Thema:
Neue Partnerin bei Umgang berücksichtigen
Hey liebe Eltern,
ich hab ein 3 jährigen Sohn und der Papa und ich sind getrennt (haben jeweils neue Partner). Nur habe ich in letzter Zeit das problem, dass er ständig das Kind nicht nehmen kann, weil sie nicht kann. Sie kann nicht wegen arbeiten, hat Nachtschicht etc oder ist über Nacht nicht da.
Meine Frage ist muss ich sie berücksichtigen bei der Planung oder nicht, weil es ist ja nicht ihr sondern sein Kind. Er muss halt darunter leiden, dass er seinen Papa nicht sehen kann.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
von
mamavonN26
am 13.11.2022, 18:26
Hi. Ich verstehe das ehrlich gesagt nicht. Warum kann er das Kind nicht nehmen, wenn sie nicht kann? Ist doch sein Kind und er kann sich kümmern…..???
von
Mickymouse
am 13.11.2022, 20:02
Wenn er nicht will, will er nicht....
Die Gründe sind irrelevant: ob Partnerin, Vollmond, Sonnenschein, keine Lust....
Du musst die neue Partnerin bei der Planung nicht berücksichtigen.
Er muss das Kind trotzdem nicht nehmen...
von
KKM
am 13.11.2022, 20:36
Wie schon geschrieben: müssen muss er gar nichts.
Aber: ich würde nachdrücklich klar machen dass das Kind den Papa und nicht die neue Partnerin sehen möchte. Und es wichtig für das Kind ist verlässliche und regelmäßigen Umgang zu haben.
Ganz liebe Grüße
D
von
desireekk
am 14.11.2022, 03:22
Es geht um Umgang zwischen Kind und Vater - nicht um Umgang mit der neuen Partnerin.
Also rein rechtlich bist du da nicht verpflichtet, drauf Rücksicht zu nehmen.
Aber wie die anderen schon schrieben: zwingen kannst du ihn auch nicht.
Ich würde mit ihm darüber nochmal in Ruhe reden, was seine Absagen auf Grund der Partnerin für euer Kind bedeuten und das dies eben für´s Kind nicht schön ist.
Er möge doch bitte nochmal darüber nachdenken oder eben klipp & klar sagen, dass er eigentlich kein Interesse an Umgang hat, dann braucht er auch nicht die Termine der Partnerin vorschieben.
von
cube
am 14.11.2022, 09:13
Nein, musst du nicht.
Ihr regelt den Umgang zwischen euch. Wenn er aber erst mal seine Freundin fragen will, ob er sein Kind sehen darf, dann darf er das und bei eurer Vereinbarung berücksichtigen. Du musst natürlich keine abgesprochenen Termine ändern, wenn sie hinterher ihre Meinung ändert.
Immer wenn man denkt, es geht nicht dümmer... Aber legal ist es natürlich.
von
Pamo
am 14.11.2022, 16:50
Hallo,
er hat keine Lust, sich zu kümmern. Erzwingen kann man das nicht.
ABER: Du kannst ihm sagen, dass Du mitschreibst, wie oft er grundlos absagt. Und dass Du das Umgangsrecht mithilfe eines Anwalts demnächst neu verhandeln lassen wirst.
So eine Drohung scheint mir die letzte Möglichkeit zu sein, ihn zumindest für eine Weile nochmal wachzurufen. Ob er langfristig als Vater stattfinden wird, muss dann die Zeit zeigen. Manchmal hilft so ein Weckruf.
LG
von
Bela66
am 15.11.2022, 09:58