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Geschrieben von Sarah+Krümels-Mama am 31.07.2012, 9:15 Uhr

Arbeitslosengeld verweigerung weil ich schwanger bin und Teilberufsverbot hab

Hallo zusammen

Hier sind nunmal die meisten leute unterwegs die Ahnung haben.....und ich bin gerade ziemlich Ratlos :-( Deswegen hoffe ich hier auf Hilfe...

Mein Vertrag läuft heute (31.7) aus. Ich bin ungeplant Schwanger geworden und jetzt in der 13 SSW. Das war schon ein großer Schock (kommt mir jetzt nicht mit Verhütung, bitte das weiß ich alles selber) aber wir freuen uns jetzt sehr auf den kleinen Spatz.
Da ich Erzieherin bin musste ich zum Betriebsarzt und der Stellete fest das ich keinen Schutz gegen Cytomelagie habe und aus diesem Grund hat er meinem AG empfohlen ein generelles Arbeitsverbot für den Bereich unter 3 Jahren auszusprechen!

Hier das was ich schriftlich bekommen habe:

Nach §4 Mutterschutzgesetzt (MuSchG) und §§3,4,5 Mutterschutzrichtlinienverodnung (MuSchRiV9 ist bei der oben genannten Mitarbeiterin im Hinblick auf Infektionsgefährdung bei beruflichem Umgang mit Kindern in Gemeinschafts-einrichtungen für das Vorschulalter folgende Schutzmaßnahme DURCH DEN ARBEITGEBER zu empfehlen:

Aussprechen eines generellen Beschäftigungsverbotes während der gesamten Schwangerschaft für den beruflichen Umgang mit Kindern unter 3. Jahren, pflegerische und Wickeltätigkeiten sowie Begleitung zur Toilette sind nicht möglich.

So nun ist es ja so, dass ich ab morgen Arbeitslos bin, mein Antrag ist aber gestern bei Abgabe schon abgelehnt worden eben aufgrund des Beschäftigung verbotes. Aber ich kann doch ganz normal in allen anderen Bereichen als Erzieherin arbeiten?????
Ich versteh das ganze einfach nicht!
laut Aussage des Amtes bin ich NICHT VERMITTELBAR
Aber das ist man doch nur, wenn man gar nicht arbeiten darf? Ich darf doch aber???

Weiß jemand was ich machen kann? (außer widerspruch einlegen und hartzIV beantragen)??? mir steht das Geld doch zu, ich bewerbe mich als erzieherin in Kinderheimen, in Schulen etc.pp..

Weiß echt nicht was ich machen soll :-(

 
17 Antworten:

Re: Arbeitslosengeld verweigerung weil ich schwanger bin und Teilberufsverbot hab

Antwort von laranina am 31.07.2012, 9:28 Uhr

Hallo,
wende dich an die Gleichstellungsbeauftragte bei der Jobagentur, die kann dir sicher weiterhelfen. ALG 1 müßtest du bekommen, da du ja nur in deinem Beruf nicht arbeiten darfst, aber z.B. hinter einem Empfang im Büro dürftest du ja arbeiten.
Ich mußte damals zu so einem Vortrag von einer Gleichstellungsbeauftragenten (mit mir war noch eine Schwangere dort) und man sagte uns, das wenn wir Probleme hätten man sich an sie wenden sollte (mit ALG-Geld, Beratern usw).
Viel Glück und alles Gute für dich.

LG anke

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Re: Arbeitslosengeld verweigerung weil ich schwanger bin und Teilberufsverbot hab

Antwort von shinead am 31.07.2012, 10:35 Uhr

Wende Dich an Deinen Sachbearbeiter und mach' ihm klar, dass Erzieherinnen nicht nur in Kindergärten arbeiten und das Du außerdem bereit bist, außerhalb Deines erlernten Berufes zu arbeiten.
Damit umgehst Du das Berufsverbot.

