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Geschrieben von faya am 24.11.2006, 19:08 Uhr

Brauche Rat von euch

Eine gute Freudin war in den Ferien mit ihren Kindern im arabischen Ausland. Vor dem Urlaub hatte sie gefragt, ob sie eine Woche später zurück kommen darf, weil sie seit 17 Jahren nicht mehr in der Heimat war. Das wurde verständlicherweise abgelehnt und sie hat sich damit abgefunden.

Nun war das jüngere Geschwisterkind im Urlaub krank geworden und dort 2 Wochen im Krankenhaus. Sie hat aus dem Ausland die Schule angerufen, ein Fax geschickt und auch eine englischsprachige Bescheinigung mitgebracht, daß das Kind 2 Wochen in stationärer Behandlung war.

Ihre Überziehung der Urlaubszeit wurde der Schulbehörde gemeldet und jetzt hat sie einen Termin zu dem ich sie begleiten soll.
Sie soll mind. 150 Euro Strafe zahlen.

Wie seht ihr die Sachlag ? . Klar sieht es blöd aus, wenn man eine Woche länger Urlaub abgelehnt bekommt und dann zwei Wochen länger wegbleibt. Aber mehr wie eine Bescheinigung faxen und dann mitbringen kann sie doch auch nicht.

Wenn es jetzt noch eine zweifelhafte Bescheinigung von irgendeinem arabischen Dorfmediziner wäre...aber 2 Wochen nachgewiesener Krankenhausaufenthalt stehen doch eigentlich über jedem Zweifel, oder ?!

Brauche Argumente und mal eure Sicht der Dinge.

 
14 Antworten:

Re: Brauche Rat von euch

Antwort von ninas59 am 24.11.2006, 19:19 Uhr

Ich kann mir kaum vorstellen, dass sie mit ihrer Bescheinigung nicht durchkommt.

Es ist davon auszugehen, dass die Schule ihr unterstellt sie hätte den Urlaub künstlich verlängert, da sie vorher um genau diese Zeit angefragt hat.

Fakt ist, sie hat ein Attest, dass das Kind krank war und sogar in einem Krankenhaus lag.

Natürlich sieht es blöd aus, doch das Schwänzen müsste ihr auch erst einmal nahgewiesen werden.

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Re: Frag doch mal bei Frau Bader nach... LG, Lily

Antwort von Lily24 am 24.11.2006, 19:23 Uhr

o.T.

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Oder geh mal auf meine

Antwort von seansmama am 24.11.2006, 19:43 Uhr

Lieblingsseite: www.jurathek.de und da ins Forum, die wissen auch ganz gut was!

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Re: Brauche Rat von euch

Antwort von SusanneZ am 24.11.2006, 19:49 Uhr

Ich denke im Moment denkt die Schule mit Vorurteilen und nicht mit rechtlichen Hintergrund.

Ihr stehen doch auch bis zu 12 Fehltagen zu, wenn das Kind krank ist.

Zudem war es ihr nicht möglich, dort weg zu kommen und somit auch nicht die Schule zu besuchen. Eine Ersatzbezugsperson, wie der Vater,..., waren nicht im Urlaub dabei? Ansonsten sähe es schon wieder schlechtER aus. Hier müsste man dann begründen, weshalb NUR die Mama als Betreuerin in Frage kommt.
3. Hat sie wenigstens vorher Bescheid gegeben, dass sie nicht kommen kann? Sprich, nachher sich "fehlend wegen Krankheit des Kindes" zu melden, ist auch im Arbeitsleben nicht erlaubt bzw. ungültig. Da gibt es eine Frist. Ansonsten müsste man belegen, dass man keinerlei Möglichkeit hatte, sich zu melden.

Das ist das, was mir spontan einfällt.

LG

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Re: Brauche Rat von euch

Antwort von Babsi am 24.11.2006, 19:59 Uhr

Ich an Eurer Stelle würde sofort erstmal zum Hausarzt gehen, bzw. zum Kinderarzt. Denn der müsste doch Deine Freundin kennen, und ihr da ünterstützend beistehen, immerhin geht es ja um ein Krankheitsfall!!
Notfalls kann er ja noch ein erneutes Attest bzw. das vorliegende Attest ins Deutsche übersetzen!!!
lg Babsi

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Re: @SusanneZ Nachfrage:

Antwort von faya am 24.11.2006, 20:04 Uhr

heißt das, sie müßten belegen, warum nicht der z.b. Vater mit dem schulpflichtigen Kind allein zurückgeflogen ist ?

