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Resturlaub in Teilzeit - Wer kennt sich aus?

Thema: Resturlaub in Teilzeit - Wer kennt sich aus?

Hallo ihr lieben, Ich bin nicht die erste, die dieses Thema anschneiden, aber finde es in meinem Fall extra kompliziert, vielleicht kann mich ja jemand erleuchten oder hat den Fall selbst erlebt... Wir werden dieses Jahr Eltern und da ich im Krankenhaus arbeite, bin ich seit Anfang März Dank Corona ins Beschäftigungsverbot geschickt worden :-(. Bis zum Ende des Mutterschutzes werde ich 23 Tage Urlaub ansammeln, die ich somit nicht nehmen kann, dabei hat der einzelne Urlaubstag einen Wert von 8 Stunden (wir haben keine geregelten Arbeitszeiten wegen Wochenende etc., die formale Grundlage der Arbeitszeit - Berechnung ist aber eine 5-Tage-Woche zu 40 Stunden, also gemittelt 8 Stunden pro Arbeits - bzw. Urlaubstag). Nächstes Jahr möchte ich in EZ mit 50 % zurück kommen, das hieße ja im Schnitt 20 Stunden pro Woche bzw. 4 Stunden pro Tag, allerdings kann man bei uns nur 8 Stunden oder mehr am Tag arbeiten. Ich wäre also im Mittel 10 Tage im Monat auf der Arbeit = 80 Stunden = 50 %. Die Urlaubstage zählen dann nur noch 4 Stunden pro Tag, man hat aber genau so viele wie eine Vollzeit - Stelle, das verstehe ich noch. Was ist aber mit dem Urlaub, den ich jetzt in Vollzeit erwerbe mit einem Zeitwert (und Geldwert) von 8 Stunden pro Tag - wenn nur die reine Anzahl der Tage übernommen würde, brächten mir diese nach neuer Rechnung ja nur noch 4 Stunden und der Zeitwert der Urlaubstage würde sich von 184 auf 92 Stunden reduzieren - Wenn ich also jetzt 20 Tage Urlaub nehmen könnte, bekäme ich ein volles Monatsgehalt dafür (160 Stunden), im nächsten Jahr nach neuer Berechnung aber nur noch ein halbes Gehalt für die gleiche Zeitspanne, da die selben 20 Tage dann ja nur noch 80 Stunden wert sind - nach den Gerichtsurteilen der letzten Jahre dürfte das doch nicht sein, da ich ja sonst benachteiligt würde?! Das hieße man müsste mir entweder die übertragenen Urlaubstage mit 8 Stunden vergüten oder die doppelte Anzahl zu 4 Stunden berechnen...? Ich bin dankbar für eure Einschätzung und Erfahrung hierzu. Liebe Grüße, Myriel

von Myriel9 am 23.05.2020, 22:58



Antwort auf Beitrag von Myriel9

Ich habe nicht alles gelesen, war aber bei kind1 auch im kkh beschäftigt. Vollzeit und Urlaub 8h, nach der Elternzeit bin ich in TZ eingestiegen und mein resturlaub war nur noch 5h wert. War im Tarif (tvöd) so festgeschrieben. Auch außerhalb des kkh habe ich nun mit Kind 2 das selbe “Problem“

von Irish83 am 24.05.2020, 05:07



Antwort auf Beitrag von Irish83

Dann hat man dich beschossen. Das ist simples Arbeitsrecht. Vz-Urlaub muss in VZ vergütet werden.

von Felica am 24.05.2020, 17:15



Antwort auf Beitrag von Myriel9

Bin Beamtin. Hatte 10 Tage Resturlaub aus Vollzeitbeschäftigung, also 2 Wochen. Nach der Elternzeit arbeitete ich nur noch 1 Tag in der Woche. Die Behörde hat darauf geachtet, dass mir 2 Wochen Urlaub blieben, also 2 Tage. War 2004 und ich weiß bis heute, wie ich mich geärgert habe.

von KKM am 24.05.2020, 06:28



Antwort auf Beitrag von KKM

Mag bei Beamten anders sein, bei angestellte rechtlich nicht erlaubt.

von Felica am 24.05.2020, 17:16



Antwort auf Beitrag von Myriel9

Ich bin mittlerweile schlauer. Der AG darf den Urlaub nicht auf die neue Arbeitszeit runter brechen. Ist auch logisch. Beispiel dazu: Angenommen ich habe im Dezember 20 Tage Resturlaub bei Vollzeit (also 1 Monat bezahlt frei) und reduziere ab 1.1. auf 1 Tag die Woche, hieße das ja, mein Resturlaub würde sich von 20 auf 4 Tage reduzieren (20:5). Dann verhindert der Chef betriebsbedingt, dass ich den Urlaub im Dezember nehme, kündigt mich zum 31.1. und muss mir statt 20 Tagen nur noch 4 Tage Urlaub ausbezahlen. Er behält somit 80 % meines rechtmäßig erworbenen Lohns aus dem Vorjahr ein und lacht sich kaputt - das kann ja gar nicht sein und ist nach EuGH auch nicht mehr zulässig... Hat die halbe Nacht gedauert aber jetzt macht es Sinn

