Geschrieben von like am 17.02.2004, 15:12 Uhr |
@ sumse wegen Durchschnitt
Kannst du mir sagen, wo das steht, dass Klassendurchschnitte nicht mehr öffentlich gemacht werden dürfen - ich frage, weil ich (in einem ganz anderen Bereich) auch unterrichte und Klausuren stelle und zu bewerten habe und wollte nachsehen, ob das hier evtl. auch gilt.
Re: @ sumse wegen Durchschnitt
Antwort von Mariakat am 17.02.2004, 15:17 Uhr
Bin zwar nicht sumse...aber
es geht nicht um den Durchschnitt, sondern um die Notenverteilung.
Gruss MAriakat
Re: @ sumse wegen Durchschnitt
Antwort von like am 17.02.2004, 15:30 Uhr
Das würde mich auch interessieren, da ich die Notenverteilung bislang auch immer mit aufgeführt hatte. ist Durchschnitt veröffentlichen also auch bei Grundschülern weiterhin erlaubt?
Notenspiegel und -durchschnitt...
Antwort von sumse am 17.02.2004, 17:11 Uhr
Es steht irgendwo in der "Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen in Rheinland-Pfalz". Ich kann dir den genauen Paragraphen gerade nicht nennen, da meine SchO im Umzugswirrwarr z.Zt. "verschütt" gegangen ist. Kann aber in der Schule nachschauen morgen.
Übrigens finde ich den Notenduchschnitt allein absolut nicht aussagekräftig und somit seine Erwähnung völlig unnötig. Bei einem Schnitt von 3,0 kann die Hälfte der Klasse eine 5, die andere eine 1 geschrieben haben, oder alle Schüler eine 3.
Die Tatsache, dass man den Notenspiegel nicht an die Eltern weiterleiten darf, hat u.a. den Sinn und Zweck, dass man nicht herumspekuliert, wer denn nun die drei Sechsen geschrieben hat. Soooo verkehrt ist diese Regelung nicht, es geht einfach niemanden etwas an, wie viele Kinder 5er und 6er haben. Und bei einigen Tratschen wäre das Endlosthema.
Kann aber verstehen, dass man als "Elter" wissen möchte, wo in der Klasse das eigene Kind leistungsmäßig steht.
Re: Notenspiegel und -durchschnitt...
Antwort von like am 17.02.2004, 18:28 Uhr
Danke, die Info genügt mir eigentlich. In meinem Fall geht es um Benotung für über 18-Jährige - werde also selber mal entsprechende Schul- / Ausbildungsordnungen wälzen, ob ich was finde.
Re: Notenspiegel und -durchschnitt...
Antwort von KatjaR am 17.02.2004, 19:03 Uhr
Hallo,
also kann das von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt sein. Denn entweder ist es bei uns erlaubt oder die Lehrerin verstößt gegen die Schulordnung. Wobei ich eher denke, dass es in Bayern erlaubt ist.
Gruß
Katja
Was denken die Gestezesmacher eigentlich, wie blöd Grundschüler sind???
Antwort von TRini am 18.02.2004, 7:57 Uhr
Die unterhalten sich doch über ihre Testergebnisse.
Mein Sohn (erste Klasse) erzählt mir immer von viiiielen Kinder, wieviele Fehler die in den Mathetests hatten. Dann ist es doch gleich besser, den Notenspiegel drunterzuschreiben.
Oder man verbietet den Kindern auch noch, sich über den test zu unterhalten.
TRini
PS: Ich fand es eigentlich selbst in der Uni noch ungemein motivierend, daß die Prüfungsergebnisse mit Name und Adresse in der Fakultät aushingen.
Sind hier zufällig Lehrer einer dritten Klasse?
Woran sieht man das der Schulranzen auch gut sitzt?...
Schon einen Schulranzen kaufen obwohl Kind erst 2005 in die Schule kommt? m.T.
Frage an die Grundschullehrerinnen
Soll ich mein Mädchen einschulen lassen??
@Angi3
Schuleingangsphase Klasse 1 bis 3
Wann habt Ihr den Schulranzen besorgt??? M.T...
Schult eigentlich jemand einen "ganz normalen" fast Sechsjährigen vorzeitig ein????