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Re: Brauche Rat von euch

Antwort von Chenoa am 24.11.2006, 20:06 Uhr

Hallo,

ich glaube die Schule will prüfen, ob nach dem Krankenhausaufenthalt schnellstmöglich zurück geflogen wurde, oder man noch ein paar Tage nach der Krankenhausentlassung im Urlaubsland blieb. Wichtig evtl. auch, ob evtl. Flugverbot (schriftlich) nach dem Krankenhausaufenthalt bestand, und daher der Aufenthalt verlängert wurde.

Sollte dies nach dem Krankenhausaufenthalt der Fall gewesen sein, also das Kind wieder schnellstens nach Deutschland flog, um zur Schule zu gehen, sie nichts zu befürchten.

LG Chenoa

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Nachtrag

Antwort von Chenoa am 24.11.2006, 20:10 Uhr

Hallo,

da es das Geschwisterkind war, das Krank war, muß nachgewiesen werden, ob nicht der Vater mit dem schulpflichtigen Kind hätte nach Deutschland fliegen können.

Ist kein 2. Erziehungsberechtigter dabei gewesen oder vorhanden, muß man dies nachweisen.

Ich sage nur "typisch deutsches Sculgesetz".

LG Chenoa

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Re: @SusanneZ Nachfrage:

Antwort von SusanneZ am 24.11.2006, 20:16 Uhr

So wie ich es verstehe, geht es um ihre 2. Tochter, die bereits schulpflichtig ist und deren Schule. Problem ist, dass diese noch nicht mal krank war. Ich denke, das ist ziemlich schwierig. Deine Freundnin ist, so denke ich, in der Beweislast. Ein Rat von einem RA wäre hier die bessere Wahl.

Ja, ich denke schon, dass dies im Rahmen der Zumutbarkeit möglich ist: Rückflug der Tochter mit Vater. Gegenbegründung kann sein, dass keine Flugbuchung mehr möglich war, Kosten den Nutzen arg überstiegen...

LG

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Re: Der Rückflug

Antwort von faya am 24.11.2006, 20:31 Uhr

Der Rückflug war 3 Tage nach der KH-Entlassung. Das dürfte doch akzeptabel sein.

Und als Begründung warum die Eltern sich nicht zwecks Rückflug getrennt haben finde ich auch verständlich:

Weil das Geschwisterkind ( anderthalb) im KH seine Mama an der Seite braucht - und weil die Mama in einem arabischen Land und in einer ungewöhnlichen Situation ihren Mann an der Seite braucht.

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@faya

Antwort von Chenoa am 24.11.2006, 20:38 Uhr

Hallo,

dann glaube ich nicht, das sich deine Freundin sorgen machen muß.


Ein Busgeldbescheid braucht da mehr. Leider gibt es zu viele Eltern die die Ferien verlängern, und dann ihr Kind entschuldigen. Dem soll ein Riegel vorgeschoben werden, teilweise verständlich, nur sollte man jeden Fall einzeln prüfen.

Punkte die zu beachten und anzubringen sind:

1. Mutter des Kranken Kindes, Hauptbezugsperson benötigt den Kindsvater also Dolmetscher. Somit kann keiner das schulpflichtige Kind nach Deutschland bringen.

2. Schnellster Rückflug war 3 Tage nach Krankenhausentlassung.

3. Möglichst die Krankenhausbescheinigungen übersetzen lassen.

LG Chenoa

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Re: Der Rückflug

Antwort von SusanneZ am 24.11.2006, 20:38 Uhr

Wie gesagt, das Diskussionsforum ist sicherlich der falsche Ort - der RA wäre die bessere Wahl!

Es kommt auch nicht allein auf die einzelnen Antworten an, sondern auch auf deren Schlüssigkeit.

LG

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Re: @faya der beste Rat kam von Chenoa

Antwort von JOVI66 am 24.11.2006, 22:18 Uhr

ich würd´s auch so sehen.
löiebe Grüße Johanna

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Re: DANKE FÜR EURE ANTWORTEN m.T.

Antwort von faya am 24.11.2006, 22:19 Uhr

eure Beiträge haben mir wirklich weitergeholfen. Schön, daß das "Aktuell" manchmal so schnell und praktisch helfen kann. Nochmal, danke

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