Geschrieben von kravallie am 18.06.2012, 10:41 Uhr |
antrag auf betreuung beim betreuungsgericht
kennt das jemand von verwandten, bekannten, von sich?
kann man die dauer als betreuter selbst (mit)bestimmen?
wie vermittle ich einem zu betreuenden, daß das keiner entmündigung gleichkommt?
Re: antrag auf betreuung beim betreuungsgericht
Antwort von jotasi am 18.06.2012, 10:59 Uhr
Du bekommst gleich eine PN.
Hast PN - Dein Postfach ist aber ausgeschaltet
Antwort von fiammetta am 18.06.2012, 12:49 Uhr
.
nur die benachrichtigung ist ausgeschaltet
Antwort von kravallie am 18.06.2012, 13:25 Uhr
ich habe dir schon geantwortet!