Geschrieben von Jana04 am 05.11.2014, 15:00 Uhr |
Bei eigener Kündigung: Empfangsbestätigung?
Mein Mann gibt morgen seine Kündigung zum 31.12.14 persönlich bei seinem Chef ab. Er hat natürlich schon seinen neuen AV ab 01.01.!!!
Da sein Chef ihn nicht gehenlassen möchte, gibt er sie persönlich ab.
Ich meine aber noch zusätzlich eine Empfangsbestätigung haben zu müssen...
Was meint ihr?
Danke
Jana
Re: Bei eigener Kündigung: Empfangsbestätigung?
Antwort von Bookworm am 05.11.2014, 15:12 Uhr
Ja, auf JEDEN FALL. Dein Mann soll ein kurzes Schreiben aufsetzen + mitnehmen auf dem der Chef den Erhalt der fristgemäßen Kündigung bestätigt (mit Datum)
Habe ich als "Chef" auch schon unterschrieben, kenn ich auch von anderen. Ist also nix Ungewöhnliches.
Re: Bei eigener Kündigung: Empfangsbestätigung?
Antwort von Ebba am 05.11.2014, 15:26 Uhr
Ja, sollte er sich bestätigen lassen, zB auf seiner Kopie der Kündigung. Oder, wenn er sich davor scheut seinen Chef um die Quittung zu bitten, könnte er auch dich als Zeugin mitnehmen. Du müsstest dann im Falle eines Falles bezeugen können, dass in dem überreichten Briefumschlag die Kündigung war und dass der Chef sie erhalten hat. Es kann natürlich auch jeder andere als Zeuge fungieren, wobei man besser keinen Arbeitskollegen nehmen sollte, denn der wird ja in einem Prozess nur ungerne zum nachteil seines Chefs aussagen.
Re: Bei eigener Kündigung: Empfangsbestätigung?
Antwort von Pamo am 05.11.2014, 15:27 Uhr
Ich hätte eine Kopie des Schreibens dabei, die ich mir von Chef oder Sekretärin mit Datum abzeichnen lassen würde, sofort und vor Ort beim Gespräch.
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