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Geschrieben von Andrea&Würmchen am 14.12.2012, 17:40 Uhr

Frage zu Arbeitsrecht

Hallo,

folgender Fall im Bekanntenkreis:
Probezeit wurde um 2 Monate verlängert, endet nun bis 31.12.12., Kündigungsfrist innerhalb dieser Zeit: 2 Wochen zum Monatsende. Übernahmechancen auf Grund wirtschaftlicher Gründe nicht gerade rosig.

Arbeitnehmer sucht also Alternative, findet diese und könnte zum 01. bzw. 15.01.13 dort beginnen. Dies hat sich gestern ergeben und sollte heute nochmals telefonisch vorab besiegelt und danach schriftlich festgehalten werden.

Heute (letztmöglicher Kündigungstermin zum 31.12.12) legt aktueller Arbeitgeber überraschend einen Übernahmevertrag ab 01.01.13 vor und besteht in einer Überrumpelungsaktion (so wurde mir das beschrieben) darauf, dass der Vertrag gleich unterschrieben wird.

Frage: Gibt es Konsequenzen, wenn der AN den bereits unterschriebenen Vertrag zum 01.01.13 nicht antritt, sondern statt dessen den neuen Job annimmt? Wenn ja, welcher Art könnten diese Konsequenzen sein?

Derzeitiger Job würde nun innerhalb der restlichen Probezeit zum 15.01.13 gekündigt werden. Dass die verbleibende Zeit beim aktuellen AG kein Zuckerschlecken wird nach dieser Aktion, ist klar, aber auszuhalten. Die Frage geht eher in die rechtliche Richtung.

Danke für Erfahrungen und Meinungen!

 
6 Antworten:

Re: Frage zu Arbeitsrecht

Antwort von Andrea&Würmchen am 14.12.2012, 17:41 Uhr

..endet AM 31.12.12... natürlich...

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Die Frage die sich zuerst stellt:

Antwort von ALF0709 am 14.12.2012, 18:39 Uhr

Wie lang war die Probezeit dann gesamt?

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Re: Die Frage die sich zuerst stellt:

Antwort von Andrea&Würmchen am 14.12.2012, 19:50 Uhr

8 Monate. Und die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit sind 2 Wochen, nicht 2 Wochen zum Monatsende, wie ich geschrieben hatte. War vorhin etwas wirr...

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Re: pacta sunt servanda

Antwort von Julie am 14.12.2012, 20:02 Uhr

Der neue Vertrag ist rechtswirksam unterschrieben worden und hat damit uneingeschränkt Gültigkeit. Der AN müsste diesen also kündigen (innerhalb der zulässigen kündigungsfristen) oder um einen aufhebungsvertrag bitten. Die Dauer der probezeit in dem ersten Arbeitsverhältnis spielt dabei keine rolle.

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Re: Frage zu Arbeitsrecht

Antwort von Pelopeia am 14.12.2012, 21:28 Uhr

Hi,

ich würde auch sagen, blöd gelaufen. Wenn der Bekannte nicht genötigt wurde zu unterschreiben, sturzbesoffen oder sonst irgendwie nicht zurechnungsfähig war, ist der unterschriebene Vertrag binden. Es gibt (so weiß ich weiß) kein allgemeingültiges Rücktrittsrecht, aber vielleicht ist dazu etwas in dem Vertrag geregelt.

Konsequenzen fallen mir in die Richtung ein, dass der erste AG finaziellen Ausgleich forden könnte (bis zu einem Monatsgehalt). Während Urlaub oder "Krankheit" darf man keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Gleichzeitig zwei gültige Arbeitsverträge interessieren auf jeden Fall die Lohnsteuer, evtl die Krankenkasse.

Vielleicht kann man einen Aufhebungsvertrag machen?
Aber wenn ich es richtig verstanden habe, kann doch der zweite Job auch am 15.1 begonnen werden, dann ist doch alles paletti
LG

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Re: Frage zu Arbeitsrecht

Antwort von Andrea&Würmchen am 14.12.2012, 21:40 Uhr

Naja, in meinen Augen ist es nicht ganz paletti, denn der Vertrag ab 01.01. hat eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum QUARTALSende, d.h. der neue Job könnte nach der fristgerechten Kündigung erst zum 01.04. angetreten werden.

Mich interessiert v.a. deshalb die rechtliche Lage, weil ich in unserer Firma schon häufiger mitbekommen habe, dass zwar Verträge von AN unterschrieben wurden, diese dann aber zum Arbeitsantritt nicht erschienen sind. Konsequenzen außer verständlichem Ärger seitens des AG gab es nicht, aber ich weiß nicht, ob das so usus ist oder mehr unter "Kulanz" läuft.

Danke Euch erstmal für Eure Antworten.

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