Geschrieben von juchee am 30.01.2007, 11:09 Uhr |
Aufhebungsvertrag oder Kündigung durch Insolvenz..
Mahlzeit!
ich habe eine dringende Frage.
Da ich z. Zt. im Erziehungsurlaub bin, bin ich ja nicht "so einfach" zu kündigen.
Nun hat meine Firma mich schon während der Schwangerschaft gekündigt, was dann auch über Gericht ging, mit dem Urteil die Fa. muss mich wieder einstellen.
Nun hat die Fa. aber Insolvenz angemeldet, was soweit auch schon alles geklärt ist beim Insolvenzverwalter etc.
Gestern habe ich einen Brief erhalten, wo der Insolvenzverwalter mir vorschlägt, entweder das Arbeitsverhältnis mit einer gegenseitigen Vereinbarung zu beenden oder durch den Insolvenzverwalter, was jedoch nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes funktioniert.
Aber es ist nicht so, dass ich bei der "gegenseitigen" Vereinbarung = Aufhebungsvertrag nicht vom A-Amt gesperrt werde?
Ihr müsst wissen, dass die Fa. (es gab da nur mein (Ex-)Chef und mich), nur Insolvenz angemeldet hat, damit bzw. weil er, lt. seinen Worten ".... keine lust hat eine schwangere durchzufüttern...".
Ich würde jetzt natürlich die Kündigung durch den Insolvenzverwalter und dem Gewerbeaufsichtsamt vorziehen.
Was ist denn nun schlauer?!
LG Manja
Re: Aufhebungsvertrag oder Kündigung durch Insolvenz..
Antwort von stillmama am 30.01.2007, 12:12 Uhr
Hallo,
ich denke, immer wenn du wo zustimmst und nicht alles tust, um deinen Arbeitsplatz zu behalten, kriegst du eine Sperre. Also nix vereinbaren -meine Meinung.
stillmama
Re: hatte ich auch
Antwort von SilvanaR am 30.01.2007, 12:31 Uhr
und das geht ganz einfach - der Insolvenzverwalter muss dich kündigen
das Gewerbeamt wird in dem Fall auch ohne weiteres zustimmen. bei mir war das der fall, dass die Firma 2002 insolvenz angemeldet hat und mich der Verwalter 2002 zum Ende meines EZU also 2005 gekündigt hat. Das war voll ok.
würde auch nix im gegenseitigen Einvernehmen tun...
Antwort von SusanneZ am 30.01.2007, 12:59 Uhr
...warum auch. Sollen sie sich doch die Mühe machen, wenn sie dich so dringend los werden wollen. Warum sollte es andersrum auch schlauer sein? Ich denke andersrum hast du es schwieriger.
Lass dir auch noch ein Arbeitszeugnis ausstellen und einen Anwalt drüber schauen (sonst kann dein AG sonst was versteckt reinschreiben, was du selber vielleicht nicht erkennst). Lass auch Insolvenz erwähnen als Grund, dass du gehen musstest.
LG
ich danke euch!
Antwort von juchee am 30.01.2007, 15:11 Uhr
Dann werde ich dem Ins.verwalter Bescheid geben, dass er mich dann kündigen soll.
Im Brief steht ja auch drinnen, dass die Kündigung mit Mehraufwand verbunden ist...
Vielen vielen Dank!!!
LG Manja
PS: Das mit dem Arbeitszeugnis ist eine gute Idee. Mein (Ex-)Chef war/ist eh so ein richtiges hinterhältiges Ekel.