Geschrieben von babsy782002 am 18.06.2007, 16:45 Uhr |
Gastschulantrag
Hallo,
ich bin NEU hier. Und habe ein Problem. Deswegen habe ich mir gedacht ich schreibe hieer mal rein, vielleicht kann uns ja jemand helfen.
Also unsere Tochter kommt im September jetzt in die Schule, da in unserer Gemeinde, wo wir wohnen, keine Nachmittagsbetreuung zustande kommt. Haben wir einen Gastschulantrag für die Schule in der Nachbargemeinde gestellt, weil dort ein Kinderhort ist der auch die benötigten Zeiten abdecken würde. Wir haben auch den Gastschulantrag genehmigt bekommen, doch den Kinderhort kann sie nicht besuchen. Weil die Gemeinde, die Zusschüße und Betreuungskosten nicht der Nachbargemeinde zahlt. Wir haben auch keine Großeltern in greifbarer Nähe. Deshalb hoffen wir hier vielleicht Info´s zu bekommen.
Bitte mailt einfach an: Barbara.Willum@web.de
Ich verstehe grade Dein Problem nicht.
Antwort von Trini am 19.06.2007, 8:31 Uhr
Da es noch keinen Rechtsanpruch auf nachmittagsbetreuung gibt, bist Du auf good-will Deiner Gemeinde angewiesen.
Und wenn sie nicht zahlt, musst Du den Hortplatz eventuell selbst bezahlen.
Oder Du kümmerst Dich um eine private Lösung.
Trini
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