Geschrieben von Kuegelchen am 31.01.2013, 14:38 Uhr |
Ganz blöde Frage...
Huhu
Das Thema "Schule" wird erst in einem Jahr auf uns zukommen. Aber dennoch schon mal vorweg: kann man sich eigentlich aussuchen in welche Schule das Kind geht? Wir werden bald wieder in einer größeren Stadt (35.000 Einwohner) wohnen, dort gibt es viele Grundschulen.
Wonach werden die Plätze denn vergeben? Wonach richtet sich die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Schule? Nach der Wohnnähe zur Schule vielleicht? Und kann man Widerspruch einlegen wenn einem die Schule nicht gefällt?
LG Kügelchen
Re: Ganz blöde Frage...
Antwort von Seansmama am 31.01.2013, 14:41 Uhr
Also bei uns in Sachsen--Anhalt hat man in der -Grundschule keine -Chance, da geht es um das -Einzugsgebiet, da lassen sie auch nicht mehr mit sich verhandeln.
Re: Ganz blöde Frage...
Antwort von noervzwoerg am 31.01.2013, 14:45 Uhr
Ich denke auch das es nach Wohneinzugsgebieten geht
Re: Ganz blöde Frage...
Antwort von waschbaer am 31.01.2013, 14:50 Uhr
In BAyern geht es auch nach Einzugebieten ,aber man kann in der anderen Schule einen GAstantrag stellen
Re: Ganz blöde Frage...
Antwort von Pamo am 31.01.2013, 14:55 Uhr
Das ist nach Bundesland geregelt. Wo bist du denn?
Bei uns in NRW gibt es die freie Schulwahl.
Re: Ganz blöde Frage...
Antwort von tweenky am 31.01.2013, 16:22 Uhr
NRW: Freie Schulwahl.
Das ist gut so, die Schulen dürfen sich auch ein wenig bemühen.
Re: Ganz blöde Frage...
Antwort von Himbaer am 31.01.2013, 16:51 Uhr
Aber auch die freie Schulwahl ist begrenzt, denn die Schule kann auch Schüler, die nicht aus ihrem Einzugsgebiet kommen ablehnen.
Bundeslandabhängig
Antwort von Sailor am 31.01.2013, 16:56 Uhr
Und kann man Widerspruch einlegen wenn einem die Schule nicht gefällt?
Ja genau, LOL
Re: Bundeslandabhängig
Antwort von zschnecke am 31.01.2013, 17:04 Uhr
NRW freie Schulwahl.
Aber:
Bei den Grundschulen ist die sogenannte Sprengelbindung aufgehoben.
Allerdings kann man ein Kind nur in der Grundschule anmelden, die innerhalb der Gemeinde/Stadt liegt.
Möchte man eine Schule außerhalb der Gemeindegrenze wählen muss man einen Antrag stellen und die nachhaltig begründen. Z.B. Nähe zum elterlichen Arbeitsplatz/Optimierung der Betreuung oder Betreuende Personen (Tagesmutter oder Großeltern) wohnen im Einzugsgebiet der Wunschgrundschule.
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