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Geschrieben von Mimu21 am 27.02.2024, 12:07 Uhr

Ablehnung Grundschule

Hallo, wie oben schon genannt haben wir gestern eine Ablehnung für die Wunschgrundschule unseres Sohnes bekommen.
Wir leben in NRW, mir wurde im November bei der Anmeldung mitgeteilt das wir keine freie Schulwahl haben und ich meinen Sohn dort anmelden müsste wegen dem Einzugsgebiet.
Wir wohnen am Stadtrand, die Grundschule ist 1.9km entfernt und somit die nahe liegendste für uns.
Es fährt in unserer Gegend sogar speziell ein Schulbus von der Stadt, der all die Kinder für diese Schule einsammelt und zur Schule befördert sowie auch zurück.
In der Ablehnung steht die Begründung, daß geschwisterkinder vorrangig sind und die Nähe des Wohnortes zur Grundschule.
Soweit, okay.
Aber wo teilt man uns da ein? Wir wohnen am Stadtrand, weit und breit ist keine andere Schule in der Nähe..die nächste wäre 5 km entfernt und nur mit ÖPNV erreichbar, einen Weg von 35 Minuten.

Verstehe das alles nicht, man redet von einzugsgebiete..aber unser teil wird nicht berücksichtigt? Für mich sowas von unverständlich.
Hat da jemand die gleichen Erfahrungen gemacht ?

 
31 Antworten:

Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von Caot am 27.02.2024, 14:32 Uhr

Ich wurde damals von der Spengelschule angeschrieben. So war klar welche Grundschule für uns zuständig ist.

Was ist das für eine nähere Grundschule die nicht die zuständige Sprengelschule ist? Ist die privat geführt?

Du könntest beim Rathaus anrufen und Dir die für Euch zuständige Spengelschule nennen lassen und/oder bei der Schule anrufen wo Ihr abgelehnt wurdet. Die können Dir das sicherlich am Telefon erklären.

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von Mimu21 am 27.02.2024, 14:47 Uhr

Dass ist ja das unverständliche, die Schule an der wir unser Sohn angemeldet haben ist die für uns zuständige Schule in unserem wohnbezirk.
In unserer Stadt gibt es noch insgesamt 5 weitere Schulen die jedoch 5,8,12 km entfernt sind.
Dass ist doch nicht zumutbar oder ?
Vorallem da ich total eingeschränkt bin, kein PKW, pflege meinen Schwiegervater und meine ältere Tochter wechselt bald auf die weiterführende schule..die 1 km entfernt ist, was bedeuten würde ich müsste morgens um 6.50 Uhr das Haus verlassen 40 Minuten mit dem Bus zur Schule fahren und meine 9 jährige Tochter wäre dann bis sie um 7.40 Uhr zur Schule geht unbeaufsichtigt?

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von misses-cat am 27.02.2024, 15:33 Uhr

Doch das wird zumutbar sein.
Hier war im Ort in den letzten Jahren ein ähnliches Problem, ein neues, riesiges Wohngebiet erschlossen, daneben eine alte kleine Dreizüge Grundschule, das Wohngebiet wurde so schnell erschlossen ( eigentlich waren 20 Jahre für angedacht es wurde in nicht mal 10 fertig gestellt) die kleine Schule platzt aus allen Nähten obwohl sie mittlerweile durch Container und auch Anbauten auf 5 zügig hoch geschraubt, trotzdem lehnen sie mittlerweile jedes Jahr Kinder ab. In unserem Fall sind alle Schulen im Ort Konversionsgebunden, hat man also die richtige Religion wird man vorgezogen selbst wenn man am anderen Ende der Stadt wohnt.
Es ist auch schon vorgekommen das Kinder anstatt 500 m Schulweg auf einmal 3 km hatten ( busfahrkarte gibt es hier erst bei über 3,4 km Schulweg) und die Eltern sehen durften.
Zu deinen Gründen, ob dein Schwiegervater ein Grund ist kann ich nicht beurteilen, deine Tochter ist es nicht von einem Kind das auf die weiterführende Schule wechselt wird erwartet das es ne Stunde alleine bleiben kann ( außer bei bestimmten gegen wie Behinderungen des Kindes), das du kein Pkw hast wird auch egal sein, hier wird erwartet das die Kinder zügig lernen alleine Bus zu fahren.
Ach so wir kommen auch aus NRW

