Alleinerziehend, na und?

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Wann gelte ich als Alleinerziehend?

Thema: Wann gelte ich als Alleinerziehend?

Hallo zusammen, eine echt doofe Frage, aber irgendwie finde ich keine konkrete Antwort... Ich bin Alleinerziehend (Kind ist 9 Monate) und wohne im Haus meiner Eltern... Ich zahle Ihnen monatlich einen Betrag aber ohne schriftlichen Mietvertrag oder ähnliches. Der Vater des Kindes hat auch auch das Sorgerecht. Sehe ich das richtig, dass ich nur als Alleinerziehend gelte, wenn ich auch ALLEINE lebe?

von Lou_isa am 12.07.2022, 14:02



Antwort auf Beitrag von Lou_isa

"Alleinerziehende sind Mütter oder Väter, die ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen, jedoch mit ihrem Kind oder ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben (sogenannte Einelternfamilie)."

von zwergchen1984 am 12.07.2022, 15:27



Antwort auf Beitrag von Lou_isa

...so bist du jetzt ja AE, da du dein Kind in aller Regel eben alleine erziehst. Nur weil der Vater Sorgerecht hat, wird er sich ja wohl nicht in deinen Alltag "einmischen".... Fürs Finanzamt und die berühmt-berüchtigte Steuerklasse 2 darfst du zwar im Haus deiner Eltern wohnen, sogar gänzlich ohne ihnen Miete bezahlen zu müssen. Aber: es muss ein eigener Hausstand sein, sprich: eigene (komplette) Wohnung mit Küche und Bad/WC.... Kinderzuschlag, Wohngeld ect. ect. hat wieder andere "Mindestkriterien" und vieles ist auch einfach Ermessensspielraum des Sachbearbeiters. So kann sein, dass man z. B. in einem KiGa/Krippe bereits zu den "Härtefällen" gehört, für die bevorzugte Platzvergabe gilt, ein andere KiGa dagegen beurteilt die Tatsache, dass du mit deinen Eltern wohnst so, dass du ja jederzeit einen Babysitter hast (demzufolge kein Härtefall)...usw.

von Limayaya am 12.07.2022, 16:35



Antwort auf Beitrag von Lou_isa

Das Sorgerecht ist kein Kriterium. Wohl schon eher der gemeinsame Wohnsitz mit deinen Eltern, hier ist es wichtig das es zwei eigenständige Wohnungen sind. Worauf bezieht sich deine Status-Frage ?

von Lena_1922 am 13.07.2022, 08:28



Antwort auf Beitrag von Lou_isa

Meine Kinder und ich wohnen seit Ewigkeiten im Haus meiner Mutter (sie wohnt unten) in einer eigenen Wohnung (abschließbare Haustür, Badezimmer, Küche, eigene Waschmaschine). Ich galt immer und überall als alleinerziehend undbin es auch, weil ich keine Wirtschaftsgemeinschaft mit meiner Mutter bin.

von KKM am 13.07.2022, 16:21



Antwort auf Beitrag von Lou_isa

Als alleinerziehend würde ich ansehen, wenn ein Elternteil ein Kind alleine, ohne das andere Elternteil großzieht, jetzt egal ob das nach einer Trennung (auch wenn der andere Teil sich noch kümmert und im Leben des Kindes präsent ist) oder durch den Tod des Partners der Fall ist. Das deine Eltern sich vielleicht auch mit um das Enkelkind kümmern ist sehr schön, aber freiwillig und nicht irgendwie verpflichtend. Wenn du z.B. in einer WG mit drei Freundinnen leben würdest wären sie für dein Kind auch nicht zuständig, auch wenn sie sich freiwillig vielleicht gerne mal als Babysitter anbieten. Würde ich jedenfalls so sehen.

von alba75 am 16.07.2022, 22:37



Antwort auf Beitrag von alba75

Es kommt immer drauf an in welchem Zusammenhang. Zur Not mal bei der entsprechenden Stelle oder nem Anwalt fragen. Steuerklasse 2 z.B. kann ich nicht beantragen, da in meinem Haushalt eine weitere Person über 18 lebt. Egal in welcher Beziehung zum Kind. Da gelte ich nicht als Alleinerziehend. Auf der Arbeit allerdings schon, da bekomme ich einen entsprechenden Zuschlag ausgezahlt. Denn der Kindsvater lebt nicht in meinem Haushalt.

von heli89 am 17.07.2022, 20:11



Antwort auf Beitrag von Lou_isa

Ich habe ebenfalls nach der Trennung bei meinen Eltern gewohnt und als alleinerziehende gezählt! Ich konnte auch, obwohl ich unter der „Obhut“ der Eltern gelebt habe und keine Miete gezahlt habe, Sozialgelder beziehen.

von rivaverin am 03.10.2022, 18:25