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Geschrieben von Butterflocke am 13.06.2007, 10:16 Uhr

An die Rechtsexperten (Widerrufsrecht)

Falls vorhanden...:-)

Oma, hatte dir die Frage zwar unten bereits gestellt, kann mich nun aber nicht zurückhalten, doch nochmal zu fragen, da ich schnell handeln möchte.

Man hat doch ein Widerrufsrecht bei bestimmten Geschäften. Das gilt doch sicher auch für den Online-Kauf?

Auf Folgendes möchte ich hinaus. Da ich einen Artikel bei Ebay gekauft habe, ihn aber bis heute nicht erhalten habe, möchte ich widerrufen und somit erreichen, dass mir der Käufer den gesamten Kaufbetrag zurückerstatten muss (samt Versand)! Welche Fristen gelten hierfür? Ebay ist wenig hilfreich. Da bekomme ich nur irgendwelche Standardmails mit dem glorreichen Hinweis, ich möge mich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Erfolglos.

Also zur eigentlichen Frage. Geht das so, wie ich es mir vorstelle? Welche Fristen gelten? Muss ich schriftlich widerrufen oder geht das auch per Mail? (sicher nicht stimmts?)

Eine kurze Info von den Experten wäre schön.

Danke
Flocke

 
19 Antworten:

Re: An die Rechtsexperten (Widerrufsrecht)

Antwort von Moneypenny77* am 13.06.2007, 10:23 Uhr

Du hast, bei einem gewerblichen Verkäufer, ein 14tägiges Rücktrittsrecht. Dazu mußt Du schriftlich Deinen Rücktritt vom Vertrag erklären, muß dem Verkäufer dann aber ggf, den "ihm entstandenen Schaden" ersetzen und die Ware zurücksenden (was Dir schwer fallen dürfte), wenn er behauptet, er habe die Ware versandt. Somit bist Du eigentlich genauso weit wie vorher.

Du kannst sicher mit der Sache vor Gericht gehen, aber frag' mal Vallie, was das bringt ;-)

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Re: An die Rechtsexperten (Widerrufsrecht)

Antwort von Butterflocke am 13.06.2007, 10:32 Uhr

Hallo Money,

danke für deine Antort....

Nene....damit vor Gericht zu gehen, tu ich mir nicht an (ok 100 € ist für mich viel Geld...zumindest zuviel ums so aus dem Fenster zu werfen...aber gut....).
Ich möchte nur auch nicht, dass er "so einfach" davon kommt. Muss er denn nicht beweisen, DASS er die Ware überhaupt verschickt hat?
Ich habe eine irrsinnige Summe für den versicherten Versand gezahlt. Versichert heißt doch auch, dass es nachzuweisen sein müßte.

Das 14-tägige Rücktrittsrecht habe ich eh schon verpaßt.
Ich habe nun zwar laut Info des Verkäufers noch ein Widerrufs/Rückgaberecht bis 14 Tage NACH Erhalt der Ware. Aber ha ha.....wenn ich sie nie erhalte?

Ok-----auf den Versandkosten bleibe ich sehr wahrscheinlich sitzen, aber den Kaufpreis möcht ich wenigstens zurückhaben.

Puh....

LG
Flocke, die nun tatsächlich doch noch über eine Anzweige nachdenkt, weil mich das Schweigen des Verkäufers SOOOO auf die Palme bringt.

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Re: An die Rechtsexperten (Widerrufsrecht)

Antwort von Moneypenny77* am 13.06.2007, 10:40 Uhr

Er muß ja eine Paket- oder Auftragsnummer vom Versandunternehmen haben, WENN er es verschickt hat: die soll er rausrücken!

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Re: An die Rechtsexperten (Widerrufsrecht)

Antwort von Butterflocke am 13.06.2007, 10:43 Uhr

Eben....tut er aber nicht. Er tut ja gar nichts mehr....:-(

Naja....ich fürchte mal, dass ihn auch eine negative Bewertung nicht sonderlich jucken dürfte, wenn er so leichtfertig mit den Dingen umgeht.

Nun denn...schauen wir mal, wie´s weitergeht.....
Noch geb ich nicht auf!