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von misses-cat am 27.02.2024, 15:41 Uhr

Ach so ich finde das nicht richtig aber leider wird das so in NRW gemacht, wenn an eurer wunschule zu viele Schuler angemeldet sind geht es nach einer festgelegten Reinfolge

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von Muffin2020 am 27.02.2024, 17:08 Uhr

Aber dann ist die Schwester auch auf der Schule?
Also Geschwisterkind und Einzugsbereich?
Da würde ich nochmal nachhaken.

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Nein die Schwester ist nicht auf der Schule wie es sich anhört

Antwort von misses-cat am 27.02.2024, 17:24 Uhr

In Nrw sind einige Kinder mit 9 schon in der 5 Klasse ( Stichtag ist der 30.09 das sünd alles muss kinder, bis 31.12 sind alles kann Kinder), da di AP schreibt das ihre Tochter bald die Schule wechseln wird ist das wohl bei ihnen der fall

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Re: Doch, das kann genau so passieren

Antwort von suityourself am 27.02.2024, 18:25 Uhr

wenn eben zu viele Kinder im Einzugsgebiet wohnen.
Dann gehen die Plätze zunächst an Härtefälle und Geschwisterkinder.
Und dann muss wirklich - ohne Quatsch - genau ausgemessen werden, welche Kinder im Zweifel näher an der Schule wohnen als andere. Da reden wir tatsächlich von 250 m zB.
Wir haben in der Familie Lehrer bzw. Schulleiter GS - die genau das machen mussten, damit sie bzw. die Schule eben nicht im worst case auf den Platz verklagt werden werden 150m, die Kind x doch weiter weg wohnt als das eigene.
Klar hilft euch das nicht weiter. Klar ist das politisches Versagen, nicht rechtzeitig genügend Schulplätze amStart zu haben.
Aber klar ist leider auch: wenn ihr der Schule nicht nachweisen könnt, dass sie bei der Platzvergabe etwas falsch gemacht hat, habt ihr keine Chance. Ein Schulweg von bis zu 1 Std ist in NRW auch für Grundschüler zumutbar.
Das eine 9-jährige ca. 50 Minuten alleine zu Hause bleibt ist ganz sicher auch zumutbar.
Ebenso, dass euer 1.-Klässler nach einer Weile alleine mit dem Bus zur Schule fahren kann. Was hier übrigens viele 1.-Klässler machen, die eben auch nicht bei der GS ums Eck einen Platz bekommen haben oder deren Eltern eh eine andere Schule wollten.
Evt. gibt es genügend Kinder aus eurem Einzugsgebiet, die alle zu Schule x in 5km Entfernung müssen - ab einer bestimmten Anzahl Schüler muss dann auch ein Schulbuss für diese fahren.

So leides mir tut - ihr solltet euch damit abfinden, dass es eben eine Schule wird, die weiter weg liegt.
Einen Widerspruch gegen die Ablehnung einzureichen könnte nur Erfolg haben, wenn die Schule einen nachweisbaren Bock bei der Platzvergabe geschossen hat.

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Re: Nein die Schwester ist nicht auf der Schule wie es sich anhört

Antwort von Muffin2020 am 27.02.2024, 18:43 Uhr

Ach so ein Pech.

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Re: Doch, das kann genau so passieren

Antwort von Mimu21 am 27.02.2024, 20:58 Uhr

Erstmal vielen Dank für eure Antworten..
Wir als Familie sind einfach sprachlos, was mir jetzt im Nachhinein noch einfällt ist das mein Sohn einen Herzfehler hat..PFO, persistierende Foramen Ovale.
Die Schule weiss auch darüber bescheid, es wurde bei der Schuluntersuchung vom Gesundheitsamt mit aufgenommen und auch als wichtiges merkmal notiert das er im Schwimmunterricht nicht tauchen darf da er dadurch schlaganfall gefährdet wäre.
Zählt sowas nicht als wichtiger Grund ?

