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Nachteilsausgleich bei ADS/ADHS, Bayern

Thema: Nachteilsausgleich bei ADS/ADHS, Bayern

Hallo zusammen, Hat jemand Erfahrung mit Nachteilsausgleich bei ADS bzw. ADHS in Bayern? Mir wurde vom Schulpsychologen gesagt, dass in Bayern ein Nachteilsausgleich nur wegen AD(H)S nicht möglich ist. Nachteilsausgleich haben diese Kinder zwar oft, werden aber erteilt, weil noch gleichzeitig andere Diagnosen vorliegen, z.B. LRS. Hat hier jemand einen Nachteilsausgleich aufgrund von AD(H)S in Bayern bekommen? Kann das tatsächlich sein? Wenn sich ein Kind aufgrund von ADS nicht so lange konzentrieren kann oder ständig beim Rechnen vor sich hin träumt, statt die Ergebnisse zu notieren, gibt es keinen Zeitzuschlag, verkürzte Aufgabenblätter, nicht so chaotisch gestaltete Blätter? LG luvi

von luvi am 08.07.2021, 11:25



Antwort auf Beitrag von luvi

Hallo, Ich komme nicht aus Bayern. Aber hier in RLP kriegt man "nur" wegen ADS gar nichts. Leider!!!! Wenn das in Bayern anders ist , ziehe ich gerne um;-) Nein Quatsch... Wir haben eine Dyskalkulie dazu...da bekommt er differenziert Aufgaben. Und er rechnet noch im 10 er Raum. Ende1.Klasse. Ansonsten alles sehr schwierig hier. Bleibe in Kontakt mit den Lehreren. Habe das Gefühl, man wir hier auch extra im Dunkeln gelassen. Informiere dich so viel wie möglich!

von Mika82 am 08.07.2021, 11:42



Antwort auf Beitrag von Mika82

Kind geht aufs Gymnasium in RLP. Es hat einen Nachteilsausgleich aufgrund von ADHS bekommen, ca 10-15 min länger Zeit in den Klassenarbeiten, die braucht Kind allerdings sehr selten. Ob das jetzt ab der 7. Klasse auch geht weiß ich noch nicht.

von Marielue am 09.07.2021, 17:39



Antwort auf Beitrag von luvi

Soweit ich weiß gibt es da in Bayern nix. Ist scheinbar nicht als Nachteil anerkannt oder so. Kind hat Legasthenie und dafür seit kurzem Nachteilsausgleich. Eine Dyskalkulie liegt nicht vor? Übrigens hilft Zeitzuschlag meinem Sohn recht wenig. Er gibt eh immer vor der Zeit ab und ist froh wenn das Blatt bei der Lehrkraft ist.

von Spirit am 08.07.2021, 21:48



Antwort auf Beitrag von luvi

Für die Diagnose an sich gibt es keinen Nachteilsausgleich, sondern nur für die damit einhergehenden (potentiellen) “Barrieren“. Diese müssen aber genau aufgeführt und beschrieben werden. Einfach nur ein Störungsbild, was sich sehr unterschiedlich äußern kann, anzuführen, reicht da leider meist nicht. Ist das Intelligenzprofil vielleicht sehr heterogen? Dann könnte man aufgrund dessen versuchen, einen zu beantragen. Wenn die Verarbeitungsgeschwindigkeit z.b. niedrig ist, der Gesamt -IQ aber deutlich höher, besteht ja eine konkreter, nachweisbarer Nachteil, den ein Zeitzuschlag teilweise ausgleichen könnte.

von Maca am 09.07.2021, 15:41



Antwort auf Beitrag von luvi

Meiner hat ADHS und eine Lesestörung und einen Nachteilsausgleich in Bayern. Er ist von der Schulpsychologin getestet worden.

von Badefrosch am 10.07.2021, 19:45



Antwort auf Beitrag von luvi

Vielen Dank für eure Antworten. Leider bestätigen eure Erfahrungen, dass es nur wegen ADHS keinen Nachteilsausgleich gibt. Ich verstehe zwar nicht, warum Probleme mir der Konzentration beim schulischen Lernen kein Nachteil sein sollen, denn man z. B. mit mehr Zeit ausgleichen kann. Aber so sind scheinbar die Gesetze. In Bayern gibt es auch bei Dyskalkulie keinen Nachteilsausgleich, bei LRS allerdings schon. Vielleicht wird ja auch noch eine LRS diagnostiziert, dann könnten wir einen Nachteilsausgleich bekommen. LG luvi

von luvi am 16.07.2021, 22:14