Mit Berufsverbot gibt es tatsächlich kein ALG1.

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Re: Arbeitslosengeld verweigerung weil ich schwanger bin und Teilberufsverbot hab

Antwort von AIIisonCameron am 31.07.2012, 10:40 Uhr

Wenn Du ein BV hast, bekommst Du kein ALG1, weil Du (wie das Amt schon richtig sagte) nicht vermittelbar bist, das stimmt schon so.

Aber mal was anderes: wenn Du ein BV hast, müsste Dein AG Dir den Lohn bist zum Mutterschutz zahlen? Tut er das nicht?

Gruß

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du bekommst doch dein lohn vom AG bis zum mutterschutz....

Antwort von Keks10 am 31.07.2012, 10:44 Uhr

du bekommst doch dein lohn vom AG bis zum mutterschutz....

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aber doch nicht...

Antwort von shinead am 31.07.2012, 10:48 Uhr

... wenn der Vertrag heute endet...

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Re: aber doch nicht...

Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 31.07.2012, 10:51 Uhr

Eben, mein Vertrag läuft heute Fristgerecht aus...da kann ich nichts dran ändern!

Und ich kann ja als Erzieherin Arbeiten!!!!!!!!!! Ich habe kein generelles BV sondern darf nur nicht mit U3 Kindern arbeiten!!! Kann aber ganz normal in einer KiTa arbeiten solange keine u3 in der Gruppe sind!

Das ist es ja, wenn ich ein komplettes BV hätte, so das ich als Erzieherin nicht arbeiten dürfte, würde ich das ja noch verstehen, aber ich darf ja als Erzieherin arbeiten und bin somit auch vermittelbar!!!!!

Was genau ist den eine Gleichstellungsbeauftragte und wo finde ich diese??????
Eine "feste" Sachbearbeiterin habe ich leider NOCH nicht......das würde erst zugeteilt wenn der Antrag bewilligt werden würde (aussage Amt!!!)

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Re: aber doch nicht...

Antwort von shinead am 31.07.2012, 10:53 Uhr

Geh heute noch mal zum Arbeitsamt und lass Dich zum TEAMLEITER bringen. Besprich es mit ihm, damit die Mitarbeiter eingenordet werden.

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Re: aber doch nicht...

Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 31.07.2012, 11:35 Uhr

Mit der habe ich bereits gestern telefoniert! Mit dem Ergebniss, ich bekomme kein Geld weil ich nicht im U3 bereich einsetztbar und somit für´s Amt nicht vermittelbar bin!
Nun wird von mir verlangt ich soll von meiner FA ein Schreiben bringen, auf dem Steht dass ich in allen Bereichen arbeitsfähig bin!

Da beißt sich jetzt das MuSchU gegen das vom Arbeitsamt.
Was den das alles bitte für nen Mist??????

Könnt grad echt nur heulen......ich möchte ja gerne noch arbeiten gehen bis zum Mutterschutz auch wenn es nur "nebenbei" ist........deshalb verstehe ich nicht, wieso ich nicht vermittelbar bin?????

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Mein Rat...

Antwort von Ralph am 31.07.2012, 12:04 Uhr

1. Morgen gesht Du noch einmal hin und bestehst Du darauf, einen Antrag stellen zu dürfen, nimm am besten jemanden mit. Dann zügig alles beibringen und einreichen.
2. Wer sind "wir freuen uns...", Dein Mann/Freund? Lebt Ihr zusammen, verdient er, und wenn ja "genug"? Wenn nein, sofort auch zusätzlich einen Antrag auf ALG II beim Jobcenter stellen, damit die Fristen gewahrt sind. Wenn er nicht genügen verdient, kann ALG II bewilligt werden, dazu allerdings benötigst Du schriftlich vom Arbeitsamt, daß kein ALG I-Anspruch besteht, das aber werden sie Dir mitgeben.
3. Wenn der Antrag auf ALG I mit Ablehnungsbescheid abgelehnt wird, dagegen in Widerspruch gehen.