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Re: Doch, das kann genau so passieren

Antwort von misses-cat am 27.02.2024, 21:13 Uhr

Nein auch das ist kein Grund, mein jüngster Sohn ist Rolando Epileptiker theoretisch dürfte auch er ne Stunde mit dem Schulbus fahren müssen, oder 3 km laufen. Wir wohnen nur am anderen Ende der Stadt sind also in einem alten Viertel wo die Schüler aus dem Baugebiet halt hinlaufen müssen um in die Schule zu gehen.
Tut mir leid, ich hatte bei meiner neunjährigen einen alleinerziehenden Vater in der Kita, der wollte seine Tochter auf die Schule schicken wo der Sohn seiner Schwester auch war. Tja auch da gab es zu viele Anmeldungen , es wurde gelost die Tochter kam bei meiner Tochter mit in die Klasse

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von allin am 27.02.2024, 21:54 Uhr

Ich würde trotzdem mal Widerspruch einlegen und mal alle Fakten, die ggf. eine Härtefallregelung begründen, anführen. Herzfehler, Pflegebedürftigkeit, trotzdem auch Betreuung Kind 2 etc.
Ich weiß, dass der Weg manchmal steinig ist, ggf Anwalt, Gutachten etc. Aber nicht per se aussichtslos, das habe ich hier schon erlebt.

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von Mimu21 am 27.02.2024, 22:19 Uhr

Ich werde mich morgen an unsere Kinderkardiologin wenden, ob sie uns etwas ausstellen kann.
Habe heute auch nochmal zwei im Stadtrat sitzende Nachbarn kontaktiert, die waren ebenfalls empört und wollten sich nochmals erkundigen und ggf. Für uns einsetzen.
Der Widerspruch ging ja schon raus, kann ich das mit der Herzerkrsnkung nachreichen?

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von allin am 28.02.2024, 8:03 Uhr

Ich habe da leider kein Datailwissen, könnte mir aber vorstellen, dass wenn du es mit dem Hinweis nachreichst, dass die Erkrankung ja schon bekannt sei, aber du dazu noch einmal eine Stellungnahme eures Kardiologen nachreichen möchtest, daß auf jeden Fall hilfreich ist.

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von allin am 28.02.2024, 8:17 Uhr

Also nur zum Verständnis, ihr habt vorgestern die erste Ablehnung erhalten, nicht die auf den Widerspruch, oder?

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von Hexhex am 28.02.2024, 9:21 Uhr

Hast du schon beim Schulamt telefonisch nachgefragt? Auf dem Ablehnungsbescheid steht sicher eine Telefonnummer. Du kannst so etwas nicht über ein Forum klären, weil es von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt wird.

Gegen einen Ablehnungsbescheid kann man übrigens auch (schriftlich!) Widerspruch einlegen, das ist oft erfolgreich. Bei uns hat das auch geklappt. Zum Beispiel, wenn man belegen kann, dass die nächstmögliche Schule viel weiter weg ist.

LG

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von Mimu21 am 28.02.2024, 9:50 Uhr

Guten morgen, das ich es nicht hier klären kann ist mir bewusst.
Habe nur gedacht das vielleicht der ein oder andere ähnliches erlebt hat unf ein paar Tipps hat.
Der Widerspruch wurde gestern schriftlich der Schule übermittelt.
Mit unserem Schulamt habe ich auch schon telefoniert, er meinte einen Widerspruch macht meistens nicht viel Sinn weil man der schulleitung einen Fehler in der Vergabe der schulplätze nachweisen muss.
Es aber immer Kritiken gibt die einzuhalten sind, Entfernung zum Wohnort, geschwisterkinder und härtefälle wie zb Behinderungen oder ein chronisch krankes kind.
Daraufhin wurde ich aufmerksam auf die Erkrankung unseres Sohnes am Herzen.
Hab es ehrlicherweise in der ganzen Aufregung vergessen vorher zu erwähnen.
Wie gesagt, Widerspruch ist eingegangen.. es soll wohl nur wochen dauern bis man da eine antwort bekommt..

