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Während der Elternzeit kündigen

Thema: Während der Elternzeit kündigen

Hallo, vielleicht kann mir einer weiterhelfen. Ich habe meine erste Tochter im Feb 2021 bekommen und im Juli 2022 meine zweite Tochter und bin noch bis August 2025 in Elternzeit. Elterngeld bekomme ich noch bis Januar 2024. Wir ziehen im November um das sind fast 300 km Entfernung von meiner jetzigen Arbeitsstelle. Das heißt die Arbeit kann ich sowieso nicht mehr nachgehen. Ich möchte nun, wenn es möglich ist meine Arbeit kündigen und dann sobald das Elterngeld wegfällt Arbeitslosengeld beantragen, bis die Zwei im August 2024 in den Kindergarten gehen. Kann ich während der Elternzeit kündigen und ist das dann ganz normal die Kündigungsfrist von 4 Wochen? Danke Lg

von Baby032021 am 07.10.2023, 14:37



Antwort auf Beitrag von Baby032021

Kündigen kannst du, Arbeitslosengeld gibt es ohne Kinderbetreuung allerdings nicht. Du bist dann Hausfrau und die Elternzeit endet mit der Kündigung. D.h. du musst dich familienversichern. Schlau ist das Ganze nicht. Ohne Kündigung läuft deine Elternzeit mit Krankenversicherung normal weiter.

von Ally79 am 07.10.2023, 15:53



Antwort auf Beitrag von Baby032021

Alg1 gibt es nur für die Stunden wo du für deine Kinder Betreuung hast, das könnte aber auch die Oma sein Ob du eine Sperre bekommst musst du mit deinem Sachbearbeiter klären, Familienumzug wird aber oft genommen In der Elternzeit kündigst du ganz normal wie es in deinem Vertrag steht, nur genau am Ende sind es drei Monate. Wenn du gekündigt hast bist du nicht mehr krankenversichert, falls du kein alg1 bekommst müsstest du dich selber versichern oder in die Familienversicherung deines Mannes falls dieser gesetzlich versichert ist

von misses-cat am 07.10.2023, 15:54



Antwort auf Beitrag von Baby032021

Ich würde auch nicht kündigen. Bzw erst, wenn deine Kinder im Kindergarten sind. Dann kannst du dich auch arbeitssuchend melden... Ich glaube man muss mindestens 20 h/Woche zur Verfügung stehen, damit man Arbeitslosengeld erhalten kann (???) Dem Arbeitgeber würde ich auch nichts vom Umzug erzählen (sofern noch nicht geschehen).. Während der Elternzeit ruht ja dein Arbeitsvettrag und du kannst dich aufhalten wo du willst...

von Arilio am 08.10.2023, 15:05



Antwort auf Beitrag von Arilio

Ich habe jetzt mal gegoogelt. Man muss mindestens 15 h/Woche für einen Job zu Verfügung stehen und in den letzten 30 Monaten vor Afbeitslosmeldung 12 Monate gearbeitet haben: Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das ist der Fall, wenn Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert waren. In der Regel werden versicherungspflichtige Zeiten in Beschäftigungsverhältnissen zurückgelegt. Zur Berechnung, ob die Anwartschaftszeit erfüllt ist, werden die Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des 30-Monate-Zeitraumes zusammengerechnet. Ich weiß nicht, ob die Elternzeit dazugehört, wenn man während der Elternzeit nicht gearbeitet hat? Wenn nicht, dann bekommst du eh kein Arbeitslosengeld... In diesem Fall würde ich deinen aktuellen Vertrag erst dann kündigen, wenn du einen neuen Arbeitsplatz am neuen Wohnort gefunden hast...

von Arilio am 08.10.2023, 15:13



Antwort auf Beitrag von Baby032021

Klar kannst du kündigen, Frist steht im Arbeitsvertrag (oder Gesetz, wenn da nichts steht). Um Arbeitslosgeld zu erhalten, musst du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ohne Betreuung für zwei Kleinkinder ist das eher nicht der Fall. Dann bist du bei Alg II und in der Bedarfsgemeinschaft.

von die_ente_macht_nagnag am 08.10.2023, 17:42