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Versetzung Lehrer

Thema: Versetzung Lehrer

Hallo! Ich muss mal nach Euren Erfahrungen mit einem Jobwechsel fragen. Gerade bewerbe ich mich quer durch die ganze Republick und das grenznahe Ausland. Mein Mann ist Lehrer , könnt Ihr mir Eure Erfahrungen schildern, wie das mit der Versetzung abgelaufen ist? Es gibt ja den Beschluss der Kultusministerkonferenz, dass Leher innerhalb eines Jahres versetzt werden SOLLEN, ist das tatsächlich so? Und was ist dabei zumutbar (bei Familienzusammenführungen und kleinen Kindern), auch eine Schule, die 100km vom Arbeitsort des Partners entfernt liegt? Und wie überbrückt man die Zeit bis zur Versetzung? Kann der Lehrer in Elternzeit o.ä. gehen um schon mit der Familie umzuziehen, läuft dann der Versetzungsantrag weiter? Wenn mein Mann icht mitkönnte, hätten wir wirklich ein Problem, da die Krippen (ha, wenn es denn welche gibt) meistens nicht meine 50-60 Wochenarbeitsstunden abdecken. Dann bräuchten wir auch noch ein Au Pair... Also, wie war das bei Euch oder Euren Kollegen? Vielen Dank! Sabine

Mitglied inaktiv - 29.04.2008, 10:21



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Hi, aus meinem Bekanntenkreis habe ich da nur negatives gehört - eine wartet bereits seit 4 Jahren auf ihre Versetzung - sie will von NRW aus zu ihrer kranken Mutter an den Bodensee (BaWü) - aber leider scheinen die tatsächlichen Chancen sehr stark fächerabhängig zu sein. Der Anspruch auf eine Versetzung in Wohnortnähe (ca. 50km) besteht nur dann, wenn der oder diejenige zuvor 1 Jahr in Elternzeit war und während dieser Zeit umgezogen ist. Gruß, speedy

Mitglied inaktiv - 29.04.2008, 10:35



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Hallo hier mal wieder ein eindeutiges: kommt drauf an: ist deine Mann Beamter oder Angestellter? Steht ihm denn noch Eltenrzeit zu? Anosnten muss er sich anders beurlauben lassen Für Beamte kenne ich micht "näher" aus, habe selbst 2 Jahre im Lehrerländertauschverfahren gesteckt..aber aber: gib mal bitte mehr Daten her!! Und: wohin will er denn? Welches Lehramt, welche Fächer? All das ist nciht unwichtig....ICh wollte aufs Dorf im Schwarzwald, das ging nach 2 Jahren...für Freiburg oder so hätte cih sicher länger warten müssen und wäre immer noch cniht getauscht... LG Henni

Mitglied inaktiv - 29.04.2008, 13:12



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Hallo Henni, mein Mann ist Beamter in Hessen und unterrichtet gewerbliche Fächer an der Berufsschule als wissenschaftl. Lehrkraft. Tja, wenn ich schon wüsste, wohin es geht, wäre es schon einfacher. Elternzeit steht ihm noch zu, unser jüngster ist jetzt genau 1 Jahr. Läuft denn das Verfahren in Elternzeit weiter? (Denn er würde sich nur aus diesem Grund Elternzeit nehmen). Wenn wir wüssten, wohin es geht, wäre es sicherlich einfacher. Momentan sind Berlin/Brandenburg bzw. Oberbayern im Gespräch. Für Oberbayern würde ich in Österreich arbeiten (knapp hinter der Grenze) und die Anzahl der Berufsschulen dort ist sehr gering. Bei der nächsten hat er schon angerufen, überhaupt kein Bedarf. Höchstwahrscheinlich ist es ja auch so, dass er nur die nächste freie Stelle bekommen würde, es wird ja nicht extra eine geschaffen. Viele Grüße, Sabine

Mitglied inaktiv - 29.04.2008, 14:01



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da gibt es wirklich die verschiedensten geschichten zu hören. ich habe mich versetzen lassen und es hat beim ersten mal funktioniert (meine schule ist 40km von meiner wohnung weg, das ist also definitiv zumutbar). normalerweise ist es so (ich weiß es jetzt nur für mein bundesland, und das ist nicht hessen), dass der direktor der schule, an der man ist, einmal das versetzungsgesuch ablehnen darf, wenn er den lehrer gerne behält. das machen aber nur die "bösen" schulleiter. ansonsten entscheidet das km. andererseits: bei versetzungen über die bundeslandgrenzen hinaus gelten noch einmal ganz andere regeln. ist dein mann in einem der verbände? da haben sie gute beratungen. ansonsten würde ich mal beim personalrat fragen.

Mitglied inaktiv - 29.04.2008, 16:50



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von diesem versetzungserlass habe ich noch nichts gehört. eher stellen sich versetzungen als schwierig dar, wobei es immer davon abhängt, wohin man will. es gibt beliebte regionen, dahin zu kommen ist schwierig. in die pampa hingegen wird man sicher schneller versetzt. und dann muss der rektor auch erst eine freigabe erteilen. das tut er nicht gerne. nach 4 jahren, so mein kenntnisstand, MUSS ein versetzungsgesuch erfüllt werden. vorher kann, aber muss nicht. es hängt von so vielen faktoren ab. am besten informiert ihr euch beim bezirkspersonalrat. das ist der richtige ansprechpartner. der kennt auch die gegebenheiten vor ort.

Mitglied inaktiv - 29.04.2008, 18:27