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von suityourself am 28.02.2024, 10:55 Uhr

Ja, das wird etwas dauern.
Die Schule muss jetzt nochmal prüfen, ob sie keinen Fehler gemacht hat und das dann mit Begründen dem Schulamt einreichen. Das wiederum prüft dann nochmal und dann erhaltet ihr den Bescheid.
Je nach dem, wieviele Schüler an der Schule abgelehnt wurden, ist es eben möglicherweise von Erfolg gekrönt (weil zB 2 Plätze durch Wegzug, Rückstellung oder sonst etwas wieder frei werden) oder eben nicht.
Echte Härtefälle melden dies auf Grund der zwingenden Notwendigkeit sofort an und nicht erst, wenn sie eine Ablehnung bekommen. Das wirkt im Zweifel also eher vorgeschoben.
Ebenso macht ihr euch keine Freunde, wenn ihr Vitamin B doch noch einen Platz bekommt - wenn dafür einem anderen Kind der Platz wieder weggenommen wird. Sowas spricht sich rum.
Ist blöd gelaufen und evt. eben nicht eure Traumszenario - aber ich bleibe dabei: das ist ein Kampf, für den ich meine Kräfte eher nicht rauswerfen würde weil zu 95% aussichtslos.

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von SunnyGirl!75 am 28.02.2024, 13:01 Uhr

< < was bedeuten würde ich müsste morgens um 6.50 Uhr das Haus verlassen 40 Minuten mit dem Bus zur Schule fahren >>

verstehe ich irgendwie auch nicht, wieso musst "Du" um 6.50 Uhr das Haus verlassen?
hab noch nie ein Elternteil in den Schulbussen gesehen, da fahren bei uns alle alleine.
Da sitzen immer mehrere Kinder drin, die alle gleichzeitig aussteigen müssen.
Sobald das Kind den Weg zur Bushaltestelle gut kennt (kann man ja vorher üben) hätte ich da keinerlei Bedenken und würde höchstens die ersten paar Tage mit hingehen.
Ne Busfahrkarte ist eigentlich auch nicht schlecht und kann man auch gut für die Freizeit nutzen. Hätte mich drüber gefreut wenn meine Tochter so was hätte, wenn ich mir überlege wie oft ich ein Ticket für sie kaufen muss. Aber sie kann zu beiden Schulen (alte & neue) mit Rad hinfahren. Das 49 € Ticket lohnt sich aber auch nicht.

Wünsch trotzdem viel Glück bei dem Einspruch, das andere Eltern darüber schlecht denken "könnten" wär mir allerdings an euer Stelle schnurzpiepgal. Solche Lästereien kenne ich ehrlich gesagt nicht und wüsste auch nicht warum sie es rauskriegen sollten.

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von suityourself am 28.02.2024, 13:17 Uhr

Für den Fall, das ein Kind nachträglich der Platz wieder weggenommen werden müsste, damit die klagende (oder über Beziehungen) Familie diesen bekommen kann - muss das ja nun der betroffenen Familie mitgeteilt werden.
100% - würde dir gesagt "ahh, sorry, ihre Tochter bekommt doch keinen Platz, weil ein anderes Kind den bekommen muss" ... würdest du mit niemandem darüber reden? Natürlich kommt das raus.

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von Mimu21 am 28.02.2024, 15:14 Uhr

Also ich sehe das hier bei uns in der Gegend eher anders.
Hier bei uns fährt zur nächstgelegenen Schule extra ein Schulbus, da der weg aufgrund von bahnschranken und Übergängen nicht alleine zumutbar ist aufgrund der Gefahren laut unserer Stadt.
Und dann soll ich einen 6 jährigen jungen alleine morgens in den Bus setzen mit 2maligen umsteigen und 40 minütigen Fahrtzeit?
Ne also ich bin sicherlich keine Helikopter Mutter aber das müsste ich mir gewiss eine Zeitlang ansehen wie mein Sohn sich entwickelt und auch den schulweg wahr nimmt.
Bisher ist er eher sehr schnell abzulenken, trödelt gern auf Laufwegen und hat einfach noch nicht die reife dazu solche Wege alleine zu gehen.

Und das mit den anderen Eltern etc. Ist mir so ziemlich egal.
So doof und gemein es sich anhört.
Bei uns auf der Schule sind 5 Familien die verbotener Weise Doppelanmeldungen getätigt haben für diesen Sommer..und somit unseren Kindern den Platz wegnehmen weil sie zweigleisig fahren..

