Baby und Job

Forum Baby und Job

Beschäftigungsverbot

Thema: Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben. Ich hab da eine für mich sehr belastende Situation. Also: ich befinde mich in der Ausbildung zur Pflegefachfrau und bin jetzt in der 13. Woche schwanger. Die Ausbildung werde ich weiter machen. Die Zeit, die ich fehle durch die elternzeit etc. Wird hinten dran gehängt. Das ist alles schon geklärt. Zu Beginn der Schwangerschaft habe ich das gleich meiner Chefin gemeldet, da die Arbeit in der Pflege nun mal ja ein hoher belastungsfaktor ist und ich beim 1. Kind schon direkt ab Beginn ein generelles Beschäftigungsverbot bekommen habe. Meine Chefin füllte die Gefahrenbeurteilung ohne mich aus und hat keinerlei Gefahr für mich dargestellt, da "ich ja nur mitfahre und eigentlich nichts machen muss" (ihre Worte). Dann fingen aber leider die Probleme bei mir an : anhaltende heftige Übelkeit und häufiges Erbrechen sowie krampfartige Schmerzen bis in den Rücken, dessen Ursache noch nicht begründet ist. Ich bin deshalb aktuell wöchentlich bei der Ärztin. Die ich darauf angesprochen habe, dass ich doch nicht mehr arbeiten möchte. Ich bin einfavh total am Ende. Ich kann zwischenzeitlich weder sitzen noch laufen und mache mir wirklich Sorgen. Hinzu kommt die Sorge wegen corona. Meine Ärztin schreibt mich krank und verweist mich auf den amtsarzt (unser Betrieb hat noch keinen Betriebsarzt). Die wiederum sagen aber, dass die nicht dafür zuständig sind. Meine Gynäkologin muss das machen, da es ja an den Komplikationen liegt. Und ich sitze zuhause bin am heulen und kann nicht mehr. :/ zum Schluss sagte die Dame beim amtsärztlichen Dienst, jeder Betrieb brauch laut Gesetz einen Betriebsarzt aber es ist ja nun mal nicht so. Selbst meine hebamme sagt, dieser amtsarzt ist eigentlich für mich zuständig. Ich weiß nicht was ich machen soll. Also zum einen möchte ich mich gerade nur auskotzen und zum anderen hoffe ich, dass mir da einer weiter helfen kann. Denn anscheinend möchte meine Ärztin das auch nicht ausstellen. Obwohl sie selbst sagt, dass die Arbeit gefährlich für mich ist bzw eine zusätzliche Belastung. Aller liebste Grüße

von Desiree.Cnudde am 22.12.2020, 17:39



Antwort auf Beitrag von Desiree.Cnudde

Schwierige Situation, weil theoretisch beides möglich ist, aber beide Seiten einen guten Grund haben, dich an den jeweils anderen zu verweisen. Offenbar reichen deine gesundheitlichen Probleme nicht aus, dass absehbar wäre, dass du damit bis ans Ende der Schwangerschaft Probleme haben wirst. Ein ärztliches BV zu bekommen ist auch deutlich schwieriger, Übelkeit und Schmerzen sind immer schwammiger als klare Aufgabengebiete. Deshalb würde ich es nochmal beim Amtsarzt probieren,deine Beschwerden aber gar nicht erst erwähnen. Beschreibe deine Aufgaben und ggf wieso du glaubst, dass sie dich und dein Baby gefährden könnten. Nur das kann er beurteilen und dir deshalb ein BV ausstellen, sofern berechtigt. Wenn er/sie dir partout keins ausstellen will, dann das so nochmal der Ärztin kommunizieren. Entweder hat die noch einen Tipp (wenn sie denkt, Die Arbeit geht nicht) oder fühlt sich doch noch verantwortlich. Alles Gute :)

von Ruto am 22.12.2020, 18:44



Antwort auf Beitrag von Desiree.Cnudde

Doch, mit wenigen Ausnahmen benötigt jeder Betrieb einen Gemeinschafts-Betriebsart oder hat einen an den Mitarbeiter verwiesen wird. Das ist so rechtlich verpflichtend. Ist aber einerlei. Solange du nicht arbeitsfähig bist, muss jeder Arzt eine AU ausstellen. Ein BV kann erst greifen sobald du zwar arbeiten könntest, diese Arbeit aber nicht machen darfst. Egal ob vom AG ausgestellt oder vom Arzt.

von Felica am 22.12.2020, 23:21



Antwort auf Beitrag von Felica

Solltest du meinen ungerecht behandelt zu werden bzw das die gefährdungsbegutachtung falsch ist, dann solltest du dich ans gewerbeamt wenden. Die schauen dann.

von Felica am 22.12.2020, 23:23



Antwort auf Beitrag von Desiree.Cnudde

Da du in der Ausbildung bist, kannst du nich erwarten, nicht arbeiten zu müssen und gleichzeitig die Ausbildung beenden zu können. Dafür ist eine bestimmte Anzahl an Praxisstunden notwendig.

von 3wildehühner am 26.12.2020, 04:38



Antwort auf Beitrag von Desiree.Cnudde

So wie du deine Beschwerden schilderst, ist das eine länger andauernde AU. Solltest du wieder einsatzfähig werden, muss der Betrieb selbstverständlich die Gefährdungsbeurteilung machen, Covid-19 Risiko eingeschlossen. Wenn der Betrieb (Pflege?) keinen Betriebsarzt unter Vertrag hat, ist das ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz. Das geht eigentlich gar nicht. Da können sie dich auch alternativ zu irgend einem Arbeitsmediziner schicken und die Rechnung für die Untersuchung bezahlen. Aber eigentlich würde es auch schon helfen, wenn du dich mal bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz meldest. Die können sowohl dich als auch den Betrieb kompetent beraten.

Mitglied inaktiv - 28.12.2020, 17:58