Und beim Arbeitsamt durchaus mit Erlaß einer einstweiligen Anordnung bewi gericht drohen, wenn sie nicht spuren. Die sollen in die Hufe kommen.

Objektiv gesehen bist Du übrigens tatsächlich nicht leicht vermittelbar, denn Hand auf's Herz, welcher Arbeitgeber stellt Frau ein, die sich im fortgeschrittenem Stadium einer Schgwangerschaft befindet? Die Wahrscheinlichkeit, daß Du schwangerschaftsbedingt ausfällst, ist zugegebenermaßen nicht grade klein, und der Arbeitgeber müßte Lohnfortzahlung leisten für eine Mitarbeiterin, die den Laden noch nicht kennt und von der er letztlich allenfalls noch ein paar Tage/Wochen etwas hat.
Das ändert aber nichts daran, daß Du arbeitsfähig bist, von daher besteht auch ein Anspruch auf ALG I, wenn Du die Anwartschaften erfüllt hast.

Ralph

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Re: Mein Rat...

Antwort von Pocoyo am 31.07.2012, 12:13 Uhr

Ob man "leicht" vermittelbar ist spielt hier überhaupt keine Rolle! Ausserdem hat sie nur ein TEIL-BV. Jeder Arzt der sich alo meldet muß sich auch für andere Tätigkeiten zur Verfügung stellen. Sie kann ja arbeiten - und will es auch. ALG1 steht ihr somit zu! Sie darf ja nur gewisse Dinge nicht ausüben.

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Re: Mein Rat...

Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 31.07.2012, 12:29 Uhr

Naja das ist es ja, ich darf Arbeiten, kann arbeiten und würde gerne auch noch arbeiten.

Das Amt "zwingt" mich jetzt mehr oder weniger, dieses schreiben ungültig machen zu lassen von meiner Frauenärztin damit ich auch im U3 Bereich arbeiten darf (was ja eigentlich schon wg. des Mutterschutzgesetztes Rechtswiedrig ist) aber ohne das Schreiben, bekomm ich kein geld.
Ich war heute schon beim Amt, die geben mir NICHTS Schriftlich, das bekomme ich zugeschickt und das erst anfang nächster woche, also kann ich auch nicht zum HartzIV Amt rüber gehen.

ich finde es nur unfäir, ich war arbeiten und habe so wie jeder andere auch anspruch! Wenn ich wirklich berufsunfähig geschrieben wäre, ja dann hätte ich verständniss, aber so???????

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Nochmal..

Antwort von laranina am 31.07.2012, 12:45 Uhr

Hallo,
bei einem befristeten Vertrag hättest du dich 3 Monate vor Fristenden schon beim Arbeitsamt melden müssen (das erst einmal vorab, war in einer ähnlichen Situation). Auch bei mir, Vertrag endetet (obwohl ich verlängert bekommen sollte, da ich 4 Wochen vorher eine "Gehaltserhöhung" unterschrieben hatte, trotzdem wurde Vertrag nicht verlängert (so konnte ich dem Amt glaubhaft machen, das ich übernommen werden sollte und bekam keine Geldsperre). Auch ich war schwanger (8.Woche), mußte mich noch bewerben, bekam aber aufgrund von einigen gesundheitlichen Sachen vom FA ein Beschäftigungsverbot (da Ü40 schwanger mit Risiko, hatte vorher in der Gastronomie gearbeitet). Ist schon klar, das kein Arbeitgeber eine Schwangere einstellt, trotzdem mußte (!!) ich Bewerbungen schreiben (natürlich ohne Erfolg) und Arbeitsamt zahlte trotzdem ALG 1.
Eine Gleichstellungsbeauftragte findest du auf jeden Fall im Rathaus (meist haben die auch eine bei der Arge bwz. hat die Sprechstunde bei der Arge). Ansonsten...wende dich an den Teamleiter der Arge, schilder deine Situation denn.....man darf nicht dafür bestraft werden, das man schwanger ist und trotdem arbeiten möchte (den Satz anwenden, wirkt und ist ja auch wahr!!!). Du bist ja auch nur "eingeschränkt" in dem Beschäftigungsverbot und somit quasi "vermittelbar" auch als Schwangere, demnach steht dir Geld zu (hast ja vorher gearbeitet).

