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Teilzeit in Elternzeit oder gleich Teilzeit

Thema: Teilzeit in Elternzeit oder gleich Teilzeit

Hallo! Ich hoffe auf ein paar Erfahrungswerte und Ratschläge, da ich gerade sehr unschlüssig bin. Meine Elternzeit dauert zwei Jahre und endet im Juli, meine Tochter hat aber erst ab August einen Kita-Platz, da vorher noch nichts frei war. Da ich die Eingewöhnung übernehme, wollte ich meine Elternzeit zu diesem Zweck verlängern. Das sollte bei meinem Arbeitgeber auch kein Problem sein. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, die EZ noch um ein ganzes Jahr zu verlängern. Der Grund ist, dass ich in Teilzeit mit 20-24 Stunden (noch nicht ganz sicher) wieder einsteigen möchte, aber zum dritten Geburtstag meiner Tochter die Stundenzahl erhöhen würde, da sie dann in einen anderen Kindergarten geht und wir vstl. längere Betreuungszeiten wählen werden. Ich würde dann auch nicht wieder Vollzeit arbeiten wollen (Vollzeit wären 40 Std.), sondern 30-32 Stunden in der Woche. Wenn die EZ vorbei ist, wird das ja vertraglich festgehalten und ich bin auf diese Stundenzahl erst einmal festgelegt. Ich weiß nicht, ob sich das so einfach nach ein paar Monaten wieder ändern lässt. Einerseits wäre ich gerne noch eine Zeit lang relativ flexibel was die Stundenzahl angeht, andererseits hätte ich so auch ein knappes Jahr Elternzeit „verschenkt“. Wobei ich nicht weiß, ob ich die EZ zu einem späteren Zeitpunkt wirklich noch in Anspruch nehmen würde. Ich hoffe, ihr versteht was ich meine. Ich werde auch nochmal bei meinem AG nachfragen, aber wäre vorab schon mal für Einschätzungen dankbar

von Fleurdelys am 07.02.2022, 12:45



Antwort auf Beitrag von Fleurdelys

Ich hatte eigentlich beantragt, nach 17 Monaten in TZ in EZ (30 Std/Wo) zurückzukommen und habe dann kurz vor Wiedereinstieg beantragt stattdessen in Teilzeit wegen Kinderbetreuung lt. Tarifvertrag zu wechseln, weil ich damit meinen Nebenjob weitermachen konnte. Das passt uns von den Arbeitszeiten her einfach besser (Nebenjob ist im Handel, also auch außerhalb der "typischen Bürozeiten"), weil wir damit die Kinderbetreuung besser abdecken konnten. Ich bin dann also auf 30 Std/Wo Teilzeit (befristet bis zum Jahresende) gewechselt und konnte so meinen Minijob behalten, weil ich nicht mehr über das Stundenlimit der Elternzeit kam. Aber ich habe da halt auch schlicht einen extrem flexiblen Arbeitgeber. Ich habe 2018 aus "persönlichen Gründen" auf 90% reduziert... und meine TZ nach der EZ z.B. laut Antrag erstmal bis zum Ende des Jahres befristet, danach lebt mein Vollzeitvertrag automatisch wieder auf (wenn ich denn keine Verlängerung der TZ beantrage, was einer meiner Kollegen geschlagene 18 Jahre durchgezogen hat). Ich muss mir aber halt auch entsprechend keine Gedanken machen, ob ich vielleicht zur Einschulung nochmal Stunden reduzieren will und dafür meine EZ brauche - entscheide ich, dass ich dann kurzfristig weniger arbeiten will, dann beantrage ich das und die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht genehmigt wird, ist verschwindend gering. Sobald ich nicht mehr in der Freistellungsphase bin, brauche ich quasi keine EZ mehr, weil hier einfach viel möglich gemacht wird. Es kann aber halt seine Vorteile haben, in EZ zu bleiben. Der Kündigungsschutz bleibt. Man hat erstmal noch bis zum Ende des 3. Lebensjahres, um zu schauen, wie man danach zeitlich will. Man kann in der TZ die Stunden nochmal ändern. Die TZ in EZ kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Der alte Vertrag bleibt bestehen. Es kommt eben doch auch sehr auf das Drumherum an. Wenn Ende der EZ hieße, den alten Arbeitsvertrag tatsächlich dauerhaft auf TZ zu ändern... würde ich persönlich vermutlich erstmal in EZ bleiben, um mir nächstes Jahr, wenn sich die Betreuungssituation ändert, in Ruhe überlegen zu können, wie ich arbeiten kann und möchte. Andererseits ist die EZ dann halt für später weg, falls du sie in den nächsten Jahren nochmal brauchen würdest. Wie sieht das bei euch aus mit Brückenteilzeit oder eben befristeter Teilzeit?

