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Umgang verlegen wg. Krankheit

Thema: Umgang verlegen wg. Krankheit

Ich habe eine Frage zum Umgang. Unsere Tochter verbringt jedes zweite Wochenende beim Vater. An diesem Wochenende wäre sie wieder dran. Heute morgen hatte sie Ausschlag damit war ich beim Kinderarzt und es ist scharlach. Der Vater möchte sie deshalb dieses Wochenende nicht nehmen allerdings möchte er sie dafür nächstes Wochenende haben. Das möchte ich aber nicht denn ich bin zwar bereit, Sie dieses Wochenende gesund zu pflegen und es ist ja auch ansteckend aber ich möchte nicht eines "meiner" Wochenenden dafür opfern. Mein Freund legt seine Schichten immer so, dass wir an den Wochenenden was Sie zu Hause ist, dann etwas unternehmen können. Muss ich sie nächstes Wochenende zum Vater geben oder an einem anderen? Wie seht ihr das? Ist das nicht einfach Lebensrisiko?

von Cinderalala am 03.05.2024, 11:58



Antwort auf Beitrag von Cinderalala

Übrigens der Arzt sagte dass sie zum Vater kann nur halt nicht zu anderen, er muss dann zuhause mit ihr bleiben. Der Vater will das aber nicht weil er in zwei Wochen in den Urlaub fährt und sich nicht vorher anstecken will. Er will jetzt zum Jugendamt gehen wegen Umgangsverweigerung. Weil ich ihm nächste Woche sein Ersatzwochenende verweigere. Aber ich muss dieses Wochenende schon umplanen und dann will ich nicht nächste Woche auch alles absagen.

von Cinderalala am 03.05.2024, 14:23



Antwort auf Beitrag von Cinderalala

Du liegst da ganz richtig. Es ist SEINE Entscheidung, sie dieses Wochenende nicht zu nehmen! wie oft hören Mütter von Jugendämtern, wenn Kinder krank sind, und nicht zum Vater wollen (oder die Mutter es dem Vater nicht zutraut, ein Kind gesund zu pflegen) "Das Kind kann doch auch vom Vater gepflegt werden, das ist kein Grund Umgang abzusagen. Nun denn: entweder, er nimmt sie dieses Wochenende -was ja sein "Recht" ist, oder nicht. Das hat gar nix, aber auch überhaupt nix mit dem nächsten Wochenende zu tun. Was anderes wäre jetzt, wenn ihr aus irgendwelchen Gründen ein Wochenende nach Vereinbarung tauschen wollt, weil einer der Eltern z. B. an einem geplanten Wochenende arbeiten muss oder ähnliches. Aber darum geht es hier ja nicht. Sag ihm mal, warum er sich eigentlich selbst beim JA melden will. Genau genommen ist es ja ER, der den Umgang verweigert!

von Limayaya am 03.05.2024, 14:41



Antwort auf Beitrag von Limayaya

auf die Schnelle gefunden, wobei Punkt 2 da zu trifft und der Vorteil von Dir ist Kind ist krank Ist das Kind krank, können zwei Fälle eintreten: 1) Aus Rücksicht auf die Genesung lehnt der betreuende Elternteil das Umgangsrecht ab. Im Prinzip ist die Krankheit des Kindes aber kein Grund, den Umgang auszusetzen oder zu verschieben. Schließlich könnte auch der umgangsberechtigte Elternteil das kranke Kind gleichberechtigt betreuen. 2) Der Erfahrung nach wartet der Umgangsberechtigte aber auch manchmal ab, bis das Kind wieder gesund gepflegt wird, um seine Zeit mit dem Kind später mit schöneren Dingen zu verbringen. Wenn er oder sie hier den Umgang nicht wahrnehmen will, müssen gute Gründe her, um ein Nachholrecht zu wahren, insbesondere, wenn die Information über die Krankheit vor der Absage kam.

von Garnele08 am 03.05.2024, 14:54



Antwort auf Beitrag von Garnele08

Aber auch unter Punkt 1 steht "Aus Rücksicht auf die Genesung..."..... sprich: der Vater KANN absagen, wenn er der Meinung ist, dass es (z.B.) bei Hochfiebrigen Kindern eher nicht so gut ist, sie durch die halbe Stadt zu schaukeln, oder ähnliches. In deinem Fall stehen aber die Wünsche des Vaters im Vordergrund für seine Absage, nicht das Interesse/Genesung des Kindes.

