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Geschrieben von ginjer am 14.05.2012, 19:13 Uhr

Auzug!!!! Dringend

Hi,

habe mal ne Frage , bin im Mai in eine neue Wohnung gezogen, habe die alte weiß streichen müssen. Letzte woche war Abnahme und die dame meinte nimmt sie nicht ab, weil die Übergänge ( also von Wand zu Decke) nicht korrekt sind..... ich solle die ganze whg. nochmal streichen .Hat einer vllt. Ahnung ob das wirklich normal ist das deshalb die Whg. nicht abgenommen werden darf.

Nun schickte sie mir nen Maler und der meinte, also verbesserungen macht er nicht sondern nur kompl. würde 500 euro kosten,... unglaublich,...

Wäre cool wenn mir jemand hier nen Tipp geben könnte oder selber solch Erfahrung gemacht hat

Danke
Katrin aus berlin

 
11 Antworten:

Re: Auzug!!!! Dringend

Antwort von glückskinder am 14.05.2012, 19:18 Uhr

Was steht den im Vertrag?

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Re: Auzug!!!! Dringend

Antwort von Reni+Lena am 14.05.2012, 19:19 Uhr

Was stand denn im Mietvertrag?
Wenn drin stand, dass du sie komplett weiß streichen musst ist das soweiso ungültig. da gibt es seit 2011 ein gerichtsurteil...kannst mal googeln Wohnung, weiß, Auszug, streichen


Lg reni

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Re: Auzug!!!! Dringend

Antwort von ginjer am 14.05.2012, 19:29 Uhr

na z.b Anstreichen der Wände, Decken ect.
Liegen beim Auszug die letzten Schönheitsreparaturen mehr als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 20 Prozent der Renovierungskosten, liegen sie länger als zwei Jahre zurück 40 Prozent, länger als drei Jahre 60 Prozent und länger als vier Jahre 80 Prozent".

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Re: Auzug!!!! Dringend

Antwort von Seansmama am 14.05.2012, 19:29 Uhr

Geh mal unter www.recht.de oder jurathek.de und da ins Forum, kostet nichts, dort gibt es schnell Rechtsrat von Jurastudenten und wohl auch richtigen Profis.
Ich glaufe nach dem letzten Urteil brauch man garnicht mehr streichen.

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Re: Auzug!!!! Dringend

Antwort von tweenky am 14.05.2012, 20:16 Uhr

Die Renovierungsklausel ist nicht automatisch ungültig - es kommt hier auf die genaue Formulierung an. Frag einen Juristen!

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Re: Auzug!!!! Dringend

Antwort von samirasmama am 14.05.2012, 21:56 Uhr

Ruf beim mieterschutzbund an,kostet nichts....

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Re: Auzug!!!! miterschutz

Antwort von rebi am 15.05.2012, 8:08 Uhr

frag mal dort nach, es lohnt sich eh dort dabei zu sein, aber weiss anstreichen
dachte ich auch das es ein neues Gesetzt gibt. mach dich Schlau, und zeige das du die Rechte kennst. Mitershcutz ist eine prima Sache. rebi

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Re: Auzug!!!! Dringend

Antwort von Aprilscherz2000 am 15.05.2012, 9:46 Uhr

Ich hoffe Du hast vorher auch Fotos gemacht!Nicht das sie dir versuchen kosten aufzudrücken.Und falls da nichts zu machen ist - ubedingt Orginalrechnung vom Handwerker einsehen.

Gruss Chrissie

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Recht des Vermieters

Antwort von fiammetta am 15.05.2012, 13:11 Uhr

Hi,

in Ermangelung des exakten Wortlautes kann ich Dir auch nur bedingt weiterhelfen. Nachdem die Jahresstaffelung aufgeführt ist, macht das schon einmal einen rechtsgültigen Eindruck. Letztlich streicht der Mieter gerne selbst alles als dass er eine üppige Malerrechnung begleichen und obendrein nachweisen muss, dass er die Küche vor zwei und das Wohnzimmer vor vier Jahren gestrichen hat. Der Vermieter hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, dass die Arbeiten in "mittlerer" Profiqualität durchgeführt sind. Ist dies nicht der Fall, darf er einen Berufsmaler einschalten. Ob er eine Nachbesserung deinerseits hätte verlangen müssen, weiß ich nicht, da Ihr wahrscheinlich beide im Moment unter Zeitdruck steht.

500.- Euro für eine ganze Wohnung sind das reinste Schnäppchen - das habe ich bereits für ein Teil(!)stück unserer Fassade gelöhnt. Mein Mann hat dann den Rest gestrichen...

LG

Fiammetta

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Auszug.....

Antwort von ursel66 am 15.05.2012, 15:36 Uhr

Also, wie ist der genaue Wortlaut im Mietvertrag?
Sind starre Fristen genannt (nach 2 Jahren ist dies zu renovieren, nach 3 Jahren jenes usw.) ist die gesamte Klausel ungültig und es braucht nichts gemacht zu werden.
Es muss keine Fachfirma machen, es genügt, wenn es ordentlich ist.
Bei der Summe lohnt es sich, in den Mieterverein einzutreten (80 € im Jahr) und den Vertrag prüfen zu lassen.

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Wie sieht es denn aus?

Antwort von Booki am 15.05.2012, 16:05 Uhr

Ich meine, sieht man den Übergang, ist es "schlampig" gestrichen? Dann kann ich den Vermieter durchaus verstehen!

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