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Geschrieben von Onlinchen am 23.09.2008, 20:45 Uhr

Entschuldigtes Fehlen? Zwei fragen dazu...

Hallo,
nun haben wir seit 4 Wochen ein Schulkind - unser Erstes und daher bin ich völlig unaufgeklärt bei folgenden Fragen:

- Brauch ich bei Krankheit eine Bescheinigung durch einen Arzt oder reicht ein Entschuldigungsschreiben von den Eltern?
- Kann ich mein Kind 1 - 2 Tage in der Schule entschuldigen, z.b. wegen Urlaub oder ähnlichen? Oder bedarf dies der Rücksprache mit dem KL?

LG Onlichen

 
8 Antworten:

Re: Entschuldigtes Fehlen? Zwei fragen dazu...

Antwort von dhana am 23.09.2008, 20:59 Uhr

Hallo,

wir brauchen bei Krankheit kein Attest, sondern können selber eine Entschuldigung schreiben - Anruf am ersten Tag reicht auch.
Wenn es zu längeren Krankheitsausfall kommt oder oft Fehltage sind, kann die Schule aber auch ohne Begründung auf ein ärztliches Attest bestehen (gibt so ein paar Kandidaten, da dürfen die Eltern nicht mehr alleine Krankmelden, aber da muß man schon ordentlich übertreiben)

Wegen Urlaub gibt es keine Fehltage - es gibt die Schulpflicht, da kann man nicht einfach beurlaubt werden. In wichtigen Ausnahmefällen kann man mit Lehrer oder Rektor reden.
Vor Ferienbeginn oder nach Ferienende gibt es keine Ausnahmen.

Grüße Dhana

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Re: Entschuldigtes Fehlen? Zwei fragen dazu...

Antwort von Tiegerente78 am 23.09.2008, 21:42 Uhr

Hallo hallo,
also bei uns ist es auch so,daß man an dem Tag an dem das Kind krank ist anrufen muß damit die Lehrerin bescheid weiß.
Ansonsten reicht es eine Entschuldigung zu schreiben also kein Attest vom Arzt.
Ja und beim Urlaub ist man an die Ferienzeit gebunden man kann zwar versuchen ob die Kinder frei bekommen aber das sehen die Lehrer und der Rektor nicht all zu gerne.
Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen und wünsch dir noch schöne Schultage,
lg T-ente

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Re: Entschuldigtes Fehlen? Zwei fragen dazu...

Antwort von glückskinder am 23.09.2008, 21:57 Uhr

Ich verlange ab dem ersten Tag eine Krankschreibung vom Arzt. Habe es aber mit Eltern zu tun, die gerne vergessen, ihre Kinder zu wecken.
Urlaub hat dein Kind in den Ferien. Dafür gibt es nicht extra frei.

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Re: Entschuldigtes Fehlen? Zwei fragen dazu...

Antwort von Annas Truppe am 23.09.2008, 23:04 Uhr

Hallo,

das ist eine wichtige Frage für den ersten Elternabend, weil es da wohl wirklich Unterschiede von Schule zu Schule gibt.

Ich kenne es bisher so :
Wenn das Kind krank ist, gleich am Morgen vor Schulbeginn in der Schule anrufen. Sobald das Kind wieder in der Schule ist, ihm eine kurze Notiz zum Fehlen mit Angabe des Grundes mitgeben.
Ärztliches Attest wird hier - bei wenigen Tagen - nicht verlangt. Sobald man mit dem Kind zum Arzt geht, und das macht man wohl spätestens am 3. Tag, kann man sich von ihm doch gleich eine Krankschreibung geben lassen (den Fall hatten wir nie).

Die Sportlehrer verlangen nach meiner Erfahrung immer eine gesonderte schriftliche Entschuldigung/Begründung, wenn das Kind nur am Sportunterricht nicht teilnehmen kann.

Auf Anfragen nach Befreiung vom Unterricht wegen Urlaubs/vorzeitigen Urlaubsantritts reagieren glaube ich alle Lehrer inzwischen sehr allergisch (zu Recht..). Wenn die Begründung nicht über das Übliche :"2 Tage vorher gibt es aber günstige Flieger", etc. hinausgeht, würde ich es nicht versuchen.
Großzügiger sind Lehrer meist bei seltenen tageweisen Befreiungen wie z.B. zum 90. Geburtstag der Uroma, die 500 km entfernt wohnt.

Gruß Anna

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Re: Entschuldigtes Fehlen? Zwei fragen dazu...

Antwort von Ellert am 24.09.2008, 8:04 Uhr

huhu

gerade in Sachen Ferien verlängern wir heute schnell und radikal eingegriffen.
Was hingegen der Lehrer erlauben kann sind Reisen zu Goldenen Hochzeiten, Oma gestorben, Tante heiratet oder
natürlich auch rehas etc

dagmar

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Re: Entschuldigtes Fehlen? Zwei fragen dazu...

Antwort von Bine u. Pascal am 24.09.2008, 9:44 Uhr

Hallo,
wir müssen am 1. Morgen gleich anrufen, nach 3 Tagen brauchen wir ein ärztl. Attest. Frei wegen Urlaub gibt es natürlich nicht, warum auch??? Höchstens eben bei ganz wichtigen fam. Ereignissen.
LG, Sabine

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Re: Entschuldigtes Fehlen? Zwei fragen dazu...

Antwort von eija am 24.09.2008, 14:22 Uhr

Bis zu 5 Tagen können die Eltern eine Entschuldigung schreiben, ab 6 Tagen müssen wir eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Am ersten Krankheitstag müssen wir noch vor der ersten Stunden telefonisch Bescheid geben.

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Re: Entschuldigtes Fehlen? Zwei fragen dazu...

Antwort von Onlinchen am 24.09.2008, 22:05 Uhr

Danke für eure Antworten.

Morgen ist der erste Elternabend und da werde ich mal fragen, wie es sich mit den Entschuldigungen bei Krankheit verhällt.

Mir ist 100% klar, dass ein Kind Ferien hat und den ´Rest des Jahres zur Schule muß (darf *hihi*). Nur letzens hatten wir eine totale Notsituation, ich auf Dienstreise, mein Mann mit Not-OP ins Krankenhaus und Großeltern 50 km entfernt. Zum Glück konnten diese unkompliziert frei bekommen und haben unser Kind zur Schule gebracht usw. Hinterher sagte mir jemand: "Hättest ja auch mal mit der Lehrerin sprechen können, ob das Kind für zwei Tage zur Oma gehen kann..."

LG Onlinchen

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