Hallo alle miteinander, Zur Vorabinfo, seit dem Ende meines Studiums (Sozialwesen) bin ich zu Hause, allerdings nicht arbeitslos gemeldet. Ich bin verheiratet, freiwillig gesetzlich krankenversichert (260 € im Monat- puh, schon deshalb hätte ich gerne einen sozialversicherungspflichtigen Job) und habe vier Kinder plus ein Pflegekind. Meine Jobsuche ist bisher nicht so erfolgreich, wie ich gehofft hatte. Aber immerhin habe ich ein klitzkleines Angebot - Krankheitsvertretung auf Honorarbasis im sozialen Bereich. Die Arbeitsstunden sollen (bisher nur mündlich besprochen) pauschal auf 200 pro Jahr festgelegt werden, also rein rechnerisch etwas über 16 Stunden im Monat. Das ist natürlich reichlich wenig, daher würde ich gerne zusätzlich ohne Bezahlung mitarbeiten - einfach um Erfahrungen zu sammeln und im Vertretungsfall zu wissen, wo es langgeht.... Meine Frage ist nun, wie solche geringfügige Honorartätigkeit gehandhabt wird, muss ich das dem Finanzamt, der Krankenkasse oder sonst irgendwem melden? Gelte ich dann automatisch als Freiberufler? Was ist mit dieser ominösen Scheinselbstständigkeit? Wenn mir jemand helfen kann - vielen Dank schon mal, Google hat mich nicht wirklich schlauer gemacht, da geht es immer um wesentlich höhere Stundenzahlen. Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 14:57