LG
Flocke

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DU HAST 4 WOCHEN WIDERRUFSRECHT! o.T.

Antwort von pustekuchen am 13.06.2007, 10:46 Uhr

.

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Re: DU HAST 4 WOCHEN WIDERRUFSRECHT! o.T.

Antwort von Butterflocke am 13.06.2007, 11:19 Uhr

Weißt du das sicher? Ich lese überall nur von 2 Wochen.....
Kannst du mir irgend eine Quelle angeben?

Schriftlich, oder?

Leider weiß ich nicht, ob die Adresse des Verkäufers stimmt. Telefon stimmt schonmal nicht:-(

Nun weiß ich auch nicht, an welche Adresse ich mein Widerrufsschreiben senden soll...:-(

LG
Flocke

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Ist der Verkäufer gewerblich?

Antwort von krueml am 13.06.2007, 13:18 Uhr

Wenn er gewerblich ist, muss er diese Angabgen (Frist) in seine AGBs in der Auktion oder auf seiner Mich-Seite vermerken. Da kannst Du nachschauen.

Im übrigen, wenn er gewerblich ist, haftet er auch bei unversichertem Versand. Wenn der Artikel nicht angekommen ist, muss er Dir das komplette Geld erstatten.

LG!

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@krueml

Antwort von Butterflocke am 13.06.2007, 13:34 Uhr

Hallo:-)

Danke für deine Antwort:-)

Das Problem ist: WANN muss er das Geld erstatten???? Er reagiert ja nicht mehr. Ich weiß nicht, was er im Schilde führt, nehme aber an, dass ihm das Teil zu billig weggegangen ist, er nun die Versandkosten kassieren möchte, mir das Geld für den Artikel selbst aber durchaus irgendwann zukommen läßt. So wärs das Beste für ihn, dann kann er ihn nochmals und vielleicht mit mehr Gewinn verkaufen.

Warum er aber nun GAR NICHT mehr reagiert, weiß ich nicht.

Die Telefonnummer auf seiner mich-Seite ist schonmal falsch!
Auch finde ich unter angegebenem Namen nicht diese Adresse (im Telefonbuch), aber gut, mag sein dass er dort nicht eingetragen ist!

Ich möchte (da ich gezwungen war, den Artikeln zwischenzeitlich im Handel zu kaufen) einfach zurücktreten und auch keine Versandkosten bezahlen.

Ich finde bei ihm (JA gewerblicher Verkäufer) keine AGB´s. Es steht dort lediglich, dass ich 14 Tage NACH ERHALT der Ware ein Widerrufsrecht habe (plus nähere Erläuterung). Sind das bereits AGB´s? Isr das ausreichend?

Ich ärgere mich übrigens fast mehr über Ebay als über den Verkäufer! Von Ebay kommen nur dämliche Standardmails, in denen ausführlich beschrieben steht, wie ich eine "Unstimmigkeit" melde (habe ich längst getan). Es kommen NUR solche Mails, in denen dann jedes Mal wieder steht "Viel Glück bei der Kommunikation mit dem Verkäufer.....Hoffentlich können Sie sich einigen"! Herrgott im Himmel.....zum aus der Haut fahren ist das!
Denn eine Kommunikation funktioniert schlicht nicht. Sie EXISTIERT ja noch nichtmal!
Aber von Ebay kommt ewig nur das selbe Gesülz!

Naja..........wie gesagt....sehr informativ ist seine mich-seite nicht:-(

Lieben Dank:-)

Flocke

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@Butterflocke

Antwort von krueml am 13.06.2007, 13:37 Uhr

Du hast also "nicht erhaltenen Aritkel melden" angeklickt? Dann hat der Verkäufer 10 Tage Zeit zu reagieren. Tut er das nicht, hast Du Anspruch auf Erstattung (25 EUR Selbstbehalt). Du muss in dem Fall den Streitfall anklicken und dort auf das enstprechende Feld klicken - weiss nicht mehr wie es heisst. Das geht aber nur solange der Verkäufer noch bei Ebay angemeldet ist. Ansonsten kannst Du nur noch eine Betrugsanzeige bei der Polizei machen.

