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Putzkraft auf Minijobbasis

Thema: Putzkraft auf Minijobbasis

Hallo! Hat hier jemand Erfahrung mit einer Anstellung von Haushaltshilfen auf Minijobbasis? Wir sind auf der Suche nach einer Putzkraft, die wir wahrscheinlich als Minijobber/in anmelden müssten. Ich habe mir einen Mustervertrg bei minijobzentrale angeschaut. Die Angabe in einem Mustervertrag über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von 6 Wochen hat mich schon etwas erschrocken. Wie handhabt ihr das? Das nächste Thema ist der Urlaub. Sie soll einmal pro Woche kommen. Dann wären das nach der Formel in dem Mustervertrag (Arbeitstage x 24 : 6) 4 Urlaubstage. Diese würde sie ja dann auf ihren Arbeitstag legen, also müsste ich sie vier mal ohne "Leitsung" bezahlen? Thema 3: Probezeit: wie habt ihr das gehandhabt? Ich freue mich auf Tipps.Vielen Dank!

von Sunflower2210 am 08.02.2024, 21:51



Antwort auf Beitrag von Sunflower2210

Erst einmal würde ich schauen, ob ihr nicht eine Reinigungskraft findet, die ihr eigenes Gewerbe angemeldet hat. Dann entfällt nämlich der Papierkram. Wir bekommen einfach eine monatliche Rechnung. Wenn die monatlichen/wöchentlichen Stunden etwas variieren ist es mit diesem Modell ohnehin einfacher. Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung kannst du nicht aus dem Vertrag streichen, wenn alles legal sein soll. Gegen Kosten bei Krankheit bist du aber über eine Umlage versichert. Du zahlst deine Angestellte normal weiter und die Versicherung erstattet den Großteil der Kosten (ich glaube 80 %). Und ja, wenn sie wöchentlich kommt, hat sie Anspruch auf 4 Tage bezahlten Urlaub. Den hat unsere frühere Reinigungskraft dann genommen, wenn wir selbst im Urlaub waren. Das passte für sie, meines Wissens darf man den Urlaubszeitraum aber auch vorgeben (zumindest anteilig). Probezeit fand ich nie so relevant, da man eh jeden Monat kündigen könnte und bei uns gab es immer eine Art bezahltes Probeputzen, bei dem wir uns dann gegenseitig über die Modalitäten geeinigt haben.

von Cpt_Elli am 09.02.2024, 09:06



Antwort auf Beitrag von Sunflower2210

Hatten wir mal. Leider hat sie sich mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei uns selbst versorgt, da wäre bezahlter Urlaub finanziell nicht ins Gewicht gefallen. Sie ist alle zwei Wochen gekommen und in unserem Urlaub nicht. Wir haben deutlich über Mindestlohn bezahlt. Das Anmelden war völlig unproblematisch, krank war sie nur ein einziges Mal, das hat sie sogar nachgeholt, wenn ich mich richtig erinnere. Jetzt haben wir eine Firma. Auch die kommen wegen Krankheit etc. mal nicht, aber das bezahlt man dann auch nicht. Dafür ist der Grundpreis in einer anderen Größenordnung. Grüße, Jomol

von Jomol am 09.02.2024, 10:45



Antwort auf Beitrag von Sunflower2210

Natürlich hat man auf Minijobbasis genau wie jeder andere Arbeitnehmer Anrecht auf 4 Wochen bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnkosten im Krankheitsfall bekommst du zum großen Teil über eine Umlage wieder.

von Julia+Christopher am 10.02.2024, 21:21



Antwort auf Beitrag von Sunflower2210

Ja, das ist korrekt. Genau wie ein normaler Arbeitnehmer hat ein Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ich handhabe das so, dass ich sie während unseres Urlaubs (was meist mindestens 6 Wochen pro Jahr sind) weiterbezahle, möchte sie aber darüber hinaus frei haben, bezahle ich sie nicht. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind für dich nur 20 %, die restlichen 80 % übernimmt die Knappschaft. Die Beantragung läuft sehr unproblematisch und schnell. Ich habe keine Probezeit vereinbart, sondern meine Putzhilfe ist zweimal ohne Arbeitsvertrag zum Probearbeiten gekommen. Erst danach habe ich sie angemeldet.

von Silvia3 am 12.02.2024, 13:28



Antwort auf Beitrag von Sunflower2210

Naja, du bist halt dann ein AG mit allen Pflichten. Probezeit kann man vereinbaren, muss man aber nicht. Das eigentliche Problem ist überhaupt jemanden zu finden, der nicht (!) schwarz arbeiten will oder nackt putzen (ist einer Freundin passiert). Wir haben das Problem gelöst, indem wir eine Firma angeheurt haben (ist aber deutlich teuer). Schwarzarbeit kommt für uns nicht in Frage.

