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Geschrieben von Annimais am 29.07.2021, 15:24 Uhr

Auszahlung Urlaub und Überstunden

Hallo liebe Gemeinde,

Ich wurde im Rahmen der Probezeit am letzten Fristtag mündlich gekündigt, sodass ich erst nach 7 Monaten gültig entlassen wurde. Ich war mit 29h/ Woche mit 4 Tagen /Woche angestellt.

Ich hatte 23 Urlaubstage (bin schwerbehindert) und 12 Überstunden über.

Heute habe ich die Auszahlung von 623 € erhalten. Dachte es wäre mehr, da es ja quasi mehr als ein voller Monat Arbeit wäre. Wie verhält es sich? Ist diese Zahlung korrekt?

Die Abrechnung kommt bestimmt erst in dem nächsten Tagen per Post.

Vielleicht kann jemand aus eigener Erfahrung berichten.

Danke und Gruß,
Anni

 
10 Antworten:

Re: Auszahlung Urlaub und Überstunden

Antwort von Berlin! am 29.07.2021, 15:37 Uhr

Das kann man ohne Kenntnis von Vertrag, Verdienst und ext TV nicht sagen.

Aber ein anderer Gedanke (ohne, dass ich genau geprüft habe):
Du wurdest ja ordentlich nach Ende der Probezeit gekündigt, oder?
Das geht aber eigentlich nicht ohne Weiteres, wenn Du wegen der Schwerbehinderung einen speziellen Kündigungsschutz genießt und zB behördliche Zustimmung erforderlich ist.
Es kann (KANN!) sein, dass Du gar nicht wirksam gekündigt wurdest und der Vertrag fortbesteht.

lass das mal überprüfen!

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Re: Auszahlung Urlaub und Überstunden

Antwort von Trini am 29.07.2021, 15:47 Uhr

Sie ist zum Ende der Probezeit gekündigt worden und das geht sehr wohl.

Wir hatten das Problem im letzten Jahr mit einer Mitarbeiterin.

Bei uns (ö.D.) muss allerdings jeder MA, der die Probezeit nicht besteht, vorgewarnt werden und wird auch angehalten, seinen Urlaub zu nehmen.

Trini

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Re: Auszahlung Urlaub und Überstunden

Antwort von Berlin! am 29.07.2021, 19:16 Uhr

Sie ist zum Ende der Probezeit MÜNDLICH gekündigt worden. Also nicht wirksam. Sie schreibt ja: am letzten Tag der Frist. Deswegen ja dann die Kündigungsfrist von einem Monat.
Es kann also durchaus sein, dass die AGin die Probezeitkümdogung versäumt hat bzw. diese verfristet war.
Muß man halt genauer hinschauen, wie ich ja geschrieben habe.

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Re: Auszahlung Urlaub und Überstunden

Antwort von Felica am 29.07.2021, 19:59 Uhr

Eine mündliche !!!! Kündigung ist nicht zulässig. Sofern ihr erst nach Ende der Probezeit schriftlich gekündigt wurde, gelten andere Regeln. Hat man ihr aber bereits schon vor Wochen gesagt.

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kommt mir auch wenig vor, aber das liegt ja auch am Verdienst und der Steuerklasse

Antwort von Ellert am 29.07.2021, 20:10 Uhr

finde die kündigung immer noch suspekt
hast Du denn schon was Neues ?

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Re: Auszahlung Urlaub und Überstunden

Antwort von kevome* am 29.07.2021, 20:38 Uhr

Dir wurde doch zu Ende Juni und damit im ersten Halbjahr gekündigt. Dann steht Dir nur der anteilige Urlaub für die gearbeiteten Monate zu. Wenn Du mit 23 Tagen rechnest erscheint mir, dass Du vom kompletten Jahresurlaub ausgehst. Selbst als Schwerbehinderte wäre es sonst etwas viel Urlaub.

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Re: Auszahlung Urlaub und Überstunden

Antwort von Annimais am 30.07.2021, 14:29 Uhr

Danke für den Hinweis.
Hier hatte ich mich umgehend anwaltlich beraten lassen und währe der Probezeit besteht selbst für Schwerbehinderte kein Kündigungsschutz, das geht hierohne Zustimmung des Inegratiobsamtes.

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Re: Auszahlung Urlaub und Überstunden

Antwort von Annimais am 30.07.2021, 14:36 Uhr

Ihr Lieben,

Danke für die Antworten.

Es geht hier nicht um die Kündigung an sich, sondern um die Auszahlung des Urlaubstage und Überstunden. In meinem Fall wäre es quasi ein Monat Arbeit der ausgezahlt wurde. Es sind über 600€, das erscheint mir wenig.

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Re: kommt mir auch wenig vor, aber das liegt ja auch am Verdienst und der Steuerklasse

Antwort von Annimais am 01.08.2021, 19:40 Uhr

Ja, ich war nur ein Monat arbeitslos und morgen beginnt das Neue. Dementsprechend aufgeregt bin ich.

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Re: Auszahlung Urlaub und Überstunden

Antwort von Annimais am 01.08.2021, 19:41 Uhr

Danke, mittlerweile glaube ich auch, dass ich einen Denkfehler habe. Ich warte noch auf die Abrechnung und bin ich schlauer.

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