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Danke Krueml

Antwort von Butterflocke am 13.06.2007, 13:45 Uhr

Die Anzeige wird mir immer sympathischer....
Weiß zwar nicht, was sie zur Folge hat, aber da muss ich mich eben mal erkundigen.
Hoffentlich ist dann wenigstens sein Name richtig. Wäre für eine Anzeige vielleicht recht sinnvoll.

Ansonsten versuche ich es mit dem Käuferschutz:-)

Tausend Dank:-)

Flocke

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@ Butterflocke

Antwort von Oma am 13.06.2007, 14:10 Uhr

Hier hast du mal einen Link zum Widerrufsrecht.

http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsbelehrung-frist-textform.htm

Der stammt von dieser Seite:

http://www.internetrecht-rostock.de/Widerrufsbelehrung.htm

Wie du siehst, beginnt die Frist für as Widerrufsrecht erst, wenn dir die Widerrufsbelehrung in Textform vorliegt.

Bitte nutze doch erstmal den Link, den ich dir gestern gegeben habe. Damit erhältst du seine Realdaten, mit denen er bei Ebay gemeldet ist.
Wenn du feststellst, dass diese Daten nicht korrekt sind, wird DAS Ebay viel mehr interessieren als eine missglückte Transaktion, weil Ebay mit dem Vertrag zwischen dir und dem Verkäufer wirklich nichts zu tun hat.

Gibst du mir mal seinen Ebay-Nick?

Keine Bange, das darfst du, du darfst nur keine Realdaten nennen.

LG Marion

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Re: @ Butterflocke

Antwort von Butterflocke am 13.06.2007, 14:30 Uhr

Hallo Marion:-))))

Vielen Dank, dass du dich immer wieder so lieb kümmerst!!!! Find ich nicht selbstverständlich!

Seine Realdaten habe ich bereits auf deinen Hinweis hin angefordert, kann aber natürlich nicht wirklich wissen, ob sie stimmen. Ich zweifle es nur deshalb an, weil die Telefonnummer (die zwar auf der Angebotsseite angegeben war, aber bei den Realdaten nicht erschien) falsch war!

Darf ich dich mal anschreiben? Meine Mail ist magaraali@hotmail.de

Liebe Grüße
Flocke

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Re: @ Butterflocke

Antwort von Oma am 13.06.2007, 14:43 Uhr

Hast Mehl

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Re: @ Butterflocke

Antwort von Oma am 13.06.2007, 14:51 Uhr

Lies mal bitte hier unter Punkt $ 4.2

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html

Diese Seite würde ich ihm unter Hinweis auf den Paragraphen mailen, wenn die Kontaktdaten wirklich nicht mit seinen Realdaten übereinstimmen.

Hier noch eine für dich relevante Seite, wo du auch den Link zum Käuferschutz findest.

http://pages.ebay.de/help/policies/non-selling-seller.html

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Re: @ Butterflocke

Antwort von Butterflocke am 13.06.2007, 14:56 Uhr

Lese ich auch gleich mal.....:-)))

Und du hast nu auch Mehl:-)

LG
Flocke

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Re: @ Butterflocke

Antwort von Oma am 13.06.2007, 15:18 Uhr

Ja, ich weiß, das Lesen macht keinen Spaß...

Aber da wirst du nicht drum rumkommen, wenn du dein Recht durchsetzen willst.

Ich hab mir deinen Verkäufer nun mal angesehen.

Also 1. ist das ja ein Powerseller, da wird Ebay sich sowieso schwer hüten, irgendwas zu unternehmen.

2. Sieht sein Profil für einen Powerseller mit 99,3% gar nicht mal soooo schlecht aus, zumal es im letzten Monate nur eine Negative gab.
Aaaaaaber:
Bei einem Powerseller filter ich mir immer erst die negativen raus, um zu schauen, ob es ein generelles Problem gibt oder nur die üblichen Koordinationsprobleme eines Großhandels.

Die Seite deines Verkäufers schaut dann so aus:

http://tinyurl.com/ywjqy3

Hättest du DAS gesehen, würdest du wohl eher nicht gekauft haben, oder?
Das Nichtversenden oder sehr spät Versenden ist sein Hauptproblem.

