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Geschrieben von F1999 am 28.11.2023, 21:24 Uhr

Teilzeitbeschäftigungsverbot und Minijob

Hallo Zusammen,

Wir planen nächstes Jahr schwanger zu werden.
Da ich sehr gerne vorplane ,auch Finanziell, dachte ich mir dass mir jemand meine Frage beantworten kann oder von eigenen Erfahrungen berichten kann.

Ich habe im Moment einen Hauptjob mit 35 std und eine Nebenjob mit 4 std wöchentlich.
Da mir es gerade im Moment schon zu viel ist ,möchte ich nicht wissen wie es mir Schwanger ergehen wird ..
Was wäre wenn ich mir ( wenn es nicht anders geht ) ein Teilzeitbeschäftigungsverbot hole der sich auf 4 std tägliche Arbeitszeit begrenzt. Darf ich dann noch meinen Nebenjob ausüben? Oder zählt dieses verbot auch für meinen Nebenjob ? Müsste die Ärztin dies sonst explizit in dem Formular erwähnen?

Ich würde mich über freundliche Antworten freuen :-)

Lg

 
6 Antworten:

Re: Teilzeitbeschäftigungsverbot und Minijob

Antwort von MamaausM2 am 28.11.2023, 22:03 Uhr

Ein Beschäftigungsverbot holt man sich nicht einfach. Und selbstverständlich zählt es dann für alle Beschäftigungsverhältnisse.

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Du bist lustig

Antwort von Caot am 29.11.2023, 13:49 Uhr

Ein Teilzeitbeschäftigungsverbot?

Ich kenne ein Beschäftigungsverbot und das gilt dann für alle Beschäftigungen. Für alle Jobs die man ausführt.
Aber für ein solches Verbot braucht es Voraussetzungen. Das prüft die Frauenärztin. Schwanger bedeutet nicht krank!

Wenn Du (als Beispiel) 8 Stunden am Fließband stehst, könntest Du ein Beschäftigungsverbot dafür erhalten, ab einer gewissen Schwangerschaftswoche. Aber das bedeutet nicht, nicht arbeiten. Wenn der AG Dir einen Platz im Büro zuweisen kann, dann musst Du dahin. Wer also wann was erhält ist abhängig von der Art des Jobs und ob ein anderer Arbeitsplatz Dir zugewiesen werden kann.

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Re: Teilzeitbeschäftigungsverbot und Minijob

Antwort von Terkey235 am 29.11.2023, 15:07 Uhr

Hallo,

gut, dass du dir rechtzeitig Gedanken machst. Das ist eine vernünftige Idee.

Wenn du schwanger werden solltest, machen deine beiden AG eine Gefährdungsbeurteilung. Je nach Job ändern sich dann Kleinigkeiten, der ganze Arbeitsplatz oder auch nichts. Wenn du z.B. Bürokauffrau bist in einem normalen Office, wird es wahrscheinlich keine nennenswerten Gefährdungen geben. Bist du Zahnärztin, kannst du Bürodienst machen statt in der Behandlung zu arbeiten. Bist du für das Einräumen von Regalen im Supermarkt zuständig, könntest du an die Kasse versetzt werden.

Wenn dein Arbeitsplatz stark gefährlich ist und du z.B. per Vertrag nur Nachtschichten arbeitest, könnte es ein Beschäftigungsverbot geben.

Deine Ärztin ist für deinen Arbeitsplatz nicht zuständig. Entsprechend kann und darf sie nicht beurteilen, ob und in welcher Form betriebsinterne Änderungen vorgenommen werden können oder müssen.

Wenn du durch die Schwangerschaft gesundheitliche Einschränkungen hast, kann sie dich aber ganz normal krankschreiben. Nach sechs Wochen bekommst du dann in der Regel Krankengeld.

Auch kann sie dir ein (Teil-)Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn z.B. eine Mehrlingsschwangerschaft vorliegt, die dir das Arbeiten unmöglich macht, oder eine Frühgeburt droht, wenn du weiterhin oder im selben Maß arbeitest.

"Holen" kann man man sich weder ein BV noch ein Teil-BV. Und wie gesagt sind in erster Linie deine AG zuständig.

Es ist gut, dass du auf dich achtest und das Stresslevel gut im Blick hast. Wäre es eine Option, deine Nebentätigkeit zu kündigen, um ein bisschen den Druck rauszunehmen? Ich persönlich würde im Hinblick auf die Schwangerschaft vorher versuchen, etwas zu ändern, da es mit dem schwanger werden mit etwas weniger Belastung meist besser klappt.

Und wenn das Kind erstmal da ist, erscheinen dir 39 Stunden Arbeit die Woche wahrscheinlich sowieso wie ein schöner Urlaub ;)

Viel Erfolg, terkey

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Warum arbeitest Du nicht vollzeit und lässt den Nebenjob weg ?

Antwort von Ellert am 29.11.2023, 15:56 Uhr

Dann sparst Du Dir vermutlich Fahrtwege etc also auch Zeit und es enstresst jetzt schon.

Schwanger ist nicht krank, ob Du ein BV bekommst legt der AG fest, je nachdem was man arbeitet und welche Alternativen er Dir geben kann.

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Re: Teilzeitbeschäftigungsverbot und Minijob

Antwort von F1999 am 29.11.2023, 16:15 Uhr

Vielen Dank für die liebe Antwort !

Das Wort „holen“ ist etwas blöd formuliert von mir.

Ich arbeite in einer Arztpraxis, dort habe ich auch über eine andere Firma den Nebenjob. ( da wir auch ein Labor haben usw gibt es dort 2 Firmen ). Vor kurzem habe ich meine wöchentliche Arbeitszeit geändert von ingesamt 42.5 std auf 39 std. Da ich aber auf das Geld des nebenjobs (im Moment ) angewiesen bin, ist es für mich erstmal keine Option diesen zu kündigen.
Ich werde zwar kein Blut mehr abnehmen, allerdings trotzdem die allgemeine Patienten Versorgung weiter übernehmen müssen aufgrund von Personalmangel, welches mit immer mehr werdenden Patienten schon im Moment sehr viel Arbeit ist …
Naja ich denke ich darf mir nicht zu viele Gedanken machen.. sondern dann schauen wie ich es mir gehen wird.

Lg

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Info‘s für die MFA

Antwort von Caot am 30.11.2023, 9:51 Uhr

Hier:

https://www.medi-verbund.de/2023/07/schwangere-beschaeftigen/

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