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Steuerklasse 3 - Frage

Thema: Steuerklasse 3 - Frage

Hallo zusammen, mein Lebensgefährte und ich heiraten nächste Woche. Fall bisher: beide Steuerklasse 1, Kinderfreibetrag beide 0,5. So, da ich in den nächsten 2-3 Wochen unser 2. Kind entbinden werde und somit auch schon Mutterschaftsgeld beziehe und für 1 Jahr Elterngeld beantragen werde, dachte ich mir, dass mein Mann dann ab der Heirat bis zum Ende des Elterngeldes die Steuerklasse 3 nimmt und ich die 5. Wenn mich nicht alles täuscht, ist es doch bei mir "egal" welche Steuerklasse ich während des Bezuges des Elterngeldes haben werde, da das Elterngeld ja rückwirkend berechnet wird anhand von meinem durchschnittlichen Lohn die letzten 12 Monate.....? Ist das korrekt? Wenn er die 3 nimmt, ist es richtig, dass nur er dann beide Kinder hat, d.h. Kinderfreibetrag 2?? Die Dame vom Finanzamt sagte mir vor kurzem, dass das mit Sicherheit für uns dieses Jahr die steuergünstigste Variante ist, wir aber dann bei der Steuererklärung nächstes Jahr mit einer "erheblichen" Nachzahlung rechnen müssten. Sorry für all die vielen Fragen, aber Steuern etc sind nicht mein Fall. Danke schon mal!!! Grüssle, Marijana

von marijanam79 am 03.02.2015, 14:01



Antwort auf Beitrag von marijanam79

Wir haben es so gemacht. Alle anderen die wir kennen auch. Nachzahlung wird deshalb fällig weil am Ende des Jahres dein Elterngeld zum Familieneinkommen dazu gezählt wird. Elterngeld wird zwar nicht versteuert aber nachdem Euer Familieneinkommen sich dadurch erhöht, steigt der Steuersatz. Das ist die Sache mit der Progression oder so ähnlich. Hoffe ich habs richtig erklärt. Wir haben damals 1200 Euro nachgezahlt, haben aber auch den Höchstsatz Elterngeld erhalten. Trotzdem muss man denk ich so machen. Die Nachzahlung sollte man halt von vornherein mit einberechnen. Hoffe ich konnte helfen. LG Sanne

von Sume76 am 03.02.2015, 14:57



Antwort auf Beitrag von marijanam79

Die Nachzahlung wird vermutlich daraus entsehen, weil das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das EG selbst ist steuerfrei, wird aber dem Ehegatteneinkommen zugerechnet und erhöht dadurch den Steuersatz. Hilft das? Gruss Désirée

von desireekk am 03.02.2015, 20:21



Antwort auf Beitrag von marijanam79

Hi, prinzipiell alles richtig so. Ich kann dir allerdings nur empfehlen, die Steuerklassen erst dann zu ändern, wenn der Mutterschutz rum ist, denn leider berechnen viele Firmen auch heute noch das Mutterschutzgeld aus dem fiktiven Gehalt mit dem aktuellen Steuersatz, obwohl eigentlich nur das Netto-Gehalt der Monate vor der MuSchu relevant ist. Das würde dir erhebliche Einbußen bringen, die leider auch keiner rückwirkend erstattet. Wichtig ist: für das aktuelle Jahr müssen die Steuerklassen nicht geändert werden, die Korrektur erfolgt dann automatisch über die Jahreserklärung - also kein akuter Handlungsbedarf direkt nach der Hochzeit. Wenn ihr derzeit ähnlich verdient, kann es sich gerade bei EG auch sehr gut rechnen, die betreffenden Steuererklärungen mit getrennter Veranlagung zu machen - denn wo 0,- Eur Einkommen (durch Elternzeit) ist, kann auch keine Progression greifen :) Dann wichtig: Jetzt schon Kinderbetreuungskosten etc. alles vom Mann zahlen lassen, damit die Kosten dort zu 100% wirksam werden und nicht hälftig aufgeteilt. Gruß, Speedy

von speedy am 03.02.2015, 20:44



Antwort auf Beitrag von speedy

Nochmals danke euch allen!!! @speedy: ich hoffe, ich hab es kapiert:) also, du empfiehlst mir, wenn überhaupt steuerklassenwechsel, dann frühestens nach mutterschutz, d.h. 8 Wochen nach der Geburt! Der Bescheid fürs Finanzamt über die Kinderbetreuungskosten für kind 1 läuft auf meinen Namen. Das kann ich aber beim Jugendamt ändern lassen auf meinen Mann. Du hast geschrieben, für dieses aktuelle jahr besteht kein Handlungsbedarf wegen der Korrektur bei der jahreserklärung. Soll ich jetzt für das aktuelle jahr es bei 4/4 lassen oder nach dem Mutterschutz ändern? Deiner Einschätzung nach :)) Grüssle, Marijana

von marijanam79 am 03.02.2015, 21:22