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Geschrieben von Butterflocke am 26.06.2007, 19:57 Uhr

An die Ärztinnen hier im Forum:-)

Ach was hab ich da geschrieben??? Hab ich das so schlimm formuliert???

Natürlich traue ich es einem Arzt zu, den Unterschied zwischen einem beim Spielen aufgeschlagenen Knie und der Folge einer Mißhandlung zu erkennen.

Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass jene Merkmale eben IMMER SO DEUTLICH sind, dass keine Zweifel offen bleiben? Ich weiß es nicht....ich bin kein Arzt/KInderarzt. Ich weiß nicht, was man da täglich mehr oder weniger deutlich zu Gesicht bekommt.

Trotz allem ist es auch eine große Verantwortung, die dem Arzt durch diese Regelung übertragen wird. Zur U zu ERSCHEINEN, ist die eine Sache. Aber der Hintergrund ist ja der, dass Kinder aus schädlichen Umständen befreit werden können, indem man diese ERKENNT!
Und erkennen und melden muss sie der ARZT!
Und da Mißhandlungen nicht immer nur körperlich stattfinden, ist diese Aufgabe - wenn man sie als Arzt ernst nehmen möchte - sehrwohl "nocht ohne"! Denke ich zumindest.

Was ich sagen wollte, ist ja auch nur Folgendes: Der Schritt/das Gesetz ist nach meiner Ansicht absolut RICHTIG/SINNVOLL/WUNDERBAR und auch von mir lang ersehnt!!!!!!!

Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass alle Ärzte hellauf begeistert sind.

Naja...zumindest sind es die hier anwesenden Ärztinnen.....das läßt ja schonmal hoffen! Hoffen, dass ich mich täuche....:-)

LG
Flocke

 
1 Antwort:

Re: An die Ärztinnen hier im Forum:-)

Antwort von kruemelraupe am 26.06.2007, 20:38 Uhr

Hallo Butterflocke,

ich bin Kinderärztin und wie gesagt begrüsse ich diese Regelung.
Es werden mehr Kinder entdeckt werden die Misshandelt/verwahrlost/vernachlässigt/unterernährt... werden, damit lohnt sich das Ganze schon.
Kinderärzte in den Berufsverbänden sprechen sich schon lange dafür aus, aber auf die die mit den Problemen zu tun haben hört ja immer keiner.

Es wird sicher nicht jedes Misshandelte Kind auffallen, dafür sind die Veränderungen manchmal auch zu subtil. aber wenn verdachtsmomente auftreten kann man das betreffende Kind engmaschig bestellen und wenn die Eltern nicht erscheinen Schritte einleiten (das geliebte Jugendamt). Wenn nur ein Kind gerettet wird, hat sich der aufwand schon gelohnt!
Un dglaube mir, ein Kinderarzt der in seinem Beruf richtig ist wird diese Regelung nicht ablehnen. Kinderärzte haben ständig mit diesen Problemen der vernachlässigten Kindern zu tun und keinem tut das nicht in der seele weh.

Es ist sicher schwer während einer Untersuchung zu beurteilen, ob ein Fleck von einer Misshandlung rührt oder nicht. aber als Kinderarzt entwickelst du ein Gespür. da spielen viele Faktoren eine rolle. Das Kind und wie es reagiert, wie es zu den Eltern steht. wie verhalten sich die Eltern zum Kind. wie ist die Kommunikation? Ist das Gefühl der eltern zum Kind ehrlich? wie erklären die Eltern die blauen Flecken/striemen o.ä. Wenn man zwischen den Zeilen liest, hast du ein ziemlich gutes Gespür dafür , wenn was "im Busche" ist. Das Problem ist ja nur immer das meist (auch wenn die Rechtsmedizin eindeutig sagt, das die Verletzungen von einer Misshandlung kommen) nichts passiert, da man nicht eindeutig nachweisen kann wer es war. Und da habe ich schon sehr oft erlebt, das die Kinder wieder in die Familie zurück mussten. das tut ion der Seele weh.

Die Verantwortung ist riesig, aber die hat ein (Kinder) arzt nicht nur bei einer U.
Wenn ich in der Ambulanz Husten und Schnupfen behandle, muss ich auch auf evtl. blaue Flecken achten. Das gilt einfach für alle Situationen in denem man ein Kind untersucht.Die Verantwortung bleibt einfach immer.

LG
susi

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