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Geschrieben von delphinchen am 18.08.2008, 12:40 Uhr

Arbeitsrecht - kann mir jemand helfen?

Hallo zusammen,

vielleicht ist ja jemand unter euch, der eine Antwort auf meine Frage hat.
Und zwar folgendes:
Ich habe am 01.08.08 eine neue Arbeit angefangen, direkt mit festen Arbeitsvertrag. Seit dem 08.08.08 bin ich krankgeschrieben, weil ich diesen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann. Den Job habe ich nun zum 31.08.08 gekündigt. Muß die Firma mir nun für den einen Monat August meinen Lohn zahlen, auch wenn ich nur 1 Woche anwesend und die restlichen Wochen krankgeschrieben war?

Es wäre schön, wenn das jemand weiß...

Liebe Grüsse,
Susanne

 
5 Antworten:

Re: Arbeitsrecht - kann mir jemand helfen?

Antwort von florianmama am 18.08.2008, 12:51 Uhr

Hallo!

Ich meine schon.

LG Sandra

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Re: Arbeitsrecht - kann mir jemand helfen?

Antwort von Moneypenny77* am 18.08.2008, 13:02 Uhr

Ja, werden sie wohl oder übel tun müssen.

Wie stellt man den nach 5 Arbeitstagen fest, daß man eine Arbeit nicht ausüben kann?

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Re: Arbeitsrecht - kann mir jemand helfen?

Antwort von Jordis am 18.08.2008, 13:17 Uhr

Auf jeden Fall!

LG Steffi

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Re: Arbeitsrecht - kann mir jemand helfen?

Antwort von vallie am 18.08.2008, 13:21 Uhr

das würde mich auch mal interessieren....

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Re: Arbeitsrecht - kann mir jemand helfen?

Antwort von Toms-Mama am 18.08.2008, 14:17 Uhr

Also grundsätzlich hat man Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankeitsfall.
Dieser Anspruch entsteht allerdings erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (siehe Lohnfortzahlungsgesetz). Vorher würde soviel ich weiß die Krankenkasse einspringen (Krankengeldzahlung).

Da du aber selbst gekündigt hast, habe ich auch nicht so die Ahnung, wer dir nun was zahlt und ob du nun einen Anspruch hast. Vielleicht bekommst du für diesen einen Monat Krankengeld durch die Krankenkasse - aber da bin ich nicht so sicher, du solltest da mal kurz anrufen, die wissen das!

Frag in der Leistungsabteilung deiner Kasse nach! Das ist ja auch ganz unverbindlich und da müsste man dir deine Frage auf jeden Fall beantworten können.

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