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Elternzeit, wieder schwanger, ...

Thema: Elternzeit, wieder schwanger, ...

Hallo Zusammen. Vielleicht kennt sich jemand aus und kann gute Tipps geben. Ich schildere mal ganz kurz meine Situation: Unser erstes Kind wurde am 24.8.2020 geboren. Ich habe einen unbefristeten Vertrag und Vollzeit gearbeitet. Elternzeit habe ich jetzt noch bis 23.08.2023, dann sind die vollen 3 Jahre vorbei. Jetzt bin ich wieder schwanger, Anfang 6 Woche, voraussichtlicher Entbindungstermin 06.11.2023. Ich will jetzt bis zur 13. Woche abwarten und es dann meinen Arbeitgeber sagen. Jetzt meine Fragen. - Es entsteht eine Lücke zwischen dem Elternzeitende und dem neuen Mutterschutz von ungefähr 4 Wochen. Kann ich gekündigt bekommen? Muss ich was beachten wegen dem Mutterschutzgeld bzw Elterngeld? Ich kann nicht früher anfangen zu arbeiten, da wir erst ab August einen Kita Platz bekommen haben und die Großeltern arbeiten auch noch. Ist es sinnvoll die 4 Wochen voll zu arbeiten oder sollte ich meinen Vertrag auf Teilzeit umstellen lassen? Gibt es irgendwelche Vorteile/Nachteile? Ich bin gerade etwas ratlos. Die Schwangerschaft hat ein bisschen auf sich warten lassen, anders hätte es ja mit Elternzeitende und neuem Mutterschutz gepasst. Danke für eure Antworten.

von Christina787 am 06.03.2023, 14:24



Antwort auf Beitrag von Christina787

Du kannst nicht gekündigt werden einfach so. Du bist als Schwangere nahezu unkündbar und genießt Kündigungsschutz. Wenn Du während Deiner EZ nicht in TZ gearbeitet hast, werde einige Monate mit 0€ in die Berechnung des Elterngelds einfließen. Wenn Du Vollzeit arbeiten kannst, dann mach das, weil dann wird Dein Vollzeit-Gehalt auch die Grundlage für das Mutterschaftsgeld sein. Wenn Du nur TZ arbeitest, wird das Mutterschutzgeld dementsprechend weniger.

von Suomi am 06.03.2023, 16:19



Antwort auf Beitrag von Christina787

Du kannst nicht gekündigt werden, da schwanger. Ich hatte das zwischen K2 und K3 auch, konnte dann die Zeit mit Urlaub / Überstundenabbau überbrücken. Wegen EG bekommst du wahrscheinlich nur den "Mindestsatz", da du wohl im letzten EZ-Jahr kein EG ausgezahlt bekommen hast. Um höheres EG zu erhalten würde jetzt jeder Monat mit Gehalt vor ET zählen. Also wäre VZ-Gehalt besser als TZ-Gehalt. Du kannst das ja mal in einem EG-Rechner online durchrechnen lassen.

von die_ente_macht_nagnag am 06.03.2023, 18:52



Antwort auf Beitrag von Christina787

Endet deine EZ, musst du wieder VZ arbeiten. Kündigen kann dich dein AG eigentlich nicht, sehr wohl aber wenn du deinen Vertrag nicht erfüllst. Du könntest den Vertrag in TZ ändern, das wäre dann aber dauerhaft, da ausserhalb der EZ. Damit sinkt dein Mutterschaftsgeld auf TZ. Besser wäre es also VZ zu arbeiten. Vielleicht kann sein.mann ja EZ nehmen. Er wird ja kaum auch seine 3 Jahre verbraucht haben. EG bekommt er aber keines mehr. Ich würde ausrechnen, wo ihr den größten Vorteil hättet. Oder eine andere Betreuung suchen. Immerhin hättet ihr auch eine Lösung benötigt, wenn du nicht schwanger geworden wärst. EG wird Mindestsatz werden. Du scheinst in der EZ nicht gearbeitet zu haben, die Lücke zwischen den beiden Kindern ist zu groß und von Selbstständigkeit schreibst du auch nichts. Geschwisterbonus gibt es auch keinen mehr, sofern ihr bisher nur das eine Kind habt.

von Neverland am 09.03.2023, 20:11