu können, die KiTa diese bietet und der Vater nicht zustimmen will, aber auch keine andere zuverlässige Lösung bieten kann).

von Möhrchen am 11.01.2024, 16:20



Antwort auf Beitrag von Liiwii

Brauchen Sie seine Unterschrift um die Betreuungszeiten zu verlängern? Wenn Nein, einfach machen. Woher soll der KV wissen wie lange sein Kind in der Kita ist? Wenn es ihn dann stört muss er es abholen. Ihnen zu schreiben, dass sie es machen sollen kann er, allerdings machen sie das dann nicht, weil die Betreuung sichergestellt ist. Wenn Ja, Zeiten trotzdem verlängern, KV schriftlich binnen einer Frist zur Unterschrift auffordern und das mit Nachweis. Am besten per Einschreiben Einwurf, denn eigenhändig müsste er den Brief annehmen und das kann er verweigern und bis dieser bei ihnen können Wochen vergehen. Einwurf reicht aus, weil der Postzusteller unterzeichnet en Brief zugestellt zu haben. Leert der KV seinen Briefkasten nicht oder öffnet den Brief nicht können sie nichts dafür. Nach der Frist (und da können 7 Tage für ausreichend sein) und keiner Unterschrift von ihm zum Familiengericht gehen und die Unterschrift per Eilverfahren ersetzen lassen. Grund: Existenzgefährdung. Besteht die Möglichkeit, dass die Betreuungsstunden für ihr Kind sofort ausgeweitet werden können? Wenn Nein, zu wann ist es möglich? Sie müssen sich unabhängig machen. Der KV ist nicht verlässlich. Sie müssen seinen Forderungen nicht nachkommen. Fordern Sie von ihn, dass der Umgang beim JA schriftlich festgelegt wird. Da er das scheinbar nicht möchte bleiben folgende Möglichkeiten: A) Hat er ihnen Tage geschrieben, wo er das Kind regelmäßig betreuen möchte? Z. B. immer Montag und Mittwoch und in den geraden Wochen von Freitag bis Sonntag? Wenn ja, dann schreiben Sie ihm, dass er da Umgang hat. Nimmt er ihn nicht wahr müssen sie eine Lösung finden. Kommen sie auf keinen Fall seiner Forderung nach einem anderen Termin nach. B) Sie lassen keinen Umgang stattfinden bis dieser beim JA festgelegt wurde. Da das gemeinsame Sorgerecht besteht, kann er das Kind jederzeit von der Kita abholen. Das JA findet so etwas zumeist nicht gut. C) Sie machen weiter wie bisher. Das ist für Ssie und ihr Kind belastend. Zahlt der KV Unterhalt? Wurde der vom JA berechnet? Wenn Nein, unbedingt zum JA gehen und einfordern. Egal was der KV dazu sagt. Das Geld ist für das Kind. Und wer weiß, vielleicht steht Ihnen wegen einer zu niedrigen Vergütung auch noch Betreuungsunterhalt zu? (Wobei das in der Regel mit dem3. Geburtstag ändert. Es gibt aber Ausnahmen.) Zeigen sie dem KV, dass sie für ihr Kind da sind und alles einfordern was dem Kind zusteht. Entweder er macht mit (beim Unterhalt muss er es) oder nicht. Sie müssen für ihr Kind da sein. Zeigen sie ihrem Kind, dass sie das sind. PS: Es kommt nicht darauf an, wieviel Zeit ein Kind bei einem Elternteil verbringt, sondern wie qualitativ die Zeit ist. Ich kenne Jugendliche, die wurden als Kinder bis zu 12 Stunden täglich fremdbetreut bzw. sind je nach Alter auch mal alleine gewesen. Diese Kinder hatten/haben in der Woche am Tag 1-3 Stunden mit einem oder beiden Elternteilen, welche dann ganz für dies da sind. Die Bindung/Beziehung ist sehr gut.

von Ani123 am 09.01.2024, 20:46



Antwort auf Beitrag von Liiwii

Du kannst beim Gericht seine Unterschrift für die längere Betreuung ersetzen lassen. Bezahlt er denn Unterhalt fürs Kind?

von kirshinka am 09.01.2024, 23:23