Hallo und Guten Abend, ich habe 2 AV beim selben AG. Der erste ist unbefristet, Vollzeit, Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende. Das bedeutet für mich: - ich kann 4x im Jahr kündigen - die Kündigung muss spätestens 6 Wochen vor dem Quartalsende beim AG sein - aktuell ruht der Vertrag, weil ich in Elternzeit bin. Der zweite AV ist befristet, gesetzliche Kündigungsfrist, Teilzeit und endet automatisch mit der Elternzeit, das wäre der 06.07.2020. Danach würde sofort der Vollzeitvertrag greifen. Das bedeutet für mich: - ich kann hier mit 4 Wochen zum Monatsende kündigen - wenn ich den jetzt in der Elternzeit kündige, tritt automatisch der Vollzeitvertrag in Kraft? Beim letzten Punkt bin ich mir unsicher. Um das Ganze abzurunden, habe ich mit Beantragung der Elternzeit geschrieben, dass ich NACH der Elternzeit (ab dem 07.07.2020) mit 30h wieder einsteige. Ich suche aktuell einen anderen Job. Das Quartalsende März werde ich nicht einhalten können, bleibt mir nur Ende Juni. Und da müsste ich nach meinem Verständnis Ende März die Kündigung für die Teilzeitbeschäftigung zum Ende April abgeben. Danach würde theoretisch der alte AV greifen, den müsste ich dann eigentlich auch recht schnell kündigen, damit ich Ende Juni wirklich gehen kann. Mein Problem jetzt - ich will definitiv nicht Vollzeit und auch nicht 30h. Kann ich JETZT schon irgendetwas mit der Perso ausmachen, dass ich zum Beispiel 15h oder 20h habe? Wir haben einen Betriebsrat, den würde ich aber gern erst dann einschalten, wenn es gar nicht anders geht. Aufhebungsverträge gibt es bei uns schon aus Prinzip nicht, es wird auf der Erfüllung der vertraglichen Pflichten bestanden. Das war bei anderen Kollegen in der Vergangenheit kein Spaß, weil die echt bis zum letzten Tag kommen mussten. Teilweise war es verständlich, teilweise wirklich gar nicht. Die nächste Frage wäre, ob der AKTUELLE AG (14h zum Beispiel) bei einem komplett anderen Aufgabengebiet und ganz andere Branche die Zustimmung verweigern könnte, wenn der NEUE AG sich auf Jobbeginn demnächst (ab April) mit 3 Tagen einlassen würde. Also 15h auf 3 Tage verteilt. Das wären insgesamt 29h bei 2 verschiedenen AGs. Für einen überschaubaren Zeitraum würde ich das anbieten, danach wären die Stunden auf 5 Tage verteilt. Unabhängig davon, ob der NEUE AG so etwas mitmachen würde. Und wen fragt man da? Teamleiter (genehmigt Urlaub, zeichnet Überstundenabbau ab und war für die Festlegung der Stundenverteilung jetzt in Teilzeit zuständig), Vorgesetzten des Teamleiters (der wäre dann auch Chef der ganzen Abteilung) oder die Perso? Und jetzt bin ich mal gespannt, was euch dazu einfällt. Vielen Dank!
von 2Süße am 10.02.2020, 20:03