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Jemand Erfahrung mit Gastschulantrag (Bayern)?

Thema: Jemand Erfahrung mit Gastschulantrag (Bayern)?

Wir bauen gerade ein Haus, ca. 5 km von unserem aktuellen Wohnort entfernt. Hier geht unsere Tochter bereits in die 2. Klasse und ich würde sie hier gerne bis zur 4. Klasse lassen. Sie ist mit den Kindern schon seit dem Kindergarten zusammen und hat hier ihre Freunde. Was mir aber am meisten am Herzen liegt, sie hat etwas Probleme neue Kontakte zu knüpfen und ist ein sehr ruhiges und schüchternes Kind. Jetzt hätte ich gerne dass sie auf dieser Schule bleiben kann, ich würde sie auch täglich fahren (ist ja nicht weit). Hat jemand Erfahrung was bei einem Gastantrag beachtet werden sollte? Damit er auch genehmigt wird. (Bayern) Wann muss er spätestens gestellt werden?

von Lalilu. am 19.04.2022, 23:18



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Hallo, Das ist sehr schwer zu begründen. Hier ist es sehr schwer, dass ein Gastschulantrag genehmigt wird. Die besten Chancen hast du, wenn die alte Sache ein Konzept hat, das es, an der neuen nicht gibt. Wenn dein Kind z. B. eine gebundene GanztagsKlasse besucht, es diese an der neuen Schule nicht gibt. Oder ihr begründet es mit der Kinderbetreuung in der Nähe der alten Schule. Wenn das Kind jeden Tag nach der Schule zur Oma geht, weil ihr arbeiten müsst, dies aber von der neuen Schule aus nicht kann. Ich sehe Chancen, wenn ihr im Lauf der 4. Klasse umzieht. Wann ist euer Umzug geplant? LG luvi

von luvi am 19.04.2022, 23:47



Antwort auf Beitrag von luvi

Der Umzug wird bereits diesen Juni stattfinden.

von Lalilu. am 20.04.2022, 07:59



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Hallo, An unserer Schule waere das nicht möglich. Bei Bekannten wurde es als absolute Ausnahme bis zum Ende der 4. Klasse erlaubt. Der Umzug war Mitte 4. Klasse. Kannst du es nicht mit dem Konzept begründen? GanztagsKlasse, Unterricht nach Montessori, Flexklaase usw. LG luvi

von luvi am 20.04.2022, 17:08



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Leider nicht, sind beides ganz normale Grundschulen. Bei der neuen Schule wäre die Betreuung sogar noch länger gegeben und warmes Mittagessen. Meine Tochter braucht aber keine Mittagsbetreuung. Aus welchem Bundesland kommst du bzw deine Bekannten?

von Lalilu. am 20.04.2022, 20:58



Antwort auf Beitrag von Lalilu.

Umzug gilt normalerweise als zulässiger persönlicher Grund für einen Gastschulantrag. Frag bei der Gemeinde nach und hol dir das Formular. Dann schilderst du die Lage mit dem Umzug und legst Nachweise dazu bei.

von Anita557 am 20.04.2022, 19:23



Antwort auf Beitrag von Anita557

Danke für die Info. Welche Nachweise meinst du? Vom neuen Wohnort oder was anderes?

von Lalilu. am 20.04.2022, 21:00



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Bist Du sicher, das wäre die bessere Entscheidung? Wo geht es nach der 4. Klasse hin? Kommen die Kinder dann an dieselbe Schule oder geht sie dann ganz allein auf die Schule, die dann in Eurer Nähe ist? Auch ist es so ab 8, 9 Jahren spätestens für die Kinder wichtig, selbst zu Freunden zu rollern, radeln... sprich Freunde im Viertel zu haben. Ihre Freunde würden dann ja auch alle eher weiter weg wohnen? Ich würde sue mal an der neuen GS einen Tag oder länger "schnuppern" lassen . Zumindest an den fortführenden Schulen hier ist das durchaus möglich.

von Lavendel79 am 21.04.2022, 16:53



Antwort auf Beitrag von Lavendel79

Bei uns ist das so dass die ganzen Kinder der Grundschulen danach in die nächstgrößere Stadt kommen. Je nachdem in welche weiterführende Schule sie dann geht. Sie würde mit der aktuellen Klasse und auch mit der neuen Klasse, in die selbe Schule danach kommen. Also es ist alles der selbe Landkreis und die Grundschulen liegen nur 5km voneinander entfernt. Der Ort, in den wir ziehen ist auch nur etwa 4km von unserem aktuellen Wohnort entfernt. Ich bin auch am hin- und herüberlegen. Ich habe mal geschaut, in der neuen Klasse sind momentan 28 Kinder, 20 Jungs und 8 Mädchen. Ob sie da überhaupt Anschluss findet? Es sind ja meistens immer 2 Mädchen die zusammen sind. Sie ist mit ihrer besten Freundin seit dem Kindergarten befreundet, sie sind immer zusammen. Ich habe einfach Angst dass sie ausgeschlossen wird, Kinder können so gemein sein.

von Lalilu. am 21.04.2022, 18:38



Antwort auf Beitrag von Lalilu.

Wenn sie nach der vierten Klasse nicht als Aussenseiter da steht, ist das schon eine Überlegung Wert, ja . 4 km von Wohnort zu Wohnort sind ja ggf auch mit dem Rad gut allein machbar (wenn die beste Freundin am alten Wohnort wohnt). 28 Kinder sind viel für eine GS, vor allem der hohe Anteil Jungs spricht eher für eine laute Klasse und "nur" 8 Mädels ... kann ein Argument sein, muss aber nicht. Aber ich kann Dein Problem gut nachvollziehen. Bestimmt findest Du eine gute Lösung . Viel Glück!

von Lavendel79 am 21.04.2022, 19:16



Antwort auf Beitrag von Lalilu.

Hallo, Du hast nachgefragt, woher ich bzw. meine Bekannten kommen: aus Bayern. Könnt ihr es evtl mit der Oma begründen, die die Tochter jeden Tag nachmittags betreut und gegenüber der Schule wohnt? Ist es evtl eine sehr kleine Schule, die deine Tochter gerade besucht? Vielleicht ist die Schule um jeden Schüler froh, den sie hat, da sonst Kombiklasse, Schulschließung oder ähnliches ansteht. Ich drück euch die Daumen, dass es klappt. LG luvi

von luvi am 22.04.2022, 00:26



Antwort auf Beitrag von Lalilu.

Bei uns-bayern- hat es geklappt. Zeitpunkt war Halbjahr der 3. Klasse. Zunächst wurde nur für das halbe Jahr genehmigt, daraufhin erneuter Antrag eingereicht für das 4. Jahr, wurde ebenfalls genehmigt. Im Vorfeld hatte ich mit beiden Schulen telefoniert und die mussten auch etwas ausfüllen für den Antrag, da wurde dann hinzugefügt dass die Rektoren sich bereits kurzgeshlossen hatten und es in Ordnung wäre.

von SonnWol am 23.04.2022, 20:06



Antwort auf Beitrag von SonnWol

Vielen Dank! Ich war der Meinung dass die Stadt und nicht die Schulen selber es entscheiden Nach den Ferien werde ich mich mal darum kümmern.

von Lalilu. am 23.04.2022, 20:11



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Ja das ist auch richtig, letztendlich entscheiden über den Antrag tut dir stadt. Allerdings habe ich es schon als Vorteil empfunden, dass die Schulen untereinander sich kurzgeschlossen hatten und bereits telefonisch einer Meinung waren, das Kind einfach dort zu belassen wo es ist. Ansonsten kannst du dir auch noch vonjemanden schriftlich geben lassen, dass in der Nähe der alten Schule jemand auf das Kind nach der Schule aufpasst(haben wir gemacht). Und ansonsten einfach hoffen, dass der zuständige Sachbearbeiter es in eurem Sinne entscheidet

von SonnWol am 24.04.2022, 09:48



Antwort auf Beitrag von Lalilu.

Erkundige dich bei der Schule, denn eigentlich ist ein Umzug kein Grund, ein Kind aus der Schule zu nehmen, trotz Sprengelschule. Das Kind ist ja nunmal eingeschult… Es würde mich sehr wundern, wenn ihr überhaupt einen Gastschulantrag braucht. Das ist eig nur was für die Neuaufnahme. Solltest du wirklich einen Antrag brauchen, würde ich bei der Kinderarztpraxis bestätigen lassen, dass es für das schüchterne Kind Wegen weiterführender Schule würde ich mir wenig Gedanken machen. Da ändert sich bei allen Kindern viel.

von magistra am 24.04.2022, 05:18



Antwort auf Beitrag von magistra

Leider ist das zumindest in Bayern wirklich so. Es zählt die gesamten vier Grundschulejahre immer die zuständige Sprengelschule. Offiziell ohne Antrag, muss das Kind sonst in die neue Sprengelschule gehen.

von SonnWol am 24.04.2022, 09:50



Antwort auf Beitrag von SonnWol

Wann zieht ihr Dennis? Könnt ihr das bis September/Oktober rauszögern, dann ist die dritte Klasse safe. Und wegen der vierten könnt ihr dann nochmal nachdenken. Evtl kennt euer Kind dann ja schon neue Nachbarn oder euch fällt ein weiterer Grund ein.

von magistra am 24.04.2022, 16:52



Antwort auf Beitrag von SonnWol

Das ist zwar auch in Berlin so, also dass man einen Antrag stellen muss, allerdings wird es hier ( in B.) den Schülern bzw Eltern überlassen, ob die Kinder in den Sprengel wechseln, sie dürfen gern dableiben. Hab grad nochmal gegoogelt, der Grund der Betreuung und soziales Umfeld scheinen meist immer noch gute Argumente. Viel Glück

von luna8 am 25.04.2022, 16:45



Antwort auf Beitrag von magistra

Leider nicht, sonst haben wir doppelte Kosten zum zahlen.

von Lalilu. am 25.04.2022, 17:05



Antwort auf Beitrag von Lalilu.

Bei meiner Tochter ( Münchner Innenstadt) ging es relativ problemlos, wir hatten Opa und Freunde ( die wir als Betreuung angegeben haben). Das war in der 2. Klasse bis zur 4. Klasse - allerdings vor mehr als 10 Jahren.

von luna8 am 25.04.2022, 16:37



Antwort auf Beitrag von luna8

Wir werden wohl etwas mogeln müssen und angeben dass unsere aktuelle Vermieterin als „Ersatzoma“ sie gelegentlich betreut o.ä. Hoffentlich geht es dann durch.

von Lalilu. am 25.04.2022, 17:07



Antwort auf Beitrag von Lalilu.

Hallo, Was mir noch eingefallen ist, da es um mehrere Schuljahre geht, und es dich vielleicht bei deiner Entscheidung beeinflussen könnte. Der Gastschulantrag wird nur für ein Schuljahr bewilligt. Du müsstest den Antrag also für jedes Schuljahr neu gestellt werden. 1 mal bewilligt, bedeutet nicht, dass das jedes Jahr wieder bewilligt wird. Sollte sich z.B. die Klassensituation so verändern, dass plötzlich 30 Kinder in der Klasse sind (oder ist der Teiler bei 29?) und wegen einem Kind zu viel die Klasse geteilt werden müsste, wird der Gastschulantrag nicht bewilligt. Oder wenn dein Kind sich als sehr "arbeitsintensiv" für die Schule zeigt, dauernd in Streits verwickelt ist usw. wird die Schule eher den Antrag ablehnen. LG luvi

von luvi am 27.04.2022, 11:01



Antwort auf Beitrag von Lalilu.

Ein Kind aus der Klasse meiner Tochter hat das gemacht. Umzug kurz nach Beginn der 1. Klasse in den Schulsprengel einer anderen Schule der gleichen Stadt. Der Antrag wurde anstandslos bewilligt.

von fritzi3 am 01.05.2022, 22:01



Antwort auf Beitrag von fritzi3

Hallo, darf ich fragen welche Stadt eswar? Danke

von Dadooo am 27.04.2024, 07:29