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BF17 - für @MM

Thema: BF17 - für @MM

Damit Du deine Dir zustehende Aufmerksamkeit in vollem Umfang bekommst. https://www.bf17.de/begleitperson/ Da hast Du ein paar Antworten. Vorteil für uns: mit dem Tag der Volljährigkeit = selber fahren. Vorteile bei der eigenen Autoversicherung und Probezeit „verkürzt“ da ja bereits mit uns ein Jahr verging. Also nur noch ein Jahr superordentliches Fahrverhalten. Weiter für uns gut, auch „besoffen“ darf ich daneben sitzen. In der Kneipe darf ich also etwas trinken, was ich sonst nicht mache wenn ich Auto fahre. Selbstsicherheit ist auch größer nach dem BF17 und lange genug begleiten. Gerade einparken war hier immer ausbaufähig, so frisch nach der Fahrschule. Selbstbewusstsein stärken. Meine Trulla findet es total schnurke ihre Freundinnen „selber“ zu fahren. Fazit: für uns hat sich BF17 bewährt.

von Caot am 15.01.2024, 11:39



Antwort auf Beitrag von Caot

... dankeschön! Aber es ging mir gar nicht um wer weiss was für Aufmerksamkeit! Bin nur neugierig und stehe wohl manchmal auf dem Schlauch...

von MM am 15.01.2024, 12:25



Antwort auf Beitrag von Caot

... welche Kriterien musst du als Begleitperson erfüllen? Hier wird diskutiert, wie diese Kriterien auszusehen hätten... also zB wird argumentiert, wenn der Elternteil jahrzehntelang seinen Führerschein hat, aber nicht oder kaum fährt, ist er ja quasi gar nicht kompetent... Und wie soll dann diese Kompetenz nachgewiesen werden, dass man 17jährige Fahranfänger begleiten darf...?

von MM am 15.01.2024, 12:29



Antwort auf Beitrag von MM

...dass man in DE wohl min. 5 Jahre den Führerschein haben und älter als 30 Jahre sein muss. Und nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben. Aber da kommt halt hier das Gegenargument, dass dann auch Leute Begleiter/innen werden könnten, die zwar einen Führerschein haben, aber nicht fahren. Somit selber keine Fahrpraxis haben... wie geht man damit um??

von MM am 15.01.2024, 12:35



Antwort auf Beitrag von MM

Ja, es könnte sich da auch als Begleitperson einer ohne Fahrpraxis anmelden. Nur - warum? Ergäbe das einen Sinn? Aber rein theoretisch - klar, das gänge. Bei uns sind nur wir Eltern eingetragen. Und ich nehm das ernst. Vor allem einparken. Das üben wir. Vorwärts, rückwärts, seitwärts, eng Und heuer Schnee. Übung macht ja bekanntlich den Meister. Außerdem - ich lass mich ja total gerne kutschieren. Das übernehmen jetzt meine Kinder. Und helfen gleich noch beim Einkauf.

