Alleinerziehend, na und?

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Trennung - Auszug aus der gemeinsamen Wohnung

Thema: Trennung - Auszug aus der gemeinsamen Wohnung

Hallo ihr Lieben, ich habe mich vor einigen Tagen nach jetzt insgesamt etwa zwei Jahren Beziehungsproblemen und Rettungsbemühungen endgültig vom KV unseres nun etwa 17 Monate alten Sohnes getrennt. Wir sind nicht verheiratet und leben auch nicht in eingetragener Lebensgemeinschaft, aber wir haben in der Schwangerschaft das gemeinsame Sorgerecht beantragt und leben in einer gemeinsamen Wohnung. Jetzt sehe ich mich mit einem Problem konfrontiert, nämlich dass er die Trennung einfach nicht akzeptiert und so weiter macht wie bisher. Auf meinen Wunsch hin, er möge ausziehen (sobald es eben geht für ihn) hat er sehr verärgert reagiert und mich beschimpft, auf die Trennung ebenso, obwohl sie sicher nicht überraschend kam, denn wir haben schon länger schwerwiegende Probleme in unserer Beziehung. Soweit ich das verstanden habe, habe ich wenig bis keine juristische Möglichkeit, ihn aus der Wohnung zu kriegen. Das bedeutet, wir müssen uns irgendwie einigen oder ich muss mit unserem Sohn ausziehen. Ein Auszug meinerseits wäre allerdings Quatsch, da er die Wohnung alleine finanziell nicht halten könnte, ich jedoch schon. Auch für unseren Sohn wäre es die ungünstigere Lösung, ihn aus seinem gewohnten Umfeld zu reißen, nur weil der KV mir aus Rachsucht heraus das Leben schwer machen will. Zusätzlich lebt mein pflegebedürftiger Vater aktuell noch bei uns, übergangsweise, bis wir eine Bleibe für ihn finden. Ich bin etwas ratlos und es geht mir um Erfahrungsberichte und Ideen. Wie lief es bei euch ab mit der gemeinsamen Wohnung und der Trennung? Ich schätze meinen Ex leider so ein, dass er mir jeden Stein in den Weg legen wird, der ihm irgendwie möglich ist, egal ob es auf dem Rücken unseres Sohnes ausgetragen wird... LG Merry

von Merry21 am 30.12.2022, 20:09



Antwort auf Beitrag von Merry21

Du brauchst einen Anwalt! Der kann "auf familiäre Zuweisung" (das Kind du) eine Aufforderung stellen. Kommt dein Ex dem nicht nach, geht das ans Gericht. Unter den von dir geschilderten Umständen, wird das Gericht zu 99% die Wohnung (und das Kind) zusprechen. Dein Freund hört nix. Du brauchst einen Anwalt!

von Phila83 am 30.12.2022, 22:57



Antwort auf Beitrag von Merry21

Zu allererst würde ich mich ans jugendamt wenden, damit die trennung dokumentiert ist und du immer zum wohl des kindes agieren wirst. Dann würde ich mit dem vermieter klären, ob er dich alleine im mv behalten will. Erst dann würde ich mich zur beratung an einen anwalt wenden. Nicht dass der ex auf ideen kommt, dass er das abr für das kind ins auge fasst, wenn es ihm an den wohnraum geht....

von Sue_Ellen am 31.12.2022, 08:51



Antwort auf Beitrag von Merry21

Schließe mich an. Manche Frauen denken, nur weil man nicht verheiratet ist, bräuchte man keinen Anwalt. Aber wenn ein Kind im Spiel ist, braucht man den immer (schon wegen Unterhaltsfragen, Betreuungsort und „Aufteilung“ des Kindes im Alltag usw.). Ein Beratungsgespräch bei einem Familienanwalt kostet nicht die Welt. Wenn es Dir wirklich ernst ist (was Dein Freund offenbar noch nicht glaubt, vielleicht weil Du schon öfters gesagt hast, Du trennst Dich…?), dann ruf morgen bei einem Anwalt an und mach einen Termin aus. Der ist unverbindlich und von dem erfährt Dein Freund auch nichts. LG

von Astrid am 01.01.2023, 15:59



Antwort auf Beitrag von Merry21

Geht bei dir ja eher nicht. Aber ich bin kurzfristig zu meiner Freundin gezogen und hab ihm ein Ultimatum gestellt. Wenn er nicht auszieht, gehe ich - und dann darf er die Wohnung alleine finanzieren. Er hat sich dann tatsächlich getrollt.

von ichbinfrei am 05.02.2023, 17:55