Geschrieben von Heike 74 am 14.05.2013, 9:42 Uhr |
arbeitslosengeld nach der Lehre
Besteht nach der Lehre eigentlich Anrecht auf Arbeitslosengeld und wenn ja wie wird es berechnet? Prozentual vom Lehrgeld?
Unser Sohn steht kurz vor ende seiner Lehre und wird vermutlich nicht übernommen. Falls er bis dann nix neues findet kann er Arbeitslosengeld beantragen ?
Re: arbeitslosengeld nach der Lehre
Antwort von HSVMarie am 14.05.2013, 11:30 Uhr
Als ich 2009 meine Ausbildung abgeschlossen habe und nicht übernommen wurde und der neue Job erst 2 Monate später begann, habe ich mich für diese Zeit arbeitslos gemeldet und auch Geld bekommen. Berechnungsgrundlage war der Verdienst der letzten 12 Monate. War dann in meinem Fall total wenig...266 € oder so. Hätte ich aufstocken lassen können, aber für die 2 Monate war das ok.
Re: arbeitslosengeld nach der Lehre
Antwort von J+L am 14.05.2013, 12:32 Uhr
er muss sich aber jetzt schon arbeitssuchend melden!
Re: arbeitslosengeld nach der Lehre
Antwort von Heike 74 am 14.05.2013, 13:11 Uhr
Bis ende des Jahres hat er noch ...aber die Monate gehen so schnell um und alle hätten gern "Berufserfahrung" bei den Stellenangeboten.
Re: arbeitslosengeld nach der Lehre
Antwort von Christine70 am 14.05.2013, 16:58 Uhr
rechtzeitig arbeitssuchend melden. kann auch sein, daß er ins BFZ muß (berufsfortbildungszentrum) dann bekommt er aber auf jeden fall seine fahrtkosten und auch einen kleinen "lohn"
mußte mein sohn nach abbruch der bundeswehr auch machen. aber so kam er dann spielend leicht durch ein praktikum an seine jetzige lehrstelle ran.
das arbeitsamt hier bei uns ist schon sehr gut und versucht ganz schnell die jugend von der straße zu holen. was ihnen meistens gelingt
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