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Arbeit nach der Elternzeit

Thema: Arbeit nach der Elternzeit

Hallo ihr Lieben, vorab bitte keine negativen Kommentare....die meisten Infostellen haben es mir schon schwer gemacht.. Meine Tochter ist am 03.05.22 geboren, Elternzeit geht bis zum 02.05.23. Mein Arbeitgeber hat mir ein Bescheid zugeschickt, dass meine Elternzeit genehmigt ist und mein erster Arbeitstag nach der Elternzeit der 01.09.23 ist. Frage: Was mache ich in den Monaten dazwischen? Bekomme da ja dann kein Geld...oder muss ich einen früheren Arbeitsbeginn beantragen? Bitte nicht so Hart zu mir sein, es ist mein erstes Kind und die Anträge waren schon verwirrend für mich... Vielen Dank im voraus :)

Mitglied inaktiv - 23.05.2022, 12:43



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Ich würde mal beim Arbeitgeber anrufen. War eine Zahl (5) undeutlich geschrieben und sie haben 9 gelesen? Eigentlich hast Du ja irgendein Datum als Ende der Elternzeit angegeben. Hast Du ab spätestens Mai 23 eine Kinderbetreuung? KiTaplätze im Mai sind manchmal nicht so einfach zu bekommen. Wie ist das mit dem Vater? Als Alleinerziehende hättest Du 14 Monate Elterngeld. Grüße, Jomol

von Jomol am 23.05.2022, 17:22



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du musst dich für zwei jahre nach der geburt festlegen. wenn du nur ein jahr elterzeit meldest, MUSST du danach deinen alten vertrag erfüllen! hast du kinderbetreuung? wenn du die elternzeit verlängern wollen würdest, könnte dein AG ablehnen und dann ahst du ein problem. das problem hast du auch, wenn du nicht wie vorher arbeiten kannst, da der vertrag dann dauerhaft!! in tz geändert werden müsste. klüger wäre es (wenn du nicht vollzeit zurück möchtest nach einem jahr) zwei jahre ez zu melden und im zweiten jahr tz. das geht bis zu 32 h. auch dann hast du dich für 2 jahre festgelegt und wenn du dann auch noch die tz mit ez verlängern möchtest, dann muss der AG eben nicht zustimmen und kann nicht ablehnen. geht aber nur, wenn du es mit tz im zweiten jahr machst. solange ez läuft ist dein vollzeitvertrag sicher. er ruht. nach den 3 jahren musst du gucken ob du dann dauerhaft in tz änderst oder nicht. wenn du aber nicht völlig sicher eine kinderbetreuung hast un deinen vertrag nach einem jahr voll erfüllen kannst, ist es für meine begriffe blöd, nur 1 jahr zu melden, da dann eben o.g. problem auftritt. überlege dir das nochmal und rufe den AG dann an, da stimmt was net.

von mellomania am 23.05.2022, 19:31



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Dann frage deinen AG woher er sich das Recht nimmt deine EZ einfach zu verlängern. Das hat er nicht. Wenn du sagst, du nimmst nur bis zum Tag xy EZ, dann muss er das akzeptieren. Wobei ich es schon fahrlässig finde nur ein Jahr ez einzureichen, die im mai endet. Könnte lustig werden mit der Kinderbetreuung. Schon Pläne wie das klappen soll bei VZ? Oder wie immer du jetzt arbeitest. Den genauen so müsstest du nach Ende der EZ wieder arbeiten. Oder du meldest länger EZ und gehst in dieser in TZ arbeiten. Verlängern der EZ muss der AG nicht zustimmen Fa du weniger als 2 Jahre eingereicht hast. Zur Finanzierung gibt es den Vater notfalls den Staat. Oder du hast Glück und hast eine kinderbetreuung die dir das arbeiten ab mai23 möglich macht. Könnte schwer werden.

von Neverland am 23.05.2022, 22:39



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Ich habe nicht nach der Meinung gefragt, wie andere es finden das ich nur 1 Jahr Elternzeit nehme. Das haben wir schon alles gut geplant, Betreuung etc. Alles paletti. Danke für die ungefragte Meinung