von Myriel9 am 24.05.2020, 08:57



Antwort auf Beitrag von Myriel9

Rein rechtlich hast du vollkommen Recht, die Urlaubstage aus dem Beschäftigungsverbot bleiben voll bestehen und darfst du auch alle noch in deiner Teilzeit nehmen. Moralisch vielleicht fragwürdig, dass man beim monatelangen Zuhausebleiben Urlaubstage ansammelt und die dann später sogar so nehmen kann, dass man doppelt so lange am Stück frei hat wie gedacht... aber so ist die Rechtsprechung in dem Fall derzeit wohl. LG sun

von sun1024 am 24.05.2020, 13:37



Antwort auf Beitrag von sun1024

Stimme ich dir an sich zu, was das Moralische angeht. Allerdings ist es so, dass ich arbeiten wollte und mein AG keine Möglichkeit gesehen hat, mir entgegen zu kommen und meinen Arbeitsplatz sicher zu gestalten. Sonst hätte ich den Urlaub ganz normal vor dem Mutterschutz erworben und auch verbraucht

von Myriel9 am 25.05.2020, 22:40



Antwort auf Beitrag von Myriel9

Dein VZ Urlaub ruht rechtlich gesehen in der EZ. Er verfällt da auch nicht. Sondern erst in dem Folgejahr nach Ende der EZ. Ob du in der EZ in TZ arbeitest oder daheim bist spielt da erst einmal keine Rolle. Sauber gesehen sind das 2 verschiedene Arbeitsverhältnisse. Aber mache AN und AG einigt sich darauf diesen Urlaub doch schon in der EZ zu verbrauchen. Oder es wird ein dauerhafter TZ-Vertrag abgeschlossen und der VZ-Vertrag beendet. In dem Falle muss das entsprechend dem Dreisatz umgerechnet werden. Es wird also berechnet wie viele Stunden Urlaub das bei VZ wären, nicht wie viele Tage. Und dann diese entsprechend auf die TZ-Stunden umgelegt. So das du auf die gleiche Stundenzahl kommst.

von Felica am 24.05.2020, 17:13



Antwort auf Beitrag von Felica

Eigentlich wollte ich 1,5 Jahre zu Hause bleiben und mein AG hat sich darauf quasi eingestellt (offiziell eingereicht habe ich die Papiere zur elternzeit noch nicht) . Da aber mein Partner doch auch in EZ gehen möchte und es finanziell dann eng wird, wollte ich meinem AG anbieten, die Urlaubstage dann schon größtenteils abzubauen, früher oder später nehme ich sie ja sowieso und wenn er jetzt jemanden einstellt ist es vielleicht einfacher, denjenigen direkt für 1,5 Jahre zu planen... Direkt Teilzeitvertrag will ich eher nicht machen, da ich 7 Monate mit 50 Prozent und danach dauerhaft 75 Prozent arbeiten will. Nicht, dass mir dann die spätere Aufstockung versagt wird, dann steh ich nämlich etwas blöd da

von Myriel9 am 25.05.2020, 22:49



Antwort auf Beitrag von Myriel9

Gerade wenn du wieder aufstocken willst würde ich TZ innerhalb der EZ machen. Dann muss dein AG davon ausgehen das du nach der EZ wieder in VZ arbeiten willst. Entsprechend kann er kein unbefristetes ersatzpersonal einstellen. Was er machen kann wenn du direkt den VZ-Vertrag kündigst um dauerhaft TZ zu machen. Daraus wieder hoch zu stufen ist oft extrem schwer.

von Felica am 26.05.2020, 00:08



Antwort auf Beitrag von Myriel9

Ein Urlaubstag ist doch ein Urlaubstag, das ist doch kein Wert in Stunden. Wir müssen Freitags nur 5,5 Stunden arbeiten und trotzdem einen normalen Tag Urlaub nehmen. Einfluss auf die Anzahl der Urlaubstage habe dich nur die Arbeitstage.

von wolfsfrau am 29.05.2020, 14:47



Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Dann hast du aber ja keine 40 Stunden-Woche, sondern vermutlich 37,5 Stunden (4x8 + 1x5,5), damit hätte ein Urlaubs- bzw. Arbeitstag von dir einen durchschnittlichen Wert von 7,5 Stunden (es zählen ja die Wochenstunden) Wenn du kündigst und 3 Tage Resturlaub behältst, müsste man ja sonst fragen "sind das 3 Montage zu je 8 Stunden oder 3 Freitage zu je 5,5 Stunden?" Ich würde mir dann lieber 3 x 8 als 3 x 5,5 Stunden auszahlen lassen :-) Daher wird bei 5 Arbeitstagen in der Woche gemittelt und du würdest dann 22,5 Stunden bezahlt bekommen, sofern du im Schnitt 37,5 Stunden in der Woche arbeitest

von Myriel9 am 29.05.2020, 23:07



Antwort auf Beitrag von Myriel9

Bin 2018 von Teilzeit auf Vollzeit zurück gegangen. Die Rest-Urlaubstage blieben in der Anzahl gleich, aber der Resturlaub wurde nur zu 3/4 vergütet. Trini

von Trini am 03.06.2020, 14:51



Antwort auf Beitrag von Myriel9

Sei Dir nicht zu sicher. Dein AG kann darauf bestehen, daß Du Urlaub im BV nimmst. Würdest Du ja auch mit "sicherem Arbeitsplatz". Mußt Du ja wohl nicht doppelt und dreifach belohnt werden dafür. Oder? Grüße, Jomol

von Jomol am 10.07.2020, 22:33