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von Anonymi am 28.02.2024, 21:40 Uhr

Ich kenne mich in eurem Bundesland nicht aus, würde dir aber empfehlen, die Schulleitung der Wunschschule telefonisch zu kontaktieren oder persönlich hinzugehen und euren Fall zur schildern. Am Ende sitzen da ja Menschen, die sich für Kinder interessieren und einsetzen, und ein persönliches Gespräch schafft Beziehung. Wenn man ein Gesicht vor Augen hat, ist es schwieriger, einen Antrag auf Beschulung abzulehnen, als wenn das Kind nur auf dem Papier existiert.

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von SunnyGirl!75 am 28.02.2024, 22:09 Uhr

Ich meinte es eher so, das sie es weder sagen dürfen noch irgendwelche Namen nennen!
Das fällt unter Datenschutz.
Was heißt überhaupt wegnehmen, hat doch jeder ein Recht drauf es zu versuchen.

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von SunnyGirl!75 am 28.02.2024, 22:10 Uhr

Ja da mit dem Umsteigen konnte ich ja nun nicht wissen.

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von SunnyGirl!75 am 28.02.2024, 22:16 Uhr

Von mehr als einmal umsteigen hab ich auch noch nie gehört und du schriebst ja von Schulbus, oder sind das normale Linienbusse.

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von Mimu21 am 29.02.2024, 7:36 Uhr

Guten morgen, der Schulbus ist der Bus der zu unserer gewünschten Schule fährt.
Er fährt natürlich direkt durch.

Zu der Schule wo wir uns anmelden sollen sind es 5 km mit bis Bus und dazu muss man noch umsteigen.

Habe gestern noch mit dem Klassenlehrer meiner Tochter telefoniert, sie geht auf dieser Schule zurzeit in die 4.klasse.
Er war auch total erschrocken unf war schon im Glauben das unser Sohn bald in seiner neuen 1.klasse kommen würde.
Er hat uns sofort zu einem rechtlichen Beistsnd geraten, weil es 1.ein Eilverfahren gibt, das bei mehreren Widersprüchen unser so ziemlich als erstes dann bearbeitet werden würde und zusätzlich wird er heute nochmal mit der Schulleitung sprechen das er sich für meinen Sohn einsetzt und ihn sehr gerne an der Schule haben würde.

Als der Anruf mit der Absage kam,war ich natürlich sofort an der Schule.
Hatte ein Gespräch mit der Schulleitung,die mir auch selbst sofort zum Widerspruch geraten hatte.
Naja..jetzt heisst es für uns abwarten.

Lieben Dank für eure bisherigen Antworten!

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von suityourself am 29.02.2024, 10:59 Uhr

Sorry, das ist doch schräg bzw. irgendwie unglaubwürdig.

Der Lehrer muss eigentlich neutral sein und sollte sich nicht erschrocken äußern und euch oder auch anderen Eltern so das Gefühl geben, das da etwas falsch gelaufen wäre. Tatsächlich muss er doch das regelkonforme Vorgehen der Schulleitung vertreten.
Die Schulleitung hat doch über die Aufnahmen entschieden - hier hört sich das so an, als wenn andere Stellen das entschieden haben und euch deswegen sozusagen aus Unterstützung zum Widerspruch geraten wird.
Evt. wolltet ihr das vom Lehrer/Schulleitung aber auch so verstehen?
Natürlich muss die Schule euch sagen, welche Wege ihr beschreiten könnt. Das hat aber nichts damit zu tun, dass sie eine Klage unterstützt.
Die Schulleitung muss doch bei einem Widerspruch nachweisen, dass sie alles richtig gemacht hat. Zum Widerspruch rät sie also sicher nicht, weil sei meint, ihr könntet Erfolg haben. Das hieße nämlich, ihr würde ein Fehler nachgewiesen.