Mitglied inaktiv - 24.05.2022, 23:44



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Bist du denn mit der Verlängerung deiner Elternzeit vom 02.05. auf den 01.09. einverstanden? Wenn nicht, solltest du dich sofort schriftlich beim Arbeitgeber melden und das Datum korrigieren lassen. Wenn dein Anspruch auf Elterngeld am 3.5. ausgelaufen ist und du nicht arbeitest, dann gibt es halt nichts. Übrigens ist das kein "Bescheid", den du da erhalten hast. Das ist einfach ein Bestätigungsschreiben. Die Elternzeit hast du nicht beantragt, sondern gemeldet, denn sie ist nicht genehmigungspflichtig.

von Pamo am 24.05.2022, 07:17



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Hab das Gefühl das ist ein bisschen ausgeartet.. Ich möchte keine zwei Jahre Elternzeit, ich möchte nach einem Jahr gerne wieder arbeiten, mit 75%. Das ist aber i.d.R kein Problem von 100 auf 75 zu gehen in meinem Job. Da ich im Krankenhaus arbeite, sind die Teilzeitstellen eine meist bessere Option (bei uns auf Station!) ist ja über all immer anders. Ich habe lediglich nur danach gefragt wie sich das verhält. Natürlich gibt es einen Vater und eine Betreuung gibt es auch ab dem 1. Jahr. Warum spielt das eine Rolle? Ich habe die Elternzeit lediglich dem Elterngeld angepasst. Zwei Jahre sind halt nicht drin, aber das möchte ich halt auch nicht denn ich gehe gerne arbeiten und bin schon seit der 6 SSW im Beschäftigungsverbot. Danke für die ganzen Antworten, ich werde mich mal mit meinem AG in Verbindung setzen und nachhaken

Mitglied inaktiv - 24.05.2022, 10:17



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Dass dein vollzeit Vertrag dann futsch ist wenn du nur 1 Jahr meldest und diesen danach nicht erfüllen möchtest. Aber musst du wissen, hab es ja oben genau beschrieben. Du hättedt das zweite Jahr ez als Schutzschild mitlaufen, um flexibel zu sein und den vollzeit Vertrag zu schützen

von mellomania am 24.05.2022, 11:52



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Ist halt nicht schlau außerhalb der EZ in TZ zu arbeiten. Willst du keine weiteren Kinder? Bist du dir sicher das dein Kind sich so früh betreuen läßt und hast du eine Lösung im Krankheitsfall? Wie sicher ist dein Arbeitsplatz? Wer schlau ist, ausreichend informiert und flexibel bleiben will, der nimmt TZ in der EZ. Mit weiterem Kinderwunsch um so mehr.

von Neverland am 24.05.2022, 23:33



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Erkläre mir bitte wieso mein Vertrag dann futsch ist?

Mitglied inaktiv - 24.05.2022, 23:35



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Leute ich habe nicht danach gefragt ob es wichtig ist das mein Kind betreut ist oder nicht Aber dann erkläre ich es einfach: Vater vorhanden, arbeitet auch. JA ich möchte das mein Kind mit 1 Jahr betreut wird und ich denke ich muss mich auch nicht dafür rechtfertigen warum. Ich möchte nach einem Jahr wieder arbeiten. Ich habe einen unbefristeten Vertrag. Im Krankheitsfall stehen uns Familienmitglieder zur Seite. Wir haben also auch immer jemanden im Notfall da. Ich beende dann jetzt hiermit das Thema. Ich erkundige mich einfach nochmal bei meinem Arbeitgeber, das war ja auch nur meine Frage.

Mitglied inaktiv - 24.05.2022, 23:41



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Wenn du 3 Jahre Elternzeit nimmst - ist dein hauptvertrag mit Vollzeit geschützt - in dieser Zeit kannst du mit einer Sonderverinbarung Teilzeit arbeiten. Der Vollzeit Vertrag wird nicht berührt und sogar im Falle einer Abfindung mit vollen Dienstjahren gezählt. Arbeitest du nach 1 Jahr Elternzeit weiter in Teilzeit (ohne den Hauptvertrag in Elternzeit ruhen zu lassen) ist der Vollzeit Vertrag weg und dein Anspruch auf mehr Stunden. Wenn es sich um eine Stelle mit Fachkräftemangel und ohen Personalabbau handelt - ist das natürlich nicht so wichtig. Ich habe in 3 Jahren Elternzeit - in denen ich 20 Stunden Teilzeit gearbeitet habe - zwei Kündigungswellen unantastbar überlebt und am Ende wurden mir diese Jahre voll angerechnet. Außerdem bekommst du dann Rentenpunkte für die Elternzeit und aus der Teilzeit. Wenn die Elternzeit beendet ist - nach einem Jahr - dann nur noch die aus der Teilzeit.