von Limayaya am 03.05.2024, 15:08



Antwort auf Beitrag von Cinderalala

Dokumentiere, dass er sie dieses Wochenende nicht will und dass er freiwillig den Umgang absagt! Und kümmer dich nicht um seine bekloppten Drohungen

von kirshinka am 03.05.2024, 20:10



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Ja ich finde auch er hat abgesagt und nicht ich. Ich sage ja nur dass das Ersatzwochenende was er sich jetzt wünscht nicht geht. Wir haben einen festen Jahresplan und da ist sie halt bei uns eingeplant. Ich habe ihm beide Möglichkeiten eröffnet, sie trotz Krankheit zu nehmen oder zuhause zu lassen. Es ist wirklich SEIN PERSÖNLICHER Grund mit Urlaub. Sie müssen zwar eine Stunde zu ihm fahren aber sie ist gut drauf und hat nur Ausschlag und ist sonst nicht "krank".

von Cinderalala am 05.05.2024, 09:58



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Danke das habe ich gemacht. Es nicht das erste Mal mit komischen Drohungen von ihm und so und ich führe deshalb ein Umgangstagebuch für die Dokumentation.

von Cinderalala am 05.05.2024, 10:00



Antwort auf Beitrag von Cinderalala

Ich sehe das so wie du. Auch der Vater kann sich um sein krankes Kind kümmern. Wenn es das Kind denn zulässt . Manchmal ist dann ja eher Mama gefragt. Unabhängig davon musst du natürlich deine Pläne für dein nächstes Wochenende nicht aufgeben. Vielleicht findet ihr ja ein anderes Wochenende, das du zum Tausch anbieten kannst - um des lieben Friedens Willen

von Chaka! am 03.05.2024, 15:33



Antwort auf Beitrag von Chaka!

Ich habe ihm als Alternative einen Feiertag vor einem Umgangswochenende angeboten dann wäre sie einfach länger da für 4 statt 2,5 Tage. Er weiß aber noch nicht ob er da Zeit hat. Also ganz komisch.

von Cinderalala am 05.05.2024, 10:05



Antwort auf Beitrag von Cinderalala

Rechtlich ist das alles Blödsinn was er redet, es ist sein Problem wenn er absagt und er verweigert den Umgang ja. Aber kann es sein, dass eher die Art und Weiss Dich da reizt? Was ich total verstehe! Hätte er freundlich gefragt ob ein Tausch möglich wäre, weil er Angst hat sich anzustecken vor dem geplanten Urlaub, sähe es dann anders aus in Dir? Würde zusätzlich schauen was das Kind möchte. Hängt sie am Papa und sieht ihn dann wegen Krankheit und Urlaub lange nicht, dann bist Du zwar rechtlich sicher, aber die Kleine badet es aus. Auch doof. Je nachdem was ihr natürlich geplant habt.

von Sternenschnuppe am 08.05.2024, 01:28



Antwort auf Beitrag von Cinderalala

Was spricht denn dagegen, dass der Vater das Kind halt nächste Woche hat, und du mit deinem Freund zu unverhoffter Paarzeit kommst? Wird noch viele, viele Wochenenden geben, wo die Vorabplanung spontan geändert werden muß.

von Zwergenalarm am 08.05.2024, 09:12



Antwort auf Beitrag von Zwergenalarm

Schonmal danke für die vielen Beiträge! Paarzeit haben wir nicht, da mein Freund einen sohn hat, der bei uns lebt. ;-) Dagegen spricht, dass meine Tochter heute auf einem Geburtstag eingeladen ist (und mein Ex und die Mutter sind sich spinnefeind er würde nicht mit ihr hingehen) und Samstag auf Sonntag machen wir einen Ausflug mit Übernachtung, und es ist schon die Übernachtungshütte gebucht. Also es sind halt Sachen bei denen es schade für unsere Tochter wäre sie zu verpassen. Mein Ex hat auch meinem Vorschlag zugestimmt dass er sie als Alternative bald ein längeres Wochenende nimmt. Also 4 Tage und nicht 2,5. Trotzdem hat er sich beim Jugendamt deshalb gemeldet. Ich habe unsere Beraterin gestern beim Einkaufen getroffen und sie sagte sie würde mich anrufen weil sie eine Beschwerde von meinem Ex bekommen hat. Ich verstehe einfach nicht was das soll außer Schikane kann ich es nicht erklären.

