Patchwork-Familien

Forum Patchwork-Familien

Wie ist das wenn man zur Geburt noch verheiratet ist?

Thema: Wie ist das wenn man zur Geburt noch verheiratet ist?

Hat das jemand von Euch durch? Sollte man sich da von einem Anwalt beraten lassen? Ich möchte das mein Freund als Vater eingetragen wird. Er natürlich auch. Dann ist der "noch" Mann trotz das er biologisch nicht der Vater ist auf dem Papier aber der Papa? Muss er das dann anfechten? Ich bin ganz am Anfang der Schwangerschaft aber jetzt wächst mir schon alles über den Kopf wenn ich daran denke... Mein "Mann" stellt sich aber auch überall quer. Droht mit Gewalt gegen den "Neuen" und ist mit keiner Lösung für unsere gemeinsamen Kinder zufrieden. So viel Stress schlägt gerade auf meinen Bauch. Darf schon liegen. Und die Kitas streiken die 3. Woche. Ich werd verrückt.

von Sunnie29 am 27.05.2015, 17:24



Antwort auf Beitrag von Sunnie29

Ja, da das Kind dann ehelich geboren wird ist er der rechtliche Vater. Er, Du und Dein Freund können zusammen zum Standesamt gehen. Er erkennt ab, der biologische an, Du stimmst dem zu. Nach gültiger Scheidung wird das dann vom Amt alles umgeschrieben. Solange müsste er natürlich auch Unterhalt zahlen für dieses Kind. Vielleicht lockt ihn das, dieses Vorgehen nicht zu torpedieren. Scheidung schon eingereicht? Wenn nein, dann mach das so schnell wie möglich. Seit wann seid ihr getrennt ? Einen Anwalt wirst Du eh brauchen. Vielleicht kann er die Scheidung beschleunigen.

von Sternenschnuppe am 27.05.2015, 17:45



Antwort auf Beitrag von Sunnie29

Dein Ehemann ist automatisch der rechtliche Vater, auch auf der Geburtsurkunde, aber ihr könnt schon vorgeburtlich eine Vaterschaftsanerkennung machen - du und der richtige Vater stimmen zu, dein Ehemann bestätigt das. Ihr müsst nicht zu Dritt hingehen, es reicht, wenn du und dein Freund hingehen, deinem Ex wird das dann zugestellt und er macht sich separat einen Termin. Sobald die Scheidung durch ist, wird dann der richtige Vater auf der Geburtsurkunde eingetragen.

von Petra28 am 28.05.2015, 13:03



Antwort auf Beitrag von Sunnie29

Also " durch" Noch nicht ganz. Ich konnte zb die Vaterschaft nicht vor der Geburt beim Standesamt angeben da die Scheidung noch nicht bei Gericht anhängig war. Sonst hätte das geklappt. Naja jetzt ist Mausi da und mein "noch" Mann wurde als Vater eingetragen. Jetzt müssen wir warten bis die Scheidung durch ist und dann können wir es ändern lassen. GSD Macht mein "noch" Mann keine Probleme was das Betrifft. Wie aber schon geschrieben wurde muss dein "noch" Mann nicht anwesend sein um es zu klären der bekommt Post. lg Babydream1315

von babydream1315 am 29.05.2015, 00:29



Antwort auf Beitrag von Sunnie29

Ich nehme nicht an, dass der Noch-Mann freiwillig ein paar große Scheine mehr an dich für dich selbst und das Baby eines anderen zahlen will. Er wird also mitspielen, die Vaterschaft aberkennen.

von mf4 am 29.05.2015, 22:17



Antwort auf Beitrag von mf4

1. Ab zum anwalt scheidung schnellstmöglichst einreichen auf ss hinweisen und versorgungsausgleich abtrennen. 2. Freund die vaterschaft anerkennen lassen. Ex muss zustimmen da er scheinvater ist. Ist der scheidung zum zeitpunkt der geburt nicht durch gibt es ein dreierbeurkundung. Kind hat aber namen vom ex und ex hat sorgerecht

von jackiedesnoo am 09.06.2015, 12:49