Hallo und allen einen guten Tag, ich bin aktuell in der 20. Schwangerschaftwoche und es sieht so aus als müsste ich mich wirklich ins Beschäftigungsverbot gegeben. Ich wollte es die ganze Zeit noch nicht wahr haben, hab aber jetzt schon relativ viele noch vorhandene Überstunden nutzen müssen um frei machen zu können. Mein Problem ist, dass ich von September bis einschließlich Januar Krankengeld bezogen habe wegen eines Bandscheibenvorfalls. Jetzt soll mir ein Beschäftigungsverbot erteilt werden. Der Berechnungszeitraum läge somit genau in dem Zeitraum des Krankengeldbezugs. Wie ist hier somit die Berechnung des fortzuzahlenden Entgeldes? Viele liebe Grüße
von Fylkir am 08.05.2019, 15:50