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Geschrieben von Sternchen04 am 14.10.2011, 13:25 Uhr

400,-Euro-Job... Anspruch auf Auszahlung

Hallo,

wer von euch kennt sich aus:

Ich arbeite seit Juni auf 400,-Euro-Basis in einer Spedition im Büro.
Vereinbart war Stundenlohn mal die erbrachten Stunden, bis max. 400,- Euro im Monat. Sollte ich einen Monat voll haben, werden die restlichen Stunden auf den nächsten Monat übertragen.

Soweit so gut. Da ich aber jeden Tag arbeite summieren sich mittlerweile die Stunden. Ich bin quasi nach der Hälfte des Monats mit meinen Stunden voll. Der Rest wird wie gesagt auf den nächsten Monat geschrieben. Stunden, die nicht überwiesen werden können werden auf ein extra Blatt geschrieben und die bekomme ich dann halt, wenn ich längere Zeit mal fehlen sollte (was unwahrscheinlich ist) oder wenn ich sechs Wochen Urlaub habe wegen Sommerferien (nächstes Jahr im August). Auf diesem extra Blatt stehen mittlerweile schon fast 700,-- Euro. Das ist Geld, für das ich gearbeitet habe, aber nicht überwiesen werden kann, weil ich ja nicht über die 400,-Euro gehen darf. Und es kommen immer wieder Stunden dazu.

Meine Frage: Kann ich die Überweisung dieses Lohns einfordern? Ich meine, 700,- Euro haben und nicht haben ist ja schon ein Unterschied. Es steht mir ja zu. Abrechnungstechnisch ist es halt für meinen Chef ein Problem. Ich möchte die Stunden aber nicht bis irgendwann nächstes Jahr stehenlassen. Das geht ja bis dahin ins vierstellige.

Weiß jemand Bescheid, ob ich das Geld einfordern kann bzw. wie man das abrechnen muß? Irgendeine Lösung für mich?

LG Sabine

 
17 Antworten:

Re: 400,-Euro-Job... Anspruch auf Auszahlung

Antwort von Strudelteigteilchen am 14.10.2011, 13:29 Uhr

Abrechnungstechnisch ist das nicht nur für den Chef, sondern auch für Dich ein Problem. Denn dann läuft das ja auf Steuerkarte, Du mußt den Betrag versteuern und die Sozialversicherungsbeiträge entrichten - und zwar nicht nur auf die ausstehenden 700,- Euro, sondern auf alles Geld, was Du seit Juni verdient hast. Wäre das denn okay für Dich? Wahrscheinlich bleibt dann nicht mehr viel von den zusätzlichen 700,- Euro übrig.

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Re: 400,-Euro-Job... Anspruch auf Auszahlung

Antwort von nonna am 14.10.2011, 13:34 Uhr

Ich würde da nicht nur bis zu den Sommerferien warten, ich arbeite ähnlich (Unterschied: nicht auf 400,- aber gleiches Prinzip) und ich kann durch meine Überstünden immer in den Ferien reduzieren, oder ganz frei machen- das ist super bei kleinen Schulkindern.....
Also mach bestimmt aber freundlich Druck, dass er es Dich jede Ferien entlohnt, weil sonst kommst Du auf riesig viele Xtrastunden, die er Dir auf soooo lange Sicht gar nicht abgelten kann (ob frei geben oder auszahlen), da die Überstunden doch nicht ewig Gültigkeit haben, oder lieg ich da falsch?
Dann berichtige mich jmd!!! (So weiss ich auch wieder mehr)
lg nonna

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Re: 400,-Euro-Job... Anspruch auf Auszahlung

Antwort von Strudelteigteilchen am 14.10.2011, 13:36 Uhr

Wie lange Überstunden aufgehoben werden können, ist frei zwischen AG und AN zu vereinbaren.

Es gibt Arbeitgeber, bei denen kann man 7 Jahre lang Überstunden ansammeln, und dann ein "Sabbatjahr" nehmen. Dann schreibt man das halt so in den Arbeitsvertrag.

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Re: 400,-Euro-Job... Anspruch auf Auszahlung

Antwort von Feuerpferdchen am 14.10.2011, 13:38 Uhr

und wenn Du mal knapp 2 Monate zuhause bleibst, würde das nicht gehen?
Ansonsten aufpassen, eine Bekannte hat auch viel mehr gearbeitet, als sie gemusst hätte, der Chef hat das Geld aber nie bezahlt.

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Re: 400,-Euro-Job... Anspruch auf Auszahlung

Antwort von bobfahrer am 14.10.2011, 13:45 Uhr

Also eine nicht legale Lösung wäre deinen Mann, Bruder oder Schwager auch auf 400€ anzustellen und auf dessen Karte die anderen Stunden auszubezahlen. Wie gesagt nicht legal aber das dürfte einer Spedition eh Wurschd sein....

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Re: 400,-Euro-Job... Anspruch auf Auszahlung

Antwort von Christine70 am 14.10.2011, 13:48 Uhr

man darf zwei mal im jahr über die 400 euro kommen, ohne daß es konsequenzen hat. ist bei mir auch so.

ich würde mal nachfragen, wieso du so viele stunden arbeiten musst, obwohl du nur auf 400 euro eingestellt wurdest.
das hat für mich einen bitteren beigeschmack... billige arbeitskraft?

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@Christine70

Antwort von Sternchen04 am 14.10.2011, 14:56 Uhr

Das hieße, er dürfte mir zweimal im Jahr mehr als 400,- Euro überweisen. Dann müßte man den noch offenen Betrag evtl. splitten. Wie hoch darf er dann bei einer Überweisung gehen? Da gibt es doch auch eine Grenze?