von Cinderalala am 09.05.2024, 10:06



Antwort auf Beitrag von Cinderalala

Das Verhalten deines Ex klingt für mich auch wie Schikane. Die Sozialarbeiterin vom JA muss aber seiner Beschwerde nachgehen. Nutze doch den Feiertag und schreibe ihr eine Mail, in der du den Sachverhalt aus deiner Sicht darstellst. Dann ist sie schon mal informiert. Was da bei euch läuft, ist leider ein Paradebeispiel für die schlechte Kommunikation zwischen Ex-Partnern. Eltern bleiben zum Wohl des Kindes ist halt schwierig und muss von beiden gewollt werden…

von Chaka! am 09.05.2024, 10:43



Antwort auf Beitrag von Cinderalala

Du triffst eure JA-Bearbeiterin zufällig beim Einkaufen, und sie redet mit dir über "euren Fall"???? Merkwürdig....die JA-MitarbeiterInnen, die ich bisher erlebt habe, wären im Laden eher am Gang abgebogen, als "mich zufällig zu treffen" und wäre das nicht möglich gewesen mit einem freundlich-distanzierten Kopfnicken gegrüßt. Niemals nicht hätten sie außerhalb ihres Dienstbereiches mit mir geredet und dann auch noch über irgendwas dienstliches....also ganz "koscher" finde ich das von der Dame nicht...

von Limayaya am 10.05.2024, 08:09



Antwort auf Beitrag von Cinderalala

Na ja, scheinbar haben sie die Angelegenheit ja nicht zwischen Aufbackbrötchen und Waschpulver ausdiskutiert sondern die Mitarbeiterin hat sie lediglich informiert, dass sie auf Sie zukommen möchte. Ich selbst lebe in einem 100-Seelendorf und bin als Feuerwehrfrau bei der Gemeinde angestellt, ich sehe die beiden Sachbearbeiterinnen vom JA die für uns zuständig sind, regelmäßig bei Schichtwechsel auf dem Parkplatz und da grüßen wir uns auch freundlich und trotzdem sind sie immer sehr professionell sachlich wenn es um die Arbeit geht. Also je nach Umstand ist die Situation durchaus realistisch. Wie dem auch sei, die Situation, die Du schilderst kommt mir jedenfalls extrem bekannt vor. So etwas erlebe ich auch regelmäßig und irgendwie können wir auch keine richtige allgemeingültige Umgangsregelung für Krankheitsfälle finden. Jedenfalls wird das JA der ganze emotionale Krempel nicht interessieren, denen geht es nur um Fakten und um die Sicht des Kindes. Also halte fest, dass du deinen Freund unverzüglich über die Erkrankung informiert hast und ihm zwei Möglichkeiten geboten hast, nämlich sie zu nehmen oder sich vor der Krankheit zu schützen. Seinerseits bestand der Wunsch nach einem ersatzwochenende und für das Kind ist ein Ersatz ja auch wünschenswert. Decke dran, es geht nicht darum den Vater glücklich zu machen, sondern dem Kind Zeit mit seinem Vater zu ermöglichen. Er hat ein Wochenende vorgeschlagen, was für dich nicht passte du hast ihm einen Alternativvorschlag gemacht, mit dem er sich einverstanden erklärt hat. Somit hat er ein Wochenende auf eigenen Wunsch hin abgesagt und du hast ihm den Umgang nicht verweigert sondern ihr konntet euch auf einen Ersatz einigen. Das Kind hat also die Möglichkeit zwar zu einem späteren Zeitpunkt aber dafür länger Zeit mit seinem Vater zu verbringen. Und was will das Jugendamt mehr als dass Eltern sich, wenn auch noch etwas hin und her, im Sinne des Kindes auf etwas einigen konnten?

von heli89 am 10.05.2024, 19:54