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Arbeiten auf honorarbasis in Elternzeit?!

Thema: Arbeiten auf honorarbasis in Elternzeit?!

Hallo, vielleicht kann mir jmd helfen! Ich bin in Elternzeit bis Jan. 2014, habe mein Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt, bin jetzt im 2. Jahr! Nun habe ich ein Angebot bekommen, und zwar kann ich in meiner Kita auf Honorarbasis Urlaubs- u Krankheitsvertretung machen! Bezahlt würde ich nicht vom Träger der Kita( so wie ausserhalb der Elternzeit) sondern von der Firma zu der der Kindergarten als Betriebskita gehört, weil die einfach den Personalschlüssel erhalten wollen auch bei Krankheit u urlaub! So nun meine eigentliche Frage: Was muss ich tun? Muss ich mich beim Finanzamt freiberuflich melden oder reicht eine Gegenrechnung der Einnahmen u Ausgaben bei der Steuererklärung? Was ist mit meiner Krankenversicherung?? Ich bin ja in Elternzeit kostenlos weiterversichert, da ich in einem ruhenden Arbeitsverhältnis stehe! Wie sieht das bei einer honorartätigkeit aus?? Danke!

von robin2007 am 18.01.2012, 15:15



Antwort auf Beitrag von robin2007

Ich als Freiberuflerin musste ich mir vom Finanzamt eine Steuernummer holen, um Rechnungen schreiben zu können. Ob du ein Gewerbe anmelden musst kann ich dir leider nicht sagen, meine Berufsgruppe ist davon befreit. Außerdem musst du warscheinlich ne Umsatzsteuervoranmeldung machen oder dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Wegen der Familienversicherung würde ich mal bei deiner KK anrufen. Bei mir wären es ca. 360€, die ich verdienen dürfte, ansonsten muss ich mich selber versichern. Kann dir jetzt in deinem Fall leider nicht wirklich viel dazu sagen, aber ich würds auf jeden Fall mal durchrechnen, obs sinnvoll ist. Außerdem weiß ich nicht, ob dein Eltergeld gekürzt wird, falls du es gesplittet hast. LG

von cs80 am 18.01.2012, 17:45



Antwort auf Beitrag von robin2007

Hi, du musst dich beim Finanzamt als freiberuflich melden (es reicht ein formloser Brief "ich zeige an, dass ich ab dem ... eine freiberufliche Tätigkeit als Erzieherin aufnehme". Krankenvers. bleibt bestehen, sofern du nicht mehr als 360,- Eur Gewinn im Monat hast (alle Kosten für Fahrten etc. abziehen). Auswirkungen auf das Elterngeld hat die Beschäftigung im 2. Jahr keine, es könnte aber evtl. Probleme mit Scheinselbständigkeit geben. Ich würde im Arbeitsvertrag auf einer Klausel bestehen wie: Der Arbeitgeber ist sich bewußt, dass Frau xx die Tätigkeit als einzige Tätigkeit innerhalb der Elternzeit ausübt und ausschließlich für ihn tätig wird. (Damit kann dann später zumindest der AG nicht bei dir Regress nehmen, falls Nachzahlungen v. Sozversabgaben wg. Scheinselbständigkeit verlangt werden - er hat es damit gewußt.) Gruß, Speedy

von speedy am 19.01.2012, 11:29



Antwort auf Beitrag von robin2007

Danke erstmal!

von robin2007 am 19.01.2012, 15:42