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Lohn in Honorar umrechnen

Thema: Lohn in Honorar umrechnen

Hallo zusammen, ich bin in der Situation, dass geplant war, neu in einer Einrichtung angestellt zu arbeiten. Es kann aber sein, dass ich nun doch nicht angestellt tätig sein werde sondern als Honorarkraft. Kennt jemand zufällig eine Formel, mit der man umrechnen kann, welches Honorar meinem Angstelltengehalt entsprechen würde? Gerne auch ein Link auf den ich meinen AG verweisen kann. Das Angstelltengehalt wären 5703,01 € für eine 39 Stundenwoche (davon arbeite ich dort aber nur 16 Stunden, dementsprechend 2339,70 €). Ich wüsste jetzt meinen Tages- oder Stundensatz gerne falls ich dort als Honorarkraft tätig bin (ich gehe davon aus dass keine Umsatzsteuer bei mir anfallen wird. Aber natürlich Altersvorsorge, Kranken und Pflegeversicherung, Ausfälle wegen Krankeit, Urlaub etc). Stundensatz angstellt wären um die 35 Euro wenn ich das richtig berechnet habe. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße cymbeline

von cymbeline am 05.08.2022, 19:56



Antwort auf Beitrag von cymbeline

Weil ich gerade Schritt für Schritt meine Selbstständigkeit auf den Weg bringe, kann ich dir gerne mal beschreiben, wie ich meinen Stundenlohn berechnet habe. Zunächst einmal musst du ausrechnen, wie viele Stunden du im Monat überhaupt produktiv arbeiten musst. Immerhin musst du nun selbst dafür sorgen, dass deine Urlaubstage und Krankheitstage bezahlt sind. Hier ein Beispiel (wobei du selbst entscheiden musst, wie viele Tage du für die einzelnen Posten aufbringen/nehmen möchtest): Arbeitstage im Jahr: 248 Gewünschte Urlaubstage: 28 Krankheitstage: 20 Kinderkranktage: 10 Fortbildungstage: 5 = 185 Arbeitstage im Jahr = 16 Arbeitstage im Monat (eigentlich 15,41, aber ich habe mal aufgerundet) = 128 Arbeitsstunden im Monat (bei einem 8 Stunden Tag) Nun musst du als Selbstständige aber natürlich auch Zeit auf so Dinge wie Buchhaltung, Kundenaquise etc aufwenden, also Notwendigkeiten, für die dich aber niemand bezahlt. Bei mir selbst macht dies nicht sooo viel aus. Ich habe es mit 5% bewertet, so dass ich von den 128 Arbeitsstunden 95% produktiv arbeiten kann: = 121,6 Arbeitsstunden im Monat. Ich runde hier mal auf 122 auf. So, nun musst du alles, was für die Berechnung deines Honorars wichtig ist, zusammenstellen. Ich nehme im Beispiel mal glatte Beträge, damit das Rechnen einfacher ist: Bisheriges Bruttogehalt: 5000 € Aufschlag Arbeitgeberanteil 50%: 2500 € Fixkosten Strom: 50 € Fixkosten Internet & Telefon: 100 € Hardware (eigener PC, Drucker, Scanner, Fax...): 50 € Kostenpflichtige Software: 100 € Büromaterial: 100 € Auto/Reisekosten: 150 € Krankenversicherung: 800 € (ja, die ist eigentlich im Bruttogehalt und Arbeitsgeberanteil mit drin, aber als Selbstständige können die noch mal höher ausfallen) Vorsorgeversicherungen: 200 € Unternehmenshaftpflicht: 100 € etc. (was bei dir eben so aufkommt) = 9150 € Geteilt durch die 122 Stunden kommen wir bei diesem Beispiel auf einen Stundenlohn von genau 75 Euro. Man könnte jetzt natürlich argumentieren, dass so etwas wie Auto ja als Angestellter auch nicht vom AG bezahlt wurde, aber als Selbstständige trägst du ja auch das Risiko für ALLES und da sollte man wirklich alles berechnen, was in irgendeiner Form zur Erfüllung des Jobs und zur eigenen Absicherung beiträgt. Ich würde auf die hier 75 € euch noch etwas draufschlagen; dann hat man die Möglichkeit, dem Kunden entgegen zu kommen. Und ein kleiner Tipp: Nimm eine krumme Zahl als Stundenlohn, also zum Beispiel 75,48 € Das macht den Eindruck, dass der Stundenlohn haargenau kalkuliert ist, was viele wohl hemmt, da noch einmal verhandeln zu wollen. Bei geraden Beträgen kommt es wohl häufiger vor, dass der Kunde verhandelt. Viel Erfolg bei deiner Arbeit.

von Belly-Monkey am 06.08.2022, 16:42



Antwort auf Beitrag von Belly-Monkey

Achso, noch ein Nachtrag: Es gibt nicht DIE Formel, um ein Honorargehalt zu berechnen. Du bist Dienstleister und als solcher ist das Honorar mit dem Auftraggeber auszuhandeln. Und noch etwas, weil ich erst jetzt richtig gelesen habe, dass du zuerst angestellt dort anfangen solltest: Prüfe, ob die Einrichtung dich nicht in eine Scheinselbstständigkeit drängt. Als Selbstständige bist du NICHT weisungsgebunden, kannst selbst bestimmen, wann du deine Arbeit machst, darfst auch ohne Absprache für andere arbeiten, hast kein festes Büro in der Einrichtung, keine der Einrichtung zugehörige Telefonnummer und Email-Adresse... Wenn irgendetwas davon doch zutrifft, dann ist das ein Hinweis auf Scheinselbstständigkeit und da würde ich die Einrichtung dann auch drauf hinweisen.

von Belly-Monkey am 06.08.2022, 18:26



Antwort auf Beitrag von Belly-Monkey

Hey, wow vielen Dank für deine aufschlussreiche Modellrechnung. Das hilft mir sehr weiter. Die Sache mit der Scheinselbstständigkeit könnte wirklich ein Problem sein, da muss ich drauf achten. Dir ebenfalls viel Erfolg für deine Selbstständigkeit

von cymbeline am 06.08.2022, 20:12



Antwort auf Beitrag von cymbeline

Gerne :-D Und auch dir vielen Dank!

von Belly-Monkey am 06.08.2022, 20:42