Billige Arbeitskraft... Da magst du Recht haben. Im Büro arbeiten zwei Angestellte (Festanstellung). Für vormittags (mich) und für nachmittags haben sie jeweils eine 400,-Euro-Kraft. Aber mir stinkt das mit den vielen Stunden. Selbst wenn ich in sämtlichen Schulferien daheim bleiben würde (wie jetzt zwei Wochen Ende des Monats) komme ich nicht hin, etwas von diesen Extrastunden wegzunehmen, weil ich diesen Monat schon wieder voll habe :-(

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stimmt, zweimal im Jahr dürfen weitere 400 €

Antwort von Zwurzenmami am 14.10.2011, 14:59 Uhr

augezahlt werden, ohne dass Steuern dafür anfallen.

Als ich noch meinen 400 € Job hatte (inzwischen arbeite ich auf Stundenbasis) hab ich in einem Jahr auch zweimal 400 € zusätzlich ausgezahlt bekommen.

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Re: stimmt, zweimal im Jahr dürfen weitere 400 €

Antwort von Sternchen04 am 14.10.2011, 15:02 Uhr

Das hieße, er dürfte mich z. B. für November und Dezember 2 x 400,- Euro ausbezahlen, ohne daß es für ihn oder mich einen Nachteil hätte.

Das Problem ist nur, daß ich immer zur Antwort bekomme, die Stunden würden schon nicht verfallen, ich solle mich mehr oder weniger nicht so anstellen. Jetzt überlege ich natürlich, die Tage zu reduzieren und nur soviel zu arbeiten, daß bei 400,- Euro Schluß ist. Aber davon mag niemand was hören.

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Re: 400,-Euro-Job... Anspruch auf Auszahlung

Antwort von Reni+Lena am 14.10.2011, 15:13 Uhr

In einer Spedition ist doch immer Schwarzgeld da....
das wäre mal die eine möglichkeit...

desweiteren haben viele Speditionen eine eigene Tankstelle für die LKWs...kannst du eventuell abtanken?

Hast du ein haus? Heizölrechnung auf die firma?
Brauchst nen neuen PC? Rechnung über firma..usw...
Da geht doch immer irgendwas....
red halt mal mit deinem chef....ich nehme an es ist eine kleine Spedition, oder?

Lg reni

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Re: stimmt, zweimal im Jahr dürfen weitere 400 €

Antwort von Feuerpferdchen am 14.10.2011, 15:16 Uhr

wenn mich jemand abwimmeln würde mit "die Stunden verfallen schon nicht", "Du stellst Dich an" würde ich wohl antworten, dass ich das Geld aber brauche. Wie schon oben geschrieben, so ähnlich wurde eine Freundin abgewimmelt, sie arbeitete in einem Cafe und hat immer mehr Stunden gemacht, er hat sie auch nicht gehen lassen, wenn der Laden fast leer war und nichts zu tun war... der Mehrverdienst wurde nie ausgezahlt und irgendwann hatte sie genug und hat gekündigt, sie rennt aber schon seit Monaten hinter dem Restgeld her.

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Re: 400,-Euro-Job... Anspruch auf Auszahlung

Antwort von Zwurzenmami am 14.10.2011, 15:16 Uhr

ich glaub 2 Monate hintereinander geht nicht, ich glaub da müssen 6 Monate zwischenliegen

sonst muss ich Reni Recht geben, dass er Dir irgendwelche Rechnungen bezahlt

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Re: 400,-Euro-Job... Anspruch auf Auszahlung

Antwort von Sternchen04 am 14.10.2011, 15:26 Uhr

Macht er nicht. Wir sind schon eine große Spedition und arbeiten u.a. für einen großen Automobilhersteller. Aber ich bin ein kleiner Fisch mit meinen 400,- Euro. Es geht mir ja nicht nur um die 700,- Euro, sondern auch ums Prinzip. Daß die Stunden beiseite gelegt werden auf unbestimmte Zeit wußte ich nicht. Habe gedacht, sie werden "vorausgerechnet".

Weihnachten kommt und Anfang nächsten Jahres wollen wir in den Urlaub. Da könnte ich das Geld natürlich super gebrauchen.

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Re: @Christine70

Antwort von Christine70 am 14.10.2011, 16:57 Uhr

die grenze kenn ich leider jetzt auch nicht.
ich hab keine lohnsteuerkarte abgegeben, darf also zwei mal im jahr über die 400 euro kommen. bei mir waren es dieses jahr zwei mal 560 euro.

wenn du aber eine lohnsteuerkarte abgegeben hast, ist das was anderes. ich glaub,dann geht das nicht.. musst du dich mal erkundigen.

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Re: 400,-Euro-Job... Anspruch auf Auszahlung

Antwort von Christine70 am 14.10.2011, 17:00 Uhr

das geld steht dir zu. PUNKT

ich würde druck machen

bei uns ist es so, wenn wir mehr als zwei mal im jahr drüberkommen, dann bekommen wir gutscheine. den laden darf ich mir dann aussuchen. nehme meistens deichmann oder einen einkaufsmarkt wie edeka.

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Re: 400,-Euro-Job... Anspruch auf Auszahlung

Antwort von Zwurzenmami am 14.10.2011, 19:24 Uhr

wenn ihr eine große Spedition seid, gibts doch sicher eine Mitarbeitervertretung oder einen Betriebsrat. Laß Dich da beraten, die können Dir sagen, wie das mit den Überstunden und der Auszahlung ist

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Re: 400,-Euro-Job... Anspruch auf Auszahlung

Antwort von Hannehoch6 am 15.10.2011, 11:11 Uhr

kannst es doch als "Midi-Job" bis 800,- auszahlen lassen. Die Abgaben für den Chef sind gering und deine zusätzlichen Abgaben auch minimal.

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