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Stillen nach Ende der Elternzeit

Thema: Stillen nach Ende der Elternzeit

Hallo, ich kehre sehr bald an meinen Arbeitsplatz zurück. Ich hatte ein Jahr Elternzeit und freue mich wieder arbeiten gehen zu können. Allerdings bin ich froh, dass Mini-Me noch gerne gestillt wird. Die kurzen Einheiten tagsüber zwischen der Beikost genießen wir noch sehr. Oft verlangt sie mit sehr deutlichem Nachdruck auch danach. Mein Mann und ich finden das sehr gut, da wir einen holprigen Start hatten, da sie als Frühchen kam und ich einige Monate abpumpen musste, bis sie an der Brust zurecht kam. Wir haben eine ganz tolle Tagesmutter gefunden, die keinerlei Probleme hat, Muttermilch zu füttern, mit der Flasche klappt es auch. Wie ist es gesetzlich geregelt, wenn ich an den Arbeitsplatz zurück kehre mit kurzen Pausen zum Abpumpen? Ist das ganze nur für das erste Lebensjahr geregelt? Ich muss bei meinem AG direkt Argumente und Tatsachen in der Hand haben um zu meinem möglichen Recht zu kommen. Ich will nicht abstillen, vor allem, weil sie noch deutlich danach verlangt! Ich hätte ansonsten keine Möglichkeit, genug Mumi-Reserven aufzubauen um sie tagsüber bei der Tagesmutter versorgen zu lassen. Wenn ich nur noch nachts, morgens früh und abends stillen würde, würde sich die Menge ja reduzieren. Vielen Dank schon mal im Voraus und viele Grüße

von Primel84 am 14.02.2022, 16:02



Antwort auf Beitrag von Primel84

schau mal hier, das scheint ds aktuellste zu sein. du hast demnach keinen anspruch auf bezahlte freistellung zum abpumpen...https://www.still-lexikon.de/stillen-im-neuen-mutterschutzgesetz-die-wichtigsten-regelungen/

von mellomania am 14.02.2022, 18:24



Antwort auf Beitrag von Primel84

Ich hatte die Situation vorletztes Jahr. Nach den ersten LJ hast du kein Recht mehr auf bezahlte Freistellung. Das heißt du musst die Zeit nacharbeiten oder deine Mittagspause nutzen. Ich habe nur TZ gearbeitet (allerdings schon ab den 8.LM) und somit der Tagesmutter nur eine Flasche mitgeben müssen. Die habe ich immer abends abgepumpt. Die Milchproduktion lässt sich ja diesbezüglich"trainieren". Während der Arbeit hätte für mich abpumpen nicht geklappt. Zu viel Stress! Dann läuft die Milch einfach nicht, wenn man jetzt mal kurz 10 Min hat und mit den Gedanken noch im letzten Meeting ist.. Ich würde dir empfehlen bei Mehrbedarf deiner Tochter tagsüber pre- oder Kuhmilch anzubieten. Wenn du weiterhin regelmäßig abends, nachts und morgens stillst, wird die Milch auch dann vorhanden sein! Da musst du keine Angst haben, dass die Milch dann weniger wird. Immer nach Bedarf

von MamavonMia123 am 14.02.2022, 19:22



Antwort auf Beitrag von Primel84

Eine Handpumpe würde ich dennoch mitnehmen, je nachdem, wie lange du weg bist. Ich musste lange in der Arbeit abpumpen, um keinen Milchstau zu kriegen. Die Milch schütte ich aber einfach weg, Kind nimmt sie nicht per Flasche.

von misssilence am 16.02.2022, 09:45



Antwort auf Beitrag von Primel84

Das ist ja blöd, dass das Mutterschutzgesetz in Deutschland nur die Stillzeit bis zum ersten Geburtstag regelt ich weiß jetzt gar nicht wie das bei uns in Österreich ist. Ich habe jetzt im März auch zu arbeiten begonnen (mein kleiner ist jetzt 13 Monate) und mein Chef hat das mit dem Stillen absolut verstanden. Ich musste da gar nicht mit dem Mutterschutzgesetz kommen. Bei uns ist das aber auch einfacher, obwohl ich mindestens 13 Stunden pro Tag arbeite. Aber vielleicht geht es ja ohne abpumpen im Notfall auch? Also bei mir war es anfangs so, dass ich 2x im Tagdienst für 20 Minuten abpumpen musste. Mittlerweile schaffe ich es, nur einmal zur Mittagszeit abzupumpen und gleich wenn ich nach Hause komme kuschel ich mich zu meinem Hasen ins Bett und da nimmt er auch direkt im Schlaf die Brust (da ist sie dann schon ziemlich gefüllt und es zieht schon ein bisschen). Wäre echt schade, wenn eure Stillbeziehung wegen der Arbeit beendet wird. Vor allem, ist der Start oft eh schon schwierig für die kleinen, da haben sie noch das Stillen als emotionale Sicherheit... Ich hoffe, du schaffst das

von Pfirsich am 03.04.2022, 19:45