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Verbeamtete Lehrer

Thema: Verbeamtete Lehrer

Hi, ich lebe in einem Bundesland, das seine Lehrer nicht verbeamtet. Aktuell wird aufgrund akuten Lehrermangels über das Thema diskutiert. Heute in der Zeitung: der Plan ist, Lehrer bis 42 zu verbeamten. Bis jetzt liegt die Altersgrenze bei 47 Jahren. Ich bin 44, habe also die A-Karte gezogen. Da ich erst das zweite Jahr im ÖD arbeite, vorher bei privatem Träger angestellt war, kenne ich mich nicht so gut aus. Vielleicht kann mir jemand helfen. Wie werden Lehrer eigentlich hinsichtlich der Erfahrungsstufen eingeordnet. Ich bin aktuell Stufe 3 (müsste aufgrund der Berufsjahre eigentlich Stufe 4 sein, da es damals einen weiteren Bewerber auf meine Stelle gab, herrschte keine Not und mir wurde die 3 zugestanden, eine Freundin wurde in einer anderen Schulart sofort in die 4 eingestuft, mit weniger Berufsjahren). Rechne ich mit jeweils Stufe 3 kommt ein Nettounterschied von 560€ im Monat raus. (70%TZ) Bitte klärt mich mal über die Nachteile des Beamtentums auf, damit ich mich wieder einkriege. OK, ne KV muss ich davon noch bezahlen.

Mitglied inaktiv - 24.01.2018, 08:49



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Noch eine Frage: gibt es in anderen BL einen Tag frei, wenn man TZ arbeitet?

Mitglied inaktiv - 24.01.2018, 09:13



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Nachteile des Beamtentums: * Privatversicherung ist quasi Pflicht - mag je nach Vorerkrankungen ziemlich teuer sein, da in dem Alter einzusteigen, * keine kostenlose Familienversicherung, für jedes Familienmitglied muss man einen gewissen Krankenkassen-Beitrag zahlen, * z.T. geringere Zuschläge (Orts-, Familien-), * kein Streikrecht, * Verpflichtung, zu unbezahlten Überstunden bereit zu sein. Gibt natürlich auch Vorteile, aber du wolltest ja Nachteile wissen. LG sun

von sun1024 am 24.01.2018, 10:04



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Danke! Stimmt, die KV würde das Problem sein. Ich müsste mich freiwillig gesetzlich versichern. Mich nimmt keine PKV. Die Frage wäre, ob die Kids beim Vater (mein Lebenspartner) familienversichert sein dürften. Allerdings: Überstunden habe ich bisher in geringem Umfang auch machen müssen, eine Bezahlung dafür gibt es erst seit diesem Schuljahr. Orts- und Familienzuschläge gibt es schon seit Jahren für angestellte Lehrer nicht mehr.

Mitglied inaktiv - 24.01.2018, 12:11



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Das mit der Familienversicherung müsste eigentlich funktionieren. Mein Partner war mal einige Jahre in der PKV, da waren die Kinder bei mir beitragsfrei versichert. Also kein Nachteil ;-)

Mitglied inaktiv - 24.01.2018, 12:14



Antwort auf Beitrag von sun1024

Wenn du dich freiwillig gesetzlich versicherst, musst du allerdings Arbeitnehmer- _und_ Arbeitgeber-Anteil zahlen, da der Arbeitgeber bei Beamten keinen Arbeitgeber-Anteil vorsieht (wegen der Beihilfe - die du in der gesetzlichen KV aber nicht nutzen kannst). Sprich, du hast höhere Versicherungskosten als in der PKV für schlechtere Leistungen. Immerhin müsste dann aber die kostenlose Familienversicherung gehen. LG sun

von sun1024 am 24.01.2018, 14:30



Antwort auf Beitrag von sun1024

Ich habe mehrere Krankheiten, die nicht heilbar und auch noch sehr selten sind und die mich entweder mal an die Dialyse bringen bzw Spenderorgane erforderlich machen - da will mich keine PKV mehr versichern.

Mitglied inaktiv - 24.01.2018, 18:11



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Da würde dich ohnehin der Amtsarzt nicht zur Verbeamtung zulassen. Trini

von Trini am 25.01.2018, 12:07



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Oh, das wusste ich nicht. Naja, dann ist auch egal, wie die Entscheidung ausgefallen wird. Eigentlich will ich ja auch gar nicht verbeamtet werden. Ich könnte mir nicht vorstellen, was passieren würde, wenn die AfD die Landtagswahl gewönne...muss man als Beamter nicht seiner Landesregierung per Eid die Treue schwören? Ich hoffe trotzdem, dass hier bald eine angemessene Lösung für alle Lehrer gefunden wird. Der Lehrermangel wird immer gravierender.

Mitglied inaktiv - 25.01.2018, 13:03



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es gibt den sogenannten kontrahierungszwang. das bedeutet, die pkv MUSS dich nehmen, gegebenenfalls mit risikozuschlag, aber grundsätzlich muss sie. frag mal nach, stichwort kontrahierungszwang.

von mams am 10.02.2018, 20:53



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zusätzlich zu dem, was sun gesagt hat das Direktionsrecht des AG geht beim beamten weiter bei uns bspw die Umsetzerei, also die Übertragung neuer Aufgaben ich habe in einer behörde angefangen, wo man parallel beamte und Angestellte beschäftigte auf gleichen Stellen wenn man eine Stelle besetzen wollte, hat man ausgeschreiben wenn sich keiner fandm,, wurde immer ein beamter hingesetzt weil die sich nicht wehren können bei angestellten muss der Personalrat zustimmen und wenn man nicht will, tun die das nicht du bist weniger flexibel bspw bei neuen jobchancen ich wundere mich, dass eine erfahrungsstufe soviel ausmacht be uns sind das brutto 2-300 festgelegt wird die eingruppierung nach vorerfahrung regel- von außen wird weniger anerkannt als von innen

von Benedikte am 24.01.2018, 12:31