von Schmetterfink am 08.02.2022, 09:53



Antwort auf Beitrag von Schmetterfink

Danke dir! Das bestätigt mich schon mal dahingehend, dass meine Idee gar nicht so blöd ist. Es ist sicherlich sehr stark vom Arbeitgeber abhängig. Ich arbeite in einem großen Unternehmen, das sich auch gern Flexibilität und Familienfreundlichkeit auf die Fahne schreibt. Aber in der Realität sieht es ja manchmal doch anders aus. Brückenteilzeit oder befristete TZ müsste auch möglich sein, wobei ich um ehrlich zu sein nicht weiß, ob ich jemals wieder 40 Wochenstunden arbeiten möchte (Überstunden nicht mitgezählt). Möglicherweise kommt mir aber dann auch in ein paar Jahren noch ein zweites Kind dazwischen, sodass ich erst einmal nicht unbedingt in Vollzeit zurück „müsste“. Andererseits erzählte mir eine Kollegin die 32 Stunden arbeitet, dass sie schon jahrelang auf Knien angefleht wird, wieder in Vollzeit einzusteigen. Ich werde auf jeden Fall bald mal bei der Personalabteilung anrufen und nachfühlen.

von Fleurdelys am 08.02.2022, 13:36



Antwort auf Beitrag von Fleurdelys

Wenn befristete TZ nicht geht, würde ich aif jeden Fall verlängern, denn dann hast du zumindest Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung nach der EZ. Man weiß ja nie was kommt. Es sei denn, du bleibst langfristig auf 24 Stunden, dann kannst du direkt in TZ gehen. Alles Gute!

von misssilence am 16.02.2022, 09:47



Antwort auf Beitrag von Fleurdelys

Ist schon eine Weile her, aber vielleicht bist du noch in der Findungsphase. Also ich arbeite TZ in EZ, eben weil ich nicht wüsste wieso ich später nochmal Elternzeit nehmen sollte und daher auch keine verschwendeten Monate gesehen habe. Wenn dann würde eher mein Mann so etwas nutzen, um vertraglich für festgelegte Zeit weniger Stunden zu arbeiten. Aber der hat dann genügend übrig. Ich für meinen Teil fand die Lösung genial. Ich weiß, dass ich - natürlich in Rücksprache mit dem AG - jederzeit und halbwegs unkompliziert die Stundenanzahl ändern könnte, konnte meine Arbeitszeiten festlegen, die es ohne diese Besonderheit gar nicht gäbe, und weiß, dass ich zum 3. Geburtstag wieder neu verhandeln kann/muss. Die von der Beratungsstelle meines Arbeitgebers hat es mir gerade jetzt zu Pandemiezeiten nahe gelegt, da man ja nie wissen kann, was passiert. Gerade, wenn du sowieso noch schwankst, wie viele Arbeitsstunden du wirklich willst, würde das schon auch eher für EZ in TZ sprechen als TZ. Aber da ist jeder Fall individuell.

von Ruto am 29.03.2022, 00:40