Ich wünsche euch viel Erfolg.
Rate aber dennoch dazu, etwas gelassener zu werden. Wenn ihr jetzt schon so aufgeregt seid und einen Anwalt einschalten wollt, wird die Schulzeit (insbes. in NRW) kein Spaß für euch. Spätestens zur weiterf. Schule mit bis dahin noch mehr fehlenden Plätzen dreht ihr dann komplett am Rad. Ist nicht böse gemeint - ich würde einfach nur dazu raten, sich seine Kräfte gut einzuteilen bzw. die Kämpfe mit Bedacht zu wählen.

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von Mugi0303 am 29.02.2024, 12:34 Uhr

Das kann man doch pauschal alles nicht sagen. Wir haben damals auch einen Anwalt eingeschaltet, weil unser mittlerer Sohn abgelehnt von der weiterführenden Privatschule. Obwohl der große Sohn schon als Geschwisterkind dort war.
Mein Mann hatte im Elternrat bissl zu kontrovers diskutiert und das war wahrscheinlich der Grund. Wir haben damals auch keinerlei Begründung erhalten, es gibt kein transparentes Auswahlverfahren. Haben es erst ohne Anwalt versucht, dann 2 schreiben vom Anwalt und wir hatten ein Gespräch mit dem Vorstand des Vereins, in dem wir ja selbst auch Mitglied waren.
Sie haben dann eingesehen, dass es nicht ganz Koscher gelaufen ist und sonst alle Geschwister aufgenommen wurden.
Jedenfalls hatte unser Sohn eine völlig entspannte und normale Zeit in der Schule, ist jetzt in der 10. Auch wir Eltern würden völlig normal behandelt, ich war mehrere Jahre im Elternrat.
Lediglich mit der Unterzeichnerin der Ablehnung, die mich auch telefonisch ziemlich abgekanzelt hat, habe ich nie wieder ein Wort gesprochen. Aber selbst unser großer Sohn der in ihrer Klasse war damals, hatte keinerlei Nachteile durch den Zwist.

Also ich rate auch zum Widerspruch.

Wäre ein Auto kaufen eine Option? 5km ist man ja relativ schnell mit dem Auto gefahren.

Mugi

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Re: Privatschule und öffentliche/Städtische kannst du nicht vergleichen

Antwort von suityourself am 29.02.2024, 12:55 Uhr

Die nicht private Schule ist an Vorschriften bei der Platzvergabe gebunden.
Das kann eben genau nicht nach Sympathie oder sonst was und schon gar nicht ohne Begründung auf Basis nachvollziehbarer bzw. vorgeschriebener Kriterien erfolgen.

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Re: Privatschule und öffentliche/Städtische kannst du nicht vergleichen

Antwort von Mimu21 am 29.02.2024, 15:04 Uhr

Ich hatte gestern Abend noch ein Gespräch mit dem aktuellen Klassenlehrer meiner Tochter (4.Klasse) an der besagten Schule.
Er riet uns ebenfalls zum rechtlichen Beistand und wollte für uns nochmal ein Wort einlegen weil er dafür ebenfalls kein Verständnis aufbringen konnte.
Wir haben gestern noch jemanden aus dem Stadtrat kontaktiert der so wie er sagt einige Kontakte zum schulamt pflegt.
Heute morgen kam dann der Anruf mein Sohn wird doch angenommen.
Der Widerspruch ging laut Direktorin ein und sie ist heilfroh uns diese Nachricht übermitteln zu dürfen..
Ich weiss selber nicht mehr was ich glauben soll, bin aber heilfroh und überglücklich das er jetzt doch angenommen wurde.
Laut Direktorin sagt sie jetzt einem Kind ab, wo heraus kam das die Familie sich an 2 Schulen angemeldet hat was nicht erlaubt ist.

Total kuriose Geschichte.. aber wahr.

Vielen Dank an euren Tipps & das man gehört wurde!

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Re: Privatschule und öffentliche/Städtische kannst du nicht vergleichen

Antwort von SunnyGirl!75 am 01.03.2024, 18:08 Uhr

Na dann ist ja alles bestens, Glückwunsch!

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Re: Ablehnung Grundschule

Antwort von Neverland am 02.03.2024, 15:46 Uhr

Ich war raus, als der Herzfehler eingefallen ist. So schwerwiegend kann der nicht sein, sonst hätte nan den direkt auf dem Schirm.

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