von Lena_1922 am 25.05.2022, 13:29



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Noch einmal, es bringt dir mehr Vorteile, auch wegen Kündigungsschutz, IN der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Bestes Beispiel, Du wirst unerwartet oder erwünscht wieder schwanger. Hast du deinen Arbeitsvertrag auf TZ gekürzt, bekommst du auch nur nach TZ das Mutterschaftsgeld gezahlt. Arbeitest du dagegen in der EZ in TZ, dann kannst du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden und dann gibt es Mutterschaftsgeld nach VZ. Ist halt blöde da dann freiwillig jetzt schon völlig unnötig drauf zu verzichten. Aber da du es besser weißt, mach doch einfach. Weiß gar nicht warum wir erfahrenden Mütter uns hier die Mühe machen dir zu erklären das der Verzicht auf die TZ einfach völlig blöde ist. Er bringt dir nur Nachteile, welche du dankend annimmst, keine Vorteile. Mach deine eigenen Erfahrungen. Wird sich der AG auch bereits gedacht haben.

von Neverland am 25.05.2022, 13:46



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ist nicht unsere Sache.

von Neverland am 25.05.2022, 13:50



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Dann antworte einfach nicht so unfreundlich darauf oder im besten Fall gar nicht. Ich habe lediglich gefragt, wie es sich mit diesen vier Monaten dazwischen verhält ob ich einen früheren Arbeitsbeginn beantragen muss oder sonst was. Ich habe niemanden gefragt welche Meinung er hat bezüglich MEINER Elternzeit o.ä. Solche unfreundlichen Kommentare finde ich ziemlich unnötig. Man kann respektvoll miteinander umgehen und deine Kommentare klingen einfach nur unfreundlich, genervt und unzufrieden. Da wird man für eine kleine einfach frage gleich zerfleischt

Mitglied inaktiv - 25.05.2022, 15:05



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Wie gesagt, mach wie du meinst. Dein AG wird seine Erfahrungen haben.dafpr spricht der Termin 1.09. Der ist realistisch und kennt das Problem scheinbar sehr genau. Daa Datum erscheint nicht zufällig erwählt. Wer Kinder hat, weiß das.

von Neverland am 25.05.2022, 20:01



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Im schlimmsten Fall löst Du Deinen Vollzeitvertrag auf und stimmst einem befristeten Teilzeitvertrag zu, der nach Fristende nicht verlängert wird.....

von KKM am 25.05.2022, 14:10



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Alg1 und andere lohnersatzzahlungen werden dann nach dem Tz-Vertrag berechnet, rentenvorteil gekürzt, Kündigungsschutz entfällt und bei neuer Schwangerschaft gibt es weniger Mutterschaftsgeld. Welchen Vorteil sollte man da haben?

von Neverland am 25.05.2022, 20:04



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Also ich verstehe das nicht? Du hast bei deinem Arbeitgeber Elternzeit gemeldet bis 2.5.? Dann ist dein Arbeitsbeginn der 3.5. war bei mir auch so. Warum schreibt denn der Arbeitgeber 1.9.? Wenn du Teilzeit arbeiten möchtest ab 3.5. musst du das bei deinem Arbeitgeber beantragen . Oder meinst du du hast Elterngeld für ein Jahr beantragt und Elternzeit bis 31.8.? Dann hättest du vom 3.5 bis 31.8. in der Tat kein Geld, es sei denn du beantragst Teilzeit in Elternzeit. Mugi

von Mugi0303 am 28.05.2022, 11:03



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Ich tippe auf einen Zahlendreher und würde anrufen. Wenn du 12 Monate beantragt hast, ist der erste Arbeitstag am 1. Geburtstag deiner Tochter.

von Ruto am 03.06.2022, 20:19