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Geschrieben von MamavonMia123 am 11.02.2024, 18:26 Uhr

Vorübergehende Meldeadresse

Eine sehr gute Freundin von mir hat sich von ihrem Mann getrennt und ist ausgezogen.
Sie wohnt seit dem hauptsächlich wieder bei ihren Eltern im Nicht-EU-Ausland, braucht aber aus verschiedenen Gründen weiterhin eine Meldeadresse in Deutschland.
In einigen Monaten möchte sie dazu auch wieder eine eigene Wohnung in Deutschland beziehen.
Bis dahin benötigt sie eine Adresse, über die sie ihre Post empfangen kann und diese als Meldeanschrift angibt.
Nun hat sie mich gebeten, ob sie sich bei uns anmelden darf.

Ich weiß nun hat nicht, ob das so problemlos geht.
Sie ist als Gast zwischendurch natürlich immer herzlich bei uns willkommen. Ich habe aber jetzt so oft etwas von hohen Geldbußen bei Scheinanmeldungen für den Vermieter gehört.
Sie würde ja noch nicht mal mieten.
Nur ab und zu übers Wochenende zu uns kommen und ihre Post hersenden lassen.
Kennt sich damit jemand aus?
Für die Anmeldung benötigt sie aber doch eine Wohnungsgeberbescheinigung, oder nicht?

 
14 Antworten:

Ich würde das nicht

Antwort von Ellert am 11.02.2024, 18:42 Uhr

Du kannst doch nicht bestätigen dass Sie bei Dir ist wenn das nicht stimmt
Kann man nicht eine Postadresse haben ohne angemeldet zu sein?

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Re: Ich würde das nicht

Antwort von MamavonMia123 am 11.02.2024, 19:37 Uhr

Hallo Ellert,
genau das Frage ich mich auch. Ob ich das so bestätigen kann...
Sie besucht wohl eine Meldeadresse in Deutschland.

Ab und zu ist sie ja auch hier zu Besuch.. Aber sie wohnt halt nicht hier. Ich hätte auch gar kein dauerhaftes Gästezimmer für sie. Wenn sie hier ist, schläft sie in einem der Kinderzimmer.

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Ich würde das nicht

Antwort von Ellert am 11.02.2024, 19:43 Uhr

dann muss sie eine andere Lösung finden.
Warum braucht sie denn eine deutsche Adresse
man kann doch hinziehen wohin man möchte
sowas klingt eher nch Betrug im Sinne Bezug von Erziehungsgeld, Bürgergeld, etc und das würde ich keinesfalls unterstützen

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Re: Ich würde das nicht

Antwort von MamavonMia123 am 11.02.2024, 19:56 Uhr

Es geht dabei tatsächlich nicht darum irgendwelche Gelder abzugreifen. Sie bezieht weder Bürgergeld noch Elterngeld oder ähnliches

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aber warum muss sie in Deutschland denn wohnen ?

Antwort von Ellert am 11.02.2024, 20:09 Uhr

Und wenn es an der Wohnung liegt, warum zieht denn er nicht aus und sie bleibt da ?

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Re: aber warum muss sie in Deutschland denn wohnen ?

Antwort von MamavonMia123 am 11.02.2024, 20:12 Uhr

Sie haben sich leider nicht getrennt, weil er sich in den letzten Jahren so anständig verhalten hätte...
Ansonsten wäre das alles gar kein Problem...

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schwierig, Frauenhaus keine Alternative ?

Antwort von Ellert am 11.02.2024, 20:58 Uhr

oder etwas ganz kleines Möbliertes ?
Sie wird ja sicher auch arbeiten müssen um zu überleben, krankenversichert sein etc
da fällt es auf wenn sie nie in Deutschland ist.
Wie gesagt, Briefkasen hätte ich keien Sorge aber anmelden im Leben nicht,da muss nur mal einer kommen und die Nachbarn sagen dass da keiner wohnt
Oder ein Einschreiben gegen Unterschirft kommt

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wer soll denn die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen ?

Antwort von Ellert am 11.02.2024, 21:00 Uhr

Seid Ihr Eigentümer, dann musst Du ja einen Mietvertrag machen
sonst müsste das der Vermieter ja machen, in den Mietvertrag aufnehmen, dann hätte sie aber auch Rechte

Warum kann man mit dem der den deutschen Wohnsitz verlangt denn nicht ehrlich reden ?

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Re: Vorübergehende Meldeadresse

Antwort von heutanonym am 11.02.2024, 22:37 Uhr

Postfach einrichten, kostet nicht viel. Den Schlüssel kann sie dir geben

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Postadresse ja...

Antwort von desireekk am 11.02.2024, 23:39 Uhr

Hallo,

ich lebe ja schon jahrelang im nicht-EU-Ausland. Bin NICHT in D gemeldet.

Ich habe sehr gute Freunde, wo meine Post hingeschickt wird. Schn seit Jahren. Gemeldet bin ich dort nicht.
Den meisten Stellen habe ich einfach die neue Adresse mitgeteilt, fertig.
Keiner wollte einen neuen Aufkleber auf dem Personalausweis sehen.

VG

D

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Re: Postadresse ja...

Antwort von Sue_Ellen am 12.02.2024, 8:07 Uhr

wie bei desiree, ein exkollege hat auch meine adresse als nachsendeadresse angegeben.
habe das auch meinem vermieter mitgeteilt.
kein problem.

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Re: Vorübergehende Meldeadresse

Antwort von sarahT am 12.02.2024, 13:10 Uhr

Eine Meldeadresse oder nur eine Postadresse sind schon grundlegend unterschiedliche Dinge.
Bei einer Meldeadresse muss man eine Bestätigung über den Einzug haben, dann wird auch auf dem Perso diese Adresse angegeben und man kann mit einem Wohnsitz in D auch entsprechende Gelder beantragen.
Eine Postadresse ist etwas anderes. Obdachlose bekommen ja auch Post, oftmals geht die an eine registrierte Beratungsstelle für Obdachlose und die holen sich die Post ab.
Wenn deine Freundin sich wirklich bei dir anmelden möchte, würde ich das verneinen. Das Eisen wäre mir auch wirklich zu heiß.
Post umleiten an deine Adresse wäre was anderes. Das fände ich ok, wenn du zur Miete bei einem privaten Vermieter wohnst würde ich das noch kurz ansprechen und dann los.
Ein Postfach wäre, wie einige schrieben, eine Alternative, geht aber in einigen Fällen nicht, wenn es eine zustellfähige Adresse sein muss. Da würde ich aber auch mit deiner Freundin noch Mal sprechen, welcher Art die Post sein wird, nicht dass dann doch mal der Gerichtsvollzieher vor deiner Tür steht, weil er zu ihr will.

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Re: Vorübergehende Meldeadresse

Antwort von Piccadilly am 21.02.2024, 7:03 Uhr

Habt Ihr denn Eigenheim oder wohnt Ihr selber zur Miete?

Wenn Ihr nur zur Miete wohnt dann muss das der Vermieter bestätigen.

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Re: Vorübergehende Meldeadresse

Antwort von MamavonMia123 am 01.03.2024, 6:59 Uhr

Wir leben im Eigenheim.

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