Geschrieben von Mamizi am 20.05.2020, 0:33 Uhr |
Eheschließung in DK, Nachbeurkundung
Hallo,
Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus.
Freunde von uns (keine deutschen Staatsangehörige) haben vor einigen Monaten in Dänemark geheiratet, weil sie keine Geburtsurkunden haben (um in Deutschland zu heiraten).
Nun wollen sie die Ehe hier auch anerkennen lassen. Jetzt lese ich unterschiedliches Zeug im Netz
1. Dänische Hochzeit wir in Deutschland "einfach so " anerkannt, also mit heiratsurkunde
Vs.
2. Man braucht seine Geburtsurkunde, um die Ehe anerkennen zu lassen.
Was stimmt nun?
Liebe Grüße
Re: Eheschließung in DK, Nachbeurkundung
Antwort von Korya am 20.05.2020, 2:03 Uhr
Hängt von ihrem Aufenthaltsstatus in Deutschland ab und wo ihr Wohnsitz ist. In der Regel benötigt man eine Geburtsurkunde oder Abschrift (beglaubigt) derselben.
Re: Eheschließung in DK, Nachbeurkundung
Antwort von pauline-maus am 20.05.2020, 12:26 Uhr
warum haben denn beide keine geburtsurkunde?
Re: Eheschließung in DK, Nachbeurkundung
Antwort von Mamizi am 20.05.2020, 12:46 Uhr
Ihre Geburtsurkunden werden in Deutschland nicht anerkannt, weil sie nicht dem deutschen Recht entsprechen
Re: Eheschließung in DK, Nachbeurkundung
Antwort von shinead am 20.05.2020, 14:10 Uhr
Ich weiß es nur aus Hessen. Da muss die beglaubigte Geburtsurkunde oder (falls diese nicht anerkannt wird) eine Apostille zur Anerkennung der Eheschließung vorgelegt werden.
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