von die_ente_macht_nagnag am 12.02.2024, 17:35



Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

und ist die Putzkraft dann auch Unfallversichert? uber eine Firma schon aber Privat müsste dies dann aucg geregelt sein

von linghoppe. am 13.02.2024, 08:10



Antwort auf Beitrag von linghoppe.

wenn man den minijob anmeldet ist die*der arbeitnehmer*in natürlich auch unfallversichert. das ist ja sinn der sache. zur ausgangsfrage schließe ich mich "ente" an: wir haben eine fa beauftragt weil man sonst nur schwarzarbeiter*innen findet und das kommt für uns nicht in frage. ist etwas teurer dafür sparen wir uns den papierkram und die fa schickt eine vertretung bei krankheit/urlaub. und die frau die zu uns kommt kann davon leben, sammelt rentenpunkte und ist selber sozialversichert. wir setzen das als haushaltsnahe dienstleistung von der steuer ab. ich lese aus der ausgangsfrage übrigens ein erstaunen über die tatsache dass auch ein minijob ein "richtiger" job ist mit urlaub und lohnfortzahlung und finde das irgendwie befremdlich.

von WonderWoman am 13.02.2024, 09:47



Antwort auf Beitrag von WonderWoman

Und so viele Arbeitgeber von Putzstellen verweigern die Urlaubsanspruch und den Anspruch auf bezahlte Krankheitstage. Selbst dann, wenn man ihnen beweist, dass sie im Unrecht sind.

von Frida19 am 14.02.2024, 06:40



Antwort auf Beitrag von Frida19

Zeigt der Beitrag hier auch deutlich. Der AG darf den Urlaub vom AN nicht zu 100% vorschreiben .

von Neverland am 15.02.2024, 00:08



Antwort auf Beitrag von Neverland

exakt immer wieder interessant: was man selber als arbeitnehmer*in niemals akzeptieren würde ist plötzlich absolut akzeptabel wenn man arbeitgeber*in ist.

von WonderWoman am 15.02.2024, 10:54



Antwort auf Beitrag von WonderWoman

Ist halt nur die olle Minijob-Putze, die arbeitet ja nicht einmal richtig. Hätte sie mal was anständiges gelernt

von Neverland am 15.02.2024, 17:20



Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Jemanden zu finden, der nicht ausschließlich schwarz arbeitet, war bei uns auch ein Problem. Und dann haben wir halt Pech gehabt. Zu meiner Ehrenrettung: ich hatte den Kranktag damals natürlich bezahlt. Sie ist aus freien Stücken ersatzweise gekommen- was ich nicht kategorisch abgelehnt habe. Aber sie hat eben auch ziemlich viel geklaut. Sicher ohne jeden Zweifel. Wir wissen nur nicht genau wieviel, aber es bewegte sich im Bereich ihres Jahresverdienstes bei uns. Das ist über eine Firma wahrscheinlich sicherer. Die haben wir jetzt. Grüße, Jomol

von Jomol am 15.02.2024, 22:41



Antwort auf Beitrag von Jomol

Die angemeldeten Putzkräfte können genauso Diebinnen sein. Meine Schwiegermutter hatte eine Putzfrau, die sie über den Pflegedienst bezogen hat. Die Putzhilfe hat ihr Schmuck im fünfstelligen Wert gestohlen (aus einer unklugerweise nicht abgeschlossenen Schublade). Leider war das Zeug schon vertickt, und meine Schwiemu hat es trotz Anzeige nicht mehr zurückbekommen. Beweisen konnte sie den Diebstahl der Putzkraft auch nicht, so kam letztlich überhaupt nichts dabei heraus. LG

von Astrid am 16.02.2024, 15:03



Antwort auf Beitrag von Astrid

Angemeldet war sie, daher weiß ich, wie das geht. Nur nicht über eine Firma angestellt. Das ist vielleicht insofern gefährlicher für Leute die klauen, als die Arbeit wegfällt und in diesem Fall sicher auch eine Sperre bei der Agentur für Arbeit kommt. Grüße, Jomol

von Jomol am 26.02.2024, 10:37



Antwort auf Beitrag von Astrid

Wir haben jetzt eine Babysitterin und Putzfrau in einem, eine sehr nette Erzieherin, die ihre Rente aufbessern will. Ich bin mir eigentlich 100prozentig sicher, dass sie nichts klaut. Übrigens bei uns gibt es nichts zu holen.Ich habe keinen teuren Schmuck und Geld ist auf dem Konto. Hat deine Schwiegermama nicht Anzeige erstattet? Ha

von Sunflower2210 am 03.03.2024, 12:04