Wenn du noch Fragen hast. meld dich.

LG

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Das ist keine Begründung für eine ALG I-Ablehnung...

Antwort von Ralph am 31.07.2012, 14:50 Uhr

Du hast Anspruch auf eine Antragsabgabe, und Du hast Anspruch auf eine schriftliche Ablehnung. Das Schreiben der FA wirst Du bitte nicht vernichten, denn die hatte einen guten Grund, Dir das auszustellen. Sollte man Dir die Antragstellung verweigern, --> Sozialgericht.

Und natürlich kannst Du zum Jobcenter gehen und HartzIV beantragen, damit ist die Frist gewahrt, bewilligt wird im Zweifel ab Antragstellung.

Anträge müssen angenommen werden, in beiden Fällen.

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Re: Mein Rat...

Antwort von IngeA am 31.07.2012, 15:22 Uhr

Hallo,

aber das Berufsverbot betrifft doch nur die Betreuung von unter 3 Jährigen und Kiga-Kindern, oder hab ich das jetzt falsch verstanden?
In einem Hort mit älteren Kindern könntest du arbeiten und als ungelernte Bürokraft etc. doch auch. Also bist du vermittelbar, wenn auch nicht in deinem erlernten Beruf. Ich bin zwar nicht schwanger, aber auch ich arbeite nicht in meinem erlernten Beruf, so was soll es geben, und das gar nicht so selten.
Geh nochmal zum Arbeitsamt, das ist ja kein generelles BV, und das würde ich denen auch klar machen. Und natürlich wird deine FÄ dieses BV NICHT aufheben, wenn du dich ansteckst macht sie sich damit strafbar, schließlich war die fehlende Immunität bekannt, die Konsequenzen daraus wurden gezogen, die kann man so nicht einfach rückgängig machen.

LG Inge

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Re: Mein Rat...

Antwort von mäuslein am 31.07.2012, 17:39 Uhr

war bei mir damals aber auch bei den zwillingen -
beschäftigungsverbot = kein ALG 1 !
sorry ist aber leider so

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Das Amt meint:

Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 31.07.2012, 19:33 Uhr

..mit diesen Verbot, auch wenn es NUR die Betreuung von bis zu 3 Jährigen betrifft, kann ich EINE bestimmte Tätigkeit nicht ausüben (eben die der Betreuung für unter 3 Jährige) und DAS veranlasst das Amt zu sagen ich sei NICHT vermittelbar.

Natürlich ist das quatsch, eben weil ich in zig tausend anderen Bereichen Arbeiten gehen kann, auch als Erzieherin!!!!!!!!!!!!

Ich habe nun nochmal mit der BMAS und der Direktionsverwaltung der Arbeitsagentur in Düsseldorf. ALLE sind sich einig dass das absolut unrechtens ist, da ich ja Vermittelbar bin! Nur das Arbeitsamt hier sieht es anders!!!!
Die Berufen sich auf die passage im Antrag: Können sie bestimmte Tätigkeiten nicht oder nur teilweise ausführen!

BINGO!

Und das alleine ist der Grund, wieso die meinen ich sei ABSOLUT NICHT VERMITTELBAR!

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Re: Das Amt meint:

Antwort von Pocoyo am 01.08.2012, 11:59 Uhr

dann bist du an einen absolut unfähigen SB geraten!
Verlange dessen Vorgesetzten zu sprechen und lass dich nicht abwimmeln!
Der SB sollte mal das SGB lesen (und verstehen).

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