Dasselbe Problem bei den Neutralen:

http://tinyurl.com/2zms75

Und ganz abgeschreckt hätten mich dann die zurückgenommenen Bewertungen (fast genauso viel wie Negative, das ist ungewühnlich!)

http://tinyurl.com/2akjvx


So, für diese Sache nützt dir das nichts, aber bei künftigen Auktionen kann das eine große Hilfe sein.

Ebay wird wie gesagt gar nichts unternehmen. Bei ihm als Powerseller zieht nicht mal das Argument, dass bei 3 Mahnungen die Sperrung droht.

Ich würde keine Mails schicken, der wird bei 6200 Bewertungen in 14 Monaten täglich hunderte Mails zu bearbeiten haben.

Da hilft nur ein Einschreiben mit Fristsetzung, ggfl. ein diskreter Hinweis auf nicht korrekte Meldedaten (kopier den Paragraphen rein) und die Ankündigung eines Mahnbescheides, wenn die Frist erfolglos verstrichen ist.

Viel Glück!

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Ja! Powerseller mit "Ebay-Freibrief zum Betrug!!!!!

Antwort von Butterflocke am 13.06.2007, 16:03 Uhr

Sag ich ja:-) Nur hab ichs leider zu spät gemerkt bzw. war zu gutgläubig. Eben WEIL 99,3 % Positiv auf den ersten Blick nicht schlecht aussieht!

Richtig angeekelt bin ich jedoch von Ebay! Ich werd in Zukunft die Finger davon lassen. Ich war schon immer skeptisch bze. fand, dass sich das Gemurkse nicht wirklich lohnt. Weder als Käufer noch als Verkäufer. Es sei denn, man (be)treibt es so wie dieses Früchtchen!

Werde es wohl so machen wie du vorgeschlagen hast, liebäugle aber nach wie vor auch mit der Anzeige......

Danke Marion!!!!!!

LG
Flocke

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Gerne :o)

Antwort von Oma am 13.06.2007, 16:12 Uhr

Also ich bin nach wie vor begeisteter Ebayer. Bis auf eine verschwundene Lieferung im Wert von ca. 20 € hatte ich bei jetzt 350 Bewertungen noch nie Ärger. Und ich habe unglaubliche Schnäppchen gemacht!

Das größte war ein neuer Anhänger (ich bin Schmuckfan) für 7,40 €, der einen Neupreis von 499 € hat! Ich kannte ihn von einem Shoppingsender und konnte ihn mit Müh und Not aus einem hundsmiserablen, dunklen, verwischten Foto erkennen.
Blödheit vom Verkäufer, Glück für mich!

Außerdem liebe ich Kinderklamotten von Toff Togs, Cakewalk, Hilfiger, Klara Klamotti usw.
Im normalen Laden würde ich die die und nimmer kaufen. Bei Ebay habe ich teileweise gast komplette Kollektionen für meine Mäuse erstanden. Häufig zu einem Drittel des Orgiginalpreises.

Als Nachteule hab ich sowieso eine recht große Chance, an Schnäppchen zu kommen, wenn die Verkäufer nicht auf die Ablaufzeiten ihrer Auktion geachtet haben :o).

Aber man sollt die Regeln kennen. Ich lese seit fast 4 Jahren in den Ebay-Diskussions- und Hilfeforen mit, und da lernt man eine Menge.

LG Marion

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Re: Gerne :o)

Antwort von Butterflocke am 13.06.2007, 16:56 Uhr

Na dann weiß ich ja, an wen ich mich wenden kann, wenn es bei mir ein "nächstes Mal" geben sollte....:-)

So wie du es beschreibst, leuchtet es mir übrigens ein. Oder sagen wirs so: Für Ebay sollte man 1. ZEIT haben und 2. gewisse Regeln kennen (auf die Qualität! der Bewertungen werde ich in Zukunft noch mehr achten).
Ich schau immer nur DANN bei Ebay rein, wenn ich wirklich etwas BRAUCHE....meist auch zu einem bestimmten Anlass, also Zeitpunkt brauche. Niemals "einfach so"....

Naja....ich werd dich informieren, wenn ich etwas erreicht habe ok?

Tausend Dank!

Flocke

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