von Caot am 15.01.2024, 12:46



Antwort auf Beitrag von MM

Theoretisch geht das natürlich. Aber für jeden, der als Begleiter fürs BF17 eingetragen ist, muss man extra beantragen und auch etwas bezahlen, also wird es sich bei den meisten um die Eltern handeln. Die Wahrscheinlichkeit, dass der begleitende Fahrer selbst nie Auto fährt, dürfte doch sehr minimal sein, schließlich soll der Fahranfänger auch von der Erfahrung profitieren. Ich fand es sehr positiv, dass mein Mann oder ich bei unserem Sohn anfangs noch daneben sitzen mussten und im Notfall helfen konnten (z.B. Anfahren am Berg geht mit Fahrschulautos meist leichter…). Er ist aber auch ein umgänglicher Mensch und fuhr ziemlich sicher, da gab es nicht so viele Punkte, um sich in die Haare zu kriegen. Sonst ist es sicher manchmal nicht so konfliktfrei. Die Fahrpraxis beim B17 bekam er, wenn ich ihn sowieso irgendwo hingefahren hätte, bei Familienfahrten und auch bei längeren Urlaubsfahrten. Doch, es ist sehr sinnvoll. Meine jüngere Tochter wurde durch Corona mehrfach in ihrem Führerscheinerwerb unterbrochen und hatte dann teils auch die Lust verloren. Kurz, sie hat erst kurz nach ihrem 18. Geburtstag den Führerschein gemacht und der beantragte BF17 war für die Katz. Hier hätten wir es eigentlich auch gerne gehabt, noch eine Weile beim Fahren mit dabei zu sein, aber das hat sie nach kurzem nicht mehr eingesehen. Und mein Mann ist in der Hinsicht wohl eher untypisch, er hängt nämlich überhaupt nicht an Autos und hat unseren Kindern sofort den großen Dienstwagen überlassen, damit sie im Falle eines Unfalls im sicheren Auto sitzen. Aber bei begleitetem Fahren wäre die Übung in dem Auto einfach noch ein bisschen größer gewesen.

von Tai am 15.01.2024, 13:43



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... danke für eure Beiträge dazu! Hier soll es das jetzt auch geben, aber es herrscht teilweise Skepsis, so junge Fahrer/innen in den Straßenverkehr zu schicken - u.a. weil gesagt wird "Ja dann lässt sich die Oma vom Enkel zum Einkaufen kutschieren, die aber weder Fahrpraxis hat noch die aktuellen Gesetze / Vrekehrsregeln kennt"... usw. (Gibts / gab es diese Diskussionen in DE nicht? Vielleicht habe ich sie nicht mitbekommen, da ich mich damit nicht befasst habe... )

von MM am 15.01.2024, 14:13



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... heisst das noch lange nicht, dass er auch geduldig ist und ein guter Fahrbegleiter/"Mentor" (wie das hier heissen soll) für den Fahrneuling wäre. Siehe die ganzen Beispiele von Lehrer/innen, die ihren Stoff super beherrschen und auch wissescnhaftlich arbeiten usw., aber ihn Schülern nicht erklären können und diese dann Bahnhof verstehen, frrustriert sind usw. Es erscheint mir, als würde man da etwas idealistisch herangehen...?

von MM am 15.01.2024, 14:33



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Fahrparxis ist so eine Sache. Man verliert ja seinen Führerschein auch nicht, wenn man 10 oder 20 Jahre nicht mehr gefahren ist. In einem Gesetz kann man kaum alle Eventualitäten abdecken. Nur die harten Fakten, das ist nun mal so. Ich kann einfach nicht abprüfen ob er oder sie die letzten 10 Jahre hinter einem Steuer gesessen hat, ein guter Fahrer ist, ein guter Lehrer, ein vernünftiger Beifahrer, etc. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Übrigens hier in Massachusetts/USA: ein Erwachsener über 21 Jahre mit 1 Jahr FS muss bei dem Neuling danebensitzen.... welcher 16 Jahre alt/jung sein kann :-) Was ich gut finde: Minderjährige Autofahrer dürfen für die ersten Monate keine anderen Minderjährigen (die nicht unmittelbare Familie sind) mitnehmen, wenn sie dann mit 16,5+ Jahren den vollen Führerschein haben und alleine fahren. Und sie dürfen auch nicht von 24-5.30 Uhr alleine fahren, nur in Begleitung der Eltern. VG D

von desireekk am 15.01.2024, 15:57



Antwort auf Beitrag von MM

In der Regel sind es doch die Eltern, die neben dem Fahranfänger sitzen, und die haben ja meist auch mindestens 20 Jahre Fahrerfahrung. Natürlich kann man auch die Oma eintragen lassen (ist beim Sohn einer Freundin der Fall, weil die Mutter zu viele Punkte hat), aber diese Oma fährt selbst schon über 50 Jahre Auto und verfügt damit auch über entsprechende Erfahrung. Es ist alles besser, als ein Kind vom ersten Tag an ohne Aufsicht fahren zu lassen. Ich find, dass das wirklich etwas bringt, weil man die Kinder doch auf die eine oder andere Sache aufmerksam machen kann, die sich sonst falsch eingeschliffen hätte. Und wie bei Caot war hier auch das Einparken ein großes Problem, das haben wir gemeinsam geübt. Als BF17 lassen sie sich von den Eltern auch noch etwas sagen, weil das so vorgesehen ist. Wenn sie mit 18 als Führerscheinneulinge das erste Mal auf die Straße losgelassen werden, dann denken sie, ihnen gehört die Welt und sie können schon alles. Da braucht man als Mutter nicht ankommen und zu erklären, dass sie die Kurven nicht schneiden sollen usw. Da die Hürden für die Beifahrer recht hoch sind und das Ganze auch etwas kostet, ist eine gewisse Qualität sichergestellt.

von Silvia3 am 15.01.2024, 16:33



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Die dürfen in Deutschland ja auch erst begleitet fahren, nachdem sie ganz normal die Fahrschule und die Prüfungen absolviert haben. Sie können also genauso gut fahren wie 18-Jährige. Wenn man jetzt mit der fehlenden Reife 17-Jähriger gegenüber 18-Jährigen anfängt, dann sollte man eh niemanden unter 25 Jahren an irgendein Steuer lassen. Krasser finde ich, dass man mit 16 einen Leichtkraftrad(früher "80er" genannt)-Schein macht und damit sofort unbegleitet auf die Menschheit losgelassen wird. U.a. in Ellenator-Autos, die fast 100 km/h schnell fahren. Die sind hier sehr verbreitet. Meine Tochter fährt auch begleitet und wir nutzen dafür jede Gelegenheit. Da wir alle arbeiten, fährt sie halt dann mal abends zum Einkaufen, zu ihren Freunden, zu den Großeltern, zum Club und heim, und wir haben auch den Weg zur Berufsschule abgefahren, da sie ab ihrem 18. Geburtstag am Schultag (1 Mal pro Woche) mein Auto geliehen bekommt. Eingetragen sind mein Mann und ich. Sie darf nur mit meinem Auto fahren, weil die Versicherung dafür (ab 18 dann) schon teuer genug ist und der Zeitwert auch weit unter dem Auto meines Mannes liegt (eigentlich gehören beide Autos uns beiden, aber "meiner" braucht weniger Sprit, wird für meinen Arbeitsweg eh schon zerstört und passt besser in die Großstadtparkplätze). Meines Wissens gilt für den Begleiter ganz normal die 0,5 Promille-Grenze. Alles andere fände ich auch ziemlich schwachsinnig.

von Häsle am 15.01.2024, 16:42



Antwort auf Beitrag von Silvia3

... zumindest so wie es in DE geregelt ist...

von MM am 15.01.2024, 16:47



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Natürlich muss das Gespann 17-jähriger Fahrneuling/Begleiter nicht immer sinnvoll und gewinnbringend sein. Aber die fahrbegleitende Person soll ja auch nicht den Fahrlehrer spielen (der durfte das Fahren schon viele Stunden beibringen), sondern nur in schwierigen Situationen hilfreich zur Seite stehen und beim Üben wie etwa Einparken oder Anfahren am Berg praktische Tipps geben oder das überhaupt oft machen lassen. Als das vor etwa 15 Jahren hier in Deutschland eingeführt wurde, kann ich mich an keine Diskussionen erinnern. Da waren Auto fahrende Kinder allerdings auch noch in weiter Ferne. Es muss aber ein erfolgreiches Modell sein, denn es gibt ja mit dem BF17 günstigere KFz-Tarife ab 18. Ein Hauptproblem vieler Führerscheinneulinge dürfte sicher auch die Selbstüberschätzung und die Risikobereitschaft am Steuer sein, das ist mit einem vernünftigen Beifahrer bestimmt anders. Und, wie selbst erlebt, ab 18 halten sich die jungen Leute doch für super Fahrer und sträuben sich gegen „Aufpasser“ im Auto. Wobei es natürlich auch andere Fälle gibt, eine Freundin meiner älteren Tochter durfte jahrelang nicht allein Auto fahren. Nun denn.

von Tai am 15.01.2024, 16:51



Antwort auf Beitrag von MM

Der Begleiter darf nur derjenige sein, der auch eingetragen ist... Ist der nicht dabei, darf der 17jährie nicht fahren... So habe ich das verstanden. Alsoo nix mit Oma... Bei uns war es leider auch so, dass unser Großer zwar BF17 beantragt hat, es sich durch Corona auch alles verzögert hat und er bereits 18 war als er endlich die praktische Prüfung ablegen durfte... Wir haben aber trotzdem die ersten Fahrten gemeinsam gemacht um zu gucken, wie gut er fährt (er fährt gut für einen Fahranfänger), bevor er unsere großen Autos fahren darf... Inzwischen hat er aber seinen eigenen Wagen... Wir testen BF17 dann demnächst mit dem kleinen Bruder, der darf Ende Februar mit der Fahrschule anfangen und freut sich schon..

von kuestenkind68 am 15.01.2024, 17:40



Antwort auf Beitrag von kuestenkind68

... das ist sehr interessant! Bin gespannt, wie das hier jetzt wird... Ist das Auto irgendwie gekennzeichnet?

von MM am 15.01.2024, 18:39



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Nein, zumindest nicht offiziell. Ich war heilfroh, als das begleitende Fahren vorbei war. da war mein Mann der bessere Begleiter. Ich habe so einige Nerven gelassen;)

von bea+Michelle am 15.01.2024, 21:55



Antwort auf Beitrag von bea+Michelle

Ich persönlich finde es eine tolle Möglichkeit für die Heranreifenden Selbstbewusstsein zu tanken und sich zu behaupten. Die Haare hab ich mir bisher nicht gerauft. Ich genieß das kutschieren. Mittlerweile sitze ich auch hinten wenn meine Kleine ihre Damen „spazieren fährt“. Macht schneller erwachsen. BF17 ist hier sehr weit verbreitet.

von Caot am 16.01.2024, 06:55



Antwort auf Beitrag von Caot

"Besoffen" den Fahranfänger begleiten geht aber nicht. Hatte mich auch schon gewundert.... Schließlich musst du ja auch den Straßenverkehr angemessen im Blick haben und beurteilen können. "Während der Fahrt dürfen Begleitpersonen nicht unter Drogeneinfluss stehen. Für sie gilt außerdem die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Die Fahranfängerinnen und -anfänger sind dafür verantwortlich, dass diese Regeln eingehalten werden." Das steht auf der von dir angegebenen Internetseite. :)

von Chaka! am 15.01.2024, 16:38



Antwort auf Beitrag von Chaka!

... nicht "besoffen", sondern nur dass man ein bisschen was getrunken hat, noch unter der in Deutschland Grenze, aber dass sie dann trotzdem gern das Kind fahren lässt... Oder worauf beziehst du dich??

von MM am 15.01.2024, 16:46



Antwort auf Beitrag von MM

... sollte es heißen. Und mit "trotzdem" meinte ich, dass, obwohl sie fahren dürfte von der Promillegrenze her (nach einem Bier, Wein...), sie es dann gern dem Kind überlässt.So hab ichs verstanden ;-)

von MM am 15.01.2024, 22:58



Antwort auf Beitrag von Chaka!

Danke @MM für den Erklärbär.

von Caot am 16.01.2024, 06:52