Hallo,
ich bin überfordert von den vielen versch. Zahlen.
Wenn man z. B. zum 31.5. seinen Arbeitsvertrag kündigen möchte, wann muss die Kündigung spätestens abgegeben werden?
Kündigungsfrist ist die gesetzliche- 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
Danke für eure Hilfe vorab, online finde ich den 2. und aber auch den 3. Hmmm??
Grüsse Itta
von
Itta
am 29.04.2018, 08:36
Schick sie einfach 5 Wochen vorher. Die 4 Wochen sind ja nur der späteste Zeitpunkt.
von
cube
am 29.04.2018, 11:01
Danke, Naja ich wollte sie nicht schicken, sondern persönlich mit Chef sprechen.
Lg
von
Itta
am 29.04.2018, 13:15
Ich würde es am 2. machen
von
Badefrosch
am 29.04.2018, 17:34
Mach es besser am letzten Arbeitstag des Vormonats. Ich habe am 1. zum 31. gekündigt und es gab ein riesen Trara, weil alle der Meinung waren, dass die 4 Wochen nur zum 15. zählen und zum Monatsende bereits im Vormonat gekündigt werden muss.
von
VerenaSch
am 29.04.2018, 21:32
Definitiv! So würde ich es auch machen..Wenn du erst am 2.hingehst ist die Kündigung erst zum 15.des nächsten Monats wirksam und nicht zum Ende diesen Monats!
von
EmmaKili
am 30.04.2018, 08:07
Liebe Itta,
du kannst auch am 3. noch fristgerecht kündigen, wenn du sie persönlich übergibst. Lass dir den Erhalt schriftlich bestätigen.
Liebe Grüße,
bcMama
von
bleibcoolMama
am 30.04.2018, 19:31