Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Dunni78 am 11.07.2007, 20:42 Uhr

Brauche Hilfe bzgl. Minijobfrage

Hallo,
ich bin grad mit meinem Mann in einer großen Diskussion. Meiner Meinung nach sind 400 Euro Jobs (Minijobs) unabhängig von der Lohnsteuererklärung. Er meint, wir müssten es am Jahresende mit angeben und müssten wahrscheinlich draufzahlen.
Wie ist das nun??? Bitte um Hilfe!
Vielen Dank schon mal Dunja

 
9 Antworten:

Du hast recht!

Antwort von wilma68 am 11.07.2007, 22:42 Uhr

Die Einkünfte aus Minijobs sind über die Knappschaft bereits pauschal versteuert und sind als Einkommen für den Arbeitnehmer nicht mehr steuerlich zu berücksichtigen. Alles, was du über einen Minijob ausgezahlt bekommst erhöht euer Einkommen nicht aus steuerlicher Sicht...

LG, W

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Brauche Hilfe bzgl. Minijobfrage

Antwort von sr75 am 11.07.2007, 22:43 Uhr

Hallo Dunja,
ja Dein Mann hat Recht. Auch ein 400Eurojob oder Minijob muss bei der Lohnsteuererklärung angegeben werden.
LG Sandra

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Brauche Hilfe bzgl. Minijobfrage

Antwort von MartaHH am 11.07.2007, 22:45 Uhr

wie jetzt...
ent- oder weder. Macht es doch nicht so spannend!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nein! Definitiv nicht, denn die Steuern sind beim Minijob pauschlisiert und damit abgegolten!!!

Antwort von wilma68 am 11.07.2007, 22:52 Uhr

Der Sinn eines Minijobs ist unter Anderem, dass der Arbeitnehmer keine Steuern zahlen muss und dass der Arbeitgeber eine Pauschsteuer von 2% zahlt und damit eine Erwähnung in der berühmten Anlage der N der Steuererklärung überflüssig wird...

Also: Der Minijob wird nicht noch einmal besteuert!

LG,W

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nein! Definitiv nicht, denn die Steuern sind beim Minijob pauschlisiert und damit abgegolten!!!

Antwort von sr75 am 11.07.2007, 22:55 Uhr

Hab ich das dann umsonst angegeben? Mir wurde halt gesagt ich muss es angeben.
Werde es beim nächsten mal auch lassen.
LG Sandra

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Jepp, wenn du nicht auf...

Antwort von wilma68 am 11.07.2007, 23:01 Uhr

... Lohnsteuerkarte gearbeitet hast, dann hast du auch keine Steuern auf deinen Lohn gezahlt. In der Anlage N (Arbeitnehmer) werden nur diese Form der Einkommen aufgeführt... Früher war das wohl der Form halber einmal so, heute versucht scheinbar auch das Finanzamt Zeit zu sparen... *ggg*

LG, W

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jepp, wenn du nicht auf...

Antwort von sr75 am 11.07.2007, 23:13 Uhr

doch ich hab auf Lohnsteuerkarte gearbeitet, deshalb war ich gerade auch irritiert. Gibt es da vielleicht unterschiedliche Möglichkeiten für Minijobs?
LG Sandra

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jepp, wenn du nicht auf...

Antwort von naine am 11.07.2007, 23:14 Uhr

und wie ist das, wenn man Teilzeit auf Lohnsteuerkarte arbeitet und dann noch zusätzlich auf 400 Euro Basis?

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

kann es sein das ich etwas verwechsele

Antwort von sr75 am 11.07.2007, 23:17 Uhr

ich habe auf 400 Euro-Basis gearbeitet, und eben die Lohnsteuerkarte abegegeben. Werden Minijobs nochmals anders